Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

FREELENS e.V.

FREELENS

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Das Telemediengesetz verlangt ein Impressum. Bei freien Fotojournalist:innen ist oft die Privat- u. Büroadresse identisch. Wenn Fotograf:innen an z. B. politisch brisanten Themen arbeiten, kommt es immer wieder zu Bedrohungen u. Belästigungen. Sehen Sie eine Möglichkeit dort Abhilfe zu schaffen?
Ja, DIE LINKE kritisiert an der geltenden Impressumspflicht schon lange, dass viele Website-Anbieter*innen keine Alternative zur Angabe der Privatadresse haben, denn das stellt eine erhebliche Gefährdung für viele Freiberufler*innen, aber auch Blogger*innen, dar. Das zuständige Ministerien für Justiz verweist auf das übergeordnete EU-Recht, das keine Alternative zulasse; das Wirtschaftsministerium erklärte erst dieses Jahr auf eine Frage der Linksfraktion, dass es keinen Anlass sehe, sich für eine Änderung einzusetzen. DIE LINKE fordert, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Revision der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr - in Zukunft Digital Services Act - dafür einsetzt, die Impressumspflicht in ihrer konkreten Ausgestaltung so zu ändern, dass Personen, die von digitaler Gewalt bedroht sind, geschützt werden und also die Wohnadresse nicht öffentlich einsehbar angegeben werden muss.

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Urheberrechtsverletzungen im Internet nehmen immer weiter zu. Eine Durchsetzung von Ansprüchen außerhalb Deutschlands (auch innerhalb der EU) ist kaum möglich. Das führt zur erheblichen Einnahmeverlusten bei den Urheber:innen. Haben Sie vor an der Situation etwas zu verbessern? Wenn ja, wie?
Ja, aber die Durchsetzung von Rechtsansprüchen außerhalb Deutschlands ist für die deutsche Politik grundsätzlich schwierig zu gestalten. Allerdings ist für Urheberrechtsverletzungen festzuhalten, dass hier eine Verletzung deutschen Rechts vorliegt, wenn Inhalte in Deutschland unzulässig verbreitet werden, auch wenn dies aus dem Ausland geschieht. Die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, wie sie im NetzDG vorgesehen ist, hat sich als sinnvoll erwiesen und könnte in diesem Sinne erweitert werden. Auf europäischer Ebene unterstützen wir eine stärkere Harmonisierung urheberrechtlicher Regelungen und damit einhergehend auch eine stärkere grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung.

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Ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt Sozialleistungen und sichert nicht nur in Krisen übergangslos die Existenz der Soloselbständigen. Es läßt die Menschen angstfreier leben. Gewinnen wird die Kreativität und das wirtschaftl. Wachstum. Wie stehen Sie zur Einführung eines Grundeinkommens?
Hartz IV ist gescheitert. DIE LINKE. will Hartz IV und die Sozialhilfe durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen. Mit 1.200 Euro monatlich wollen wir sie armutsfest ausgestalten, mit einem Zuschuss bei lokal hohen Mieten. Außerdem wollen wir die Bedarfsgemeinschaft abschaffen. Notwendige Betriebsausgaben müssen rechtssicher anerkannt werden. Die Vermögensfreigrenzen wollen wir erhöhen. Vergleichbar fordern wir eine Solidarische Mindestrente anstelle der Grundsicherung im Alter. DIE LINKE will Selbständigen, Freiberufler*innen und dem Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich eine gute Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten ermöglichen. In diesem Sinne soll für die Dauer der Corona-Pandemie der Zugang zu einer monatlichen Pauschale in Höhe von mindestens 1.200 Euro – auch rückwirkend ab März 2020 – ermöglicht werden.

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2024 soll eine Altersvorsorgepflicht für alle künftig freiberuflich Tätigen in kraft treten. Reduzierte Beiträge würden Gründer:innen den Start etwas zu erleichtern. Wie stehen Sie dazu? Befürworten Sie die Altersgrenze von 35 Jahren? Wie wollen Sie zukünftig Anreize für Freiberufler:innen schaffen?
Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umbauen. Dies bedeutet, dass alle Menschen mit Erwerbseinkommen (Selbstständige, Freiberufler:innen, Beamt:innen, Politiker:innen) in die GRV einbezogen werden. Eine gesonderte Altersvorsorgepflicht für alle (künftig) freiberuflich Tätigen wäre dann nicht mehr notwendig. Klar ist, dass Soloselbstständige nicht den vollen Beitragssatz zu GRV (derzeit 18,6%) abführen müssten. Ein Beispiel könnten bereits in die GRV integrierte Gruppen von Selbstständigen sein. So tragen selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen beispielsweise ähnlich wie "reguläre" Arbeitnehmer:innen den hälftigen Beitragssatz (bemessen an Ihrem voraussichtlichen Jahreseinkommen), die andere Hälfte wird zu einem Teil bei Unternehmen erhoben, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler:innen und Publizist:innen in Anspruche nehmen (30%) und zum anderen Teil von einem Bundeszuschuss übernommen (20%).

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Förderprogramme für Soloselbständige decken nur die durchschnittlichen Betriebskosten. Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der Krise ist eine längere Phase mit zusätzlichen Auslagen (Werbung, Kundengewinnung, Kommunikation) erforderlich. Wie wollen Sie Kreative bei der Wiederaufnahme unterstützen?
Die LINKE hat einen umfassenderen Förderansatz für Selbstständige gefordert u.a. mit einer Einkommenskomponente von 1.200 Euro pro Monat. Die eng definierte Förderung von Betriebskosten reicht nicht und es braucht mehr Mittel für die Wiederaufnahme alter oder neuer Tätigkeit. Wir wollen umfassende Beratungen und eine finanziell gut ausgestattetet Neustart-Hilfe. Wir fordern seit Jahren abgesenkte Beiträge für die Krankenversicherung für Selbstständige und wollen die private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen. Parallel sind Selbstständige in die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu integrieren wie in vielen EU-Mitgliedsländern. Dann lassen sich die Beiträge für alle senken und das Problem der (Alters-)Armut von Selbstständigen lösen und nicht länger auf die SteuerzahlerInnen abwälzen. Statt prekärer Scheinselbstständigkeit, Eigenausbeutung und Rosienpickerei steht die LINKE für gute, sozial abgesicherte Möglichkeiten der Selbständigkeit.

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47% unserer weibl. und 21% der männl. Kreativen landen in Altersarmut. Die Einnahmen sind durch die Auftrags-/Abrechnungslage nicht linear. Dass für die Grundrente notwendige Durchschnittseinkommen ist nicht durchgängig vorhanden. Wie wollen Sie versicherten Kreativen die Grundrente ermöglichen?
DIE LINKE fordert, dass bereits Versicherte, die 25 Jahre (statt nach geltendem Recht 33 Jahre) an "Grundrentenzeiten" vorweisen können, einen Anspruch auf den sogenannten "Grundrentenzuschlag" erhalten. Die Gleitzone und damit den reduzierten Höchstwert an Entgeltpunkten wollen wir abschaffen. Außerdem fordern wir, die Schwelle, ab der ein Zuschlag gewährt wird, auf 0,204 Entgeltpunkte pro Jahr abzusenken (dies entspräche einem Bruttomonatslohn von derzeit 706 Euro, nach geltendem Recht sind es 0,3 Entgeltpunkte, die aktuell einem Bruttomonatslohn von ca. 1.040 Euro entsprechen). Nicht zuletzt setzen wir uns dafür ein, dass bei den "Grundrentenzeiten" auch Zeiten freiwilliger Beiträge, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Zurechnungszeiten (Erwerbsminderung) und Zeiten des Mutterschutzes anerkannt werden. Wir führen eine Mindestrente von 1.200 Euro ein.

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Die Pandemie belastet Alleinerziehende zusätzlich. Neben den Einnahmeverlusten werden Kinder o. pflegebedürftige Angehörige betreut. Das führt zu weiteren Verlusten, was sich auf (Kinder)Krankengeld / Rente auswirkt. Wie soll ein Ausgleich geschaffen u. die Benachteiligung künftig vermieden werden?
Wir haben ein Konzept zu einem Corona-Elterngeld erarbeitet, welches es Eltern ermöglicht, zur Betreuung der Kinder ihre Arbeitszeit ganz oder teilweise so zu reduzieren, dass Kinder bis 8 Jahre bzw. 14 Jahre (wenn kein Homeoffice möglich ist) von einem Elternteil bis zu 40 Stunden die Woche und Kinder zwischen 8 und 14 Jahren bei Arbeit im Homeoffice von einem Elternteil bis zu 20 Stunden die Woche während der eigentlichen Arbeitszeit betreut werden können, und dazu eine Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen monatlichen Nettoentgelts bzw. einen fiktiven Unternehmer*innenlohn in Höhe von bis zu 1.200 Euro zu erhalten (analog unseren Kurzarbeitergeld-Forderungen). Ferner wollen wir familiäre Sorgearbeit (Kinderziehung/ Pflege von Angehörigen) rentenrechtlich stärker anerkennen. Professionalisierung der Pflege und Vollversicherung ohne Eigenleistung, damit gerade die Frauen aus der privaten Pflege entlastet werden.

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Die Pandemie hat bewiesen an welch dünnen Fäden die Existenz der freien Kreativen hängt. Die Grundsicherung ist meist keine Option die hilft. Die Hilfsprogramme sichern den Lebensunterhalt nicht. Welche Ideen haben Sie, um die kreativen Selbstständigen zukünftig gezielter zu unterstützen?
Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken in Bezug auf unsere Sozialsysteme: Deshalb wollen wir alle in die gesetzlichen Sozialsicherungssysteme (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbeziehen. Auch die Künstlersozialversicherung wollen wir in diesem Kontext erhalten und stärken. In diesem Sinne wollen wir die KSK für weitere Berufsgruppen öffnen und die Verdienstobergrenze für "nicht-künstlerische oder publizistische" Tätigkeiten dauerhaft anheben. Um einen niedrigen KSK-Abgabesatz zu stabilisieren, wollen wir darüber hinaus den Bundeszuschuss auf mind. 25 Prozent erhöhen. Außerdem muss die Verhandlungsposition von Kreativen im Urhebervertragsrecht gestärkt und ihre Mitbestimmungsrechte müssen gegenüber Verwertungsgesellschaften ausgebaut werden. Wir fordern verbindliche Mindeststandards der Honorierung in der freien Kunst- und Kulturarbeit, branchenspezifische Honoraruntergrenzen und eine rechtlich abgesicherte Ausstellungsvergütung.