Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Lebenshilfe Bundesgeschäftsstelle Berlin

Lebenshilfe BGST

Lebenshilfe Bundesgeschäftsstelle Berlin

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Inwieweit werden Sie die Partizipation von Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an Gesetzgebung – Vorbereitung, Beratung und Evaluation – wie in der Behindertenrechtskonvention vorgeschrieben sicherstellen?
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen müssen zu einem selbstbestimmten Handeln befähigt und barrierefrei über ihre Rechte informiert werden. DIE LINKE fordert die Erarbeitung von transparenten Kriterien für barrierefreie und wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen/Verbände zusammen mit diesen selbst. Diese Kriterien müssen danach gesetzlich verbindlich festgeschrieben werden. Wir wollen, dass alle Wahllokale und der Zugang zu allen Wahlinformationsmaterialien und -unterlagen (z.B. Leichte Sprache oder Gebärdensprache) barrierefrei ausgestaltet werden. Wo keine umfassende Barrierefreiheit nach Prüfung aller Möglichkeiten zu erreichen ist, müssen angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention getroffen werden und bedarfsdeckende Assistenz-/Unterstützungsangebote in Absprache mit den Betroffenen geschaffen werden, um die Nutzbarkeit und den Zugang zu garantieren.

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Welche gesetzlichen Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um Barrierefreiheit im privaten Sektor (Gaststätten, Mobilität, Freizeit) zu befördern und welche, um die Teilhabe an der Digitalisierung von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen?
DIE LINKE fordert Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen - auch in den Köpfen und in der digitalen Welt. Auch die Privatwirtschaft muss umfassende Barrierefreiheit - auch digitale - ermöglichen. Wir wollen dazu verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und in das Behindertengleichstellungsgesetz aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet werden. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen. Öffentliche Investitionen, Fördergelder und Vergaben müssen an Barrierefreiheit gebunden werden. Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen muss Menschen Zugang zu schnellem Internet ermöglicht werden. Digitale Teilhabe ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Es muss immer auch nicht-digitale Arten geben, eine Karte fürs Schwimmbad und einen Termin beim Amt etc. zu bekommen, damit niemand ausgeschlossen wird.

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Was werden Sie tun, damit die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe endlich inklusiv werden und die Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige frei von der Einkommens- und Vermögensheranziehung der Eltern werden?
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist per se ein inklusives Gesetz. Leider sind aber noch nicht alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auch tatsächlich inklusiv verfügbar. Als LINKE streiten wir seit langem auf Bundesebene für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. mit einem Kitaqualitätsgesetz, um die steigenden Kosten mit Bundesmitteln zu kompensieren und den finanziellen Spielraum in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zu verbessern. Mit der Novelle des SGB VIII wird eine Überführung der Leistungen der Eingliederungshilfe in Aussicht gestellt. Hier wird in den kommenden Jahren um die Ausgestaltung gerungen werden müssen. DIE LINKE will die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe inklusiv ausgestalten. Leistungskürzungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie erweiterte Kosten- und Unterhaltsheranziehung für ihre Mütter, Väter beziehungsweise Eltern sind auszuschließen.

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Was werden Sie tun, damit Familien mit Angehörigen mit Behinderung künftig über eine Lohnersatzleistung mehr Entlastung in schwierigen Lebensphasen erfahren und über niedrigschwellige alltagspraktische Familienentlastung ihre Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird?
Familien mit Angehörigen mit Behinderung werden am besten durch wohnortnahe, solidarisch finanzierte Tages- und Kurzzeitpflege sowie unbürokratische Entlastungsangebote unterstützt. DIE LINKE will ein Entlastungsbudget, eine frei nutzbare Verhinderungspflege, einen höheren Entlastungsbetrag. In einer erstmaligen Pflegesituation sollen alle Beschäftigten einmalig sechs Wochen bezahlt freigestellt werden können. Die größte Entlastung für Familien mit Angehörigen mit Behinderung ist eine solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung, in die alle mit allen Einkommen einzahlen und so Eigenanteile und Zuzahlungen für unterschiedliche Pflegeunterstützungsangebote überflüssig macht. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Pflege dort, wo man möchte (also auch zuhause und dennoch professionell). Die Kinderkrankentage wollen wir so reformieren, dass Freistellung und Entgeltfortzahlung für beide Eltern möglich werden. Ein bundesweiter Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen, ist unser Ziel.

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Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, damit künftig Menschen mit Behinderung von ihrem Entgelt der WfbM leben können und mehr Wahlmöglichkeiten für einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM entstehen?
DIE LINKE will gute Arbeit und Einkommen, von dem man leben kann, auch für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Das schließt die Beschäftigten in Werkstätten ein. Werkstätten wollen wir Schritt für Schritt überflüssig machen - mithilfe von sofort durchsetzbaren Ausstiegsstrategien und Zeitplänen sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten geknüpft sind. Als einen Zwischenschritt für die Werkstattbeschäftigten betrachten wir die sofortige Einführung des Tarif- bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes. Auch muss die Vermittlung von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Dafür muss z.B. das Budget für Arbeit ohne die Deckelung der Lohnzuschüsse und mit Arbeitslosenversicherungsschutz ausgestaltet werden.

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Werden Sie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen künftig auch die Regelbedarfsstufe 1 erhalten?
Jede Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen, die der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet werden, ist erst einmal zu begrüßen. Der tatsächliche Bedarf der betroffenen Menschen wird oft durch die Regelbedarfsstufe 2 nicht gedeckt. Ob der volle Bedarf der Betroffenen durch die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 tatsächlich gedeckt wird, ist fraglich. Alle Regelbedarfe werden systematisch kleingerechnet, etwa durch zu niedrig angesetzte Referenzgruppen und normative Streichungen von Ausgabenposten. Wir glauben, dass nur eine umfassende Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes und des Regelbedarfsermittlungsgesetzes wirksame Verbesserungen erbringen können, die langfristig wirken. Ziel muss es sein, alle Menschen und insbesondere Menschen mit Behinderungen effektiv vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen und alle notwendigen Bedarfe des Lebens zu decken. Dies kann durch die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung von 1.200 Euro sowie der zusätzlichen Gewährung von Sonder- und Mehrbedarfen gelingen.

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Werden Sie sich einerseits für die Aufhebung der Sonderregelung des § 43a SGB XI und damit für die Gleichbehandlung der Menschen mit Behinderung durch die Pflegeversicherung und andererseits gegen eine Verkürzung der flexibel stundenweise einsetzbaren Verhinderungspflege einsetzen?
Ja. DIE LINKE wird Teilhabeleistungen nach SGB IX und teilhabeorientierte Pflege nach SGB XI gleichrangig ausgestalten. Im Gesamtplanverfahren zur Bedarfsfeststellung im neu zu gestaltenden SGB IX sind Teilhabeleistungen gegenüber der Hilfe zur Pflege im SGB XII vorrangig zu garantieren. Grundsätzlich wollen wir, dass alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege von der Krankenversicherung finanziert werden. Deshalb soll der § 43 a SGB XI entfallen. In der Pflege nach SGB XI will DIE LINKE die teilhaberelevanten Begutachtungsmodule 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) anders in die Leistungsbemessung einbeziehen. Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe werden dabei wie bisher nebeneinander gewährt. Wir wollen ein Entlastungsbudget ein, das alle Leistungsansprüche, auch Verhinderungspflege, ungekürzt flexibel nutzbar macht.

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Wie wollen Sie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung und Migrations- oder Fluchthintergrund, die für Sie erforderliche Sprachmittlung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen finanziert bekommen?
DIE LINKE fordert einkommens- und vermögensunabhängige und bedarfsdeckende Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Diese Leistungen müssen auch Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund oder Fluchthintergrund garantiert werden sowie personengebunden sein. Teilhabeansprüche von Menschen mit Behinderung haben das Geschlecht, den Migrationshintergrund und die sexuelle Vielfalt der Betroffenen ohne Benachteiligung zu berücksichtigen. Der Ausschluss von Teilhabeleistungen für Leistungsberechtigte gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu streichen. Ausgehend vom Diskriminierungsverbot und vom Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit begründet eine Reihe von höherrangigen Rechtsdokumenten einen Anspruch auf Sprachmittlung für Menschen mit einer Behinderung im Kontext medizinischer Leistungen und auch darüber hinaus. Dies steht im Widerspruch zur Lebensrealität der Betroffenen. Die gesetzlichen Möglichkeiten einer Kostenübernahme von Sprachmittlungsleistungen sind beschränkt. Daher ist es dringend erforderlich, einen umfassenden Anspruch auf die Finanzierung qualitativer Dolmetscherleistungen im medizinischen Bereich für Menschen mit Migrationsgeschichte gesetzlich festzuschreiben.