Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
TÜV NORD AG
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Laut dem PflBRefG müssen Lehrkräfte in der Pflegeausbildung einen Masterabschluss haben oder sich zum Master qualifizieren. Das führt zu einem Mangel an Lehrkräften und einer schlechteren Pflegeausbildung. Planen Sie, die Anforderungen an Lehrkräfte in der Pflegeausbildung entsprechend anzupassen?
Nein. DIE LINKE befürwortet die gesetzliche Regelung, denn die Anforderungen an die Ausbildung steigen sowohl im pflegefachlichen Bereich als auch im Bereich der Sozialkompetenz. Das schließt jedoch Übergangsregelungen nicht aus, die auch viele Bundesländer bereits praktizieren. Der Einsatz von Lehrenden mit Bachelorabschluss im theoretischen Unterricht bei gleichzeitiger Nachqualifizierung mit Masterabschluss kann den Mangel an Lehrkräften mildern. Die Ergebnisse sollten zeitnah evaluiert werden. Für DIE LINKE entscheiden jedoch vor allem gute Studien- und Weiterbildungsbedingungen, wie schnell mehr Lehrkräfte mit Masterabschluss für die Pflegeausbildung gewonnen werden können. Wir wollen das duale Studium öffentlich-rechtlich akkreditieren und zu gleichwertigen Abschlüssen führen. Dual Studierende brauchen zudem einen Ausbildungsvertrag mit einer Mindestvergütung.
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In der beruflichen Bildung gibt es Anbieter, die niedrige Qualitätsstandards haben und besonders niedrige Preise verlangen. Andere Anbieter werden verdrängt, die Qualität der Angebote insgesamt leidet. Haben sie vor, die Qualitätsanforderungen für Anbieter in der beruflichen Bildung zu erhöhen?
Ja. Es wäre sinnvoll, wenn in allen Ländern Weiterbildungsgesetze erlassen würden, die zu einer verlässlichen Förderung von Weiterbildungsangeboten zu gesetzlich festgelegten Konditionen und Qualitätsstandard bei unterschiedlichen Trägern führen. Wir wollen zudem, dass bei Vergabeverfahren, wo Projekte an private Dritte vergeben werden, nicht der Preis des Angebots der entscheidende Faktor für den Zuschlag ist. Arbeits-, Umwelt- und andere Standards müssen als Ausschlusskriterium von Angeboten und Anbietern etabliert und durchgesetzt werden. Die öffentlich finanzierten Bildungsmaßnahmen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind durch chronische Unterfinanzierung geprägt. Hier finden sich häufig befristete, prekäre und atypische Beschäftigungsverhältnisse. Das schlägt sich auf die Qualität der Bildungsangebote nieder. Ein Bundestariftreuegesetz, das Qualitätsstandards bei der Auftragsvergabe, tarifliche Bezahlung und Qualifizierung der Beschäftigten absichert, soll hier Abhilfe schaffen.
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Sehen Sie bei der geplanten Prüfung von KI und Algorithmen bestimmte Sicherheitsanforderungen, etwa die Einbeziehung unabhängiger Drittprüfer bei bestimmten KI-Risikoklassen, vor? Und wie kann sichergestellt werden, dass es nicht zu divergierenden Prüfkriterien bei Systemen, die KI nutzen, kommt?
DIE LINKE befürwortet Standards und festgelegte Normen für die Überprüfung von Sicherheitsanforderungen für KI-Anwendungen. Der Einsatz von KI muss gesetzlich reguliert werden, um gemeinwohlorientierte Anwendung sicherzustellen. Sämtliche für Entscheidungen eingesetzte Algorithmen müssen von unabhängigen Stellen auf Diskriminierungsfreiheit geprüft werden. Wir wollen ethische Richtlinien für die Schaffung von Algorithmen. Bei Anwendung von KI auf personenbezogene Daten müssen demokratische Gestaltungsmöglichkeiten, weitgehender Datenschutz und freie Meinungsbildung in digitalen Medien gewährleistet sein. KI muss hierbei sozialer Spaltung, Monopolisierungstendenzen in der Wirtschaft durch wenige Technologiekonzerne und Überwachung entgegenwirken. Auf dieser Grundlage sollen Potenzial und Regulierungsansätze von KI weiter erforscht und genutzt werden. Entscheidungen beispielsweise über Sozialleistungsansprüche, Kreditwürdigkeit oder Prognosen über Straffälligkeit sind deshalb bis auf Weiteres abzulehnen.
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Haben Sie bei dem geplanten bundesweiten Klima-Check aller Gebäude vor, einen zertifizierten Gebäude-Energie-Check einzuführen, durch den der tatsächliche Energieverbrauch von Gebäuden ermittelt werden kann? Das könnte Sanierungsmaßnahmen erleichtern und die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen.
Ja. Bis zum Jahr 2025 sollen alle Hauseigentümer:innen eine verpflichtende Sanierungsberatung wahrnehmen. Dafür wollen wir in den kommenden fünf Jahren tausende zertifizierte Energie- und Sanierungsberater ausbilden. In Klimastützpunkten, die flächendeckend als Anlaufstellen dienen, sind sie die Fachkräfte für sozialverträgliche Sanierungen und für die Koordination von Quartiers-Sanierungskonzepten. Dier bundesweite Klimacheck schafft eine Datengrundlage für Emissionen und Einsparpotenziale, teilt Gebäude in ökologische Gebäudeklassen ein und entwirft einen je nach individueller Beschaffenheit und möglichst an die „natürlichen“ Sanierungszyklen gekoppelten verbindlichen Sanierungsplan. Auf diese Weise, kombiniert mit einer erheblichen Anhebung der Sanierungsförderung und einem Sonderprogramm für die Sanierung der Großsiedlungen aus den 1950er bis 1970er Jahren wollen wir bis zum Jahr 2035 Klimaneutralität im Gebäudebestand erreichen.
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Wie wollen Sie hier das Problem angehen, dass Genehmigungsverfahren für Onshore-Windenergieanlagen bis zu 72 Monate dauern, was den notwendigen Ausbau regenerativer Energieerzeugung, und infolgedessen auch den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, massiv verzögert?
Die Onshore-Windkraft ist der zentrale Pfeiler eines zukünftig vollständig regenerativen Energiesystems. Leider ist sie für viele Menschen auch sichtbarer als die überkommene Gewinnung von fossil-atomarer Primärenergie, sie verändert das Landschaftsbild. Darum gilt es zur Akzeptanzerhaltung in allen Planungs- und Genehmigungsprozessen rechtzeitig Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und darüber hinaus die Standortkommunen an den finanziellen Erträgen der Betreiber relevant zu beteiligen. Beides ist in der Vergangenheit oft nicht im ausreichenden Maß geschehen, die gesetzlichen vorgeschriebenen Beteiligungsmodelle sind bis heute mangelhaft – das wollen wir ändern. Darüber hinaus geht ein großer Teil der Verzögerungen auf das Konto von Einsprüchen der Bundeswehr (Radarproblem) sowie von mangelhaft vorbereiteten Antragsunterlagen. Auch hier ließe sich zu Gunsten der Windkraft einiges ändern, im Falle des Militärs mit international üblichen niedrigeren Abständen.
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Wie planen Sie beim Ausbau der E-Mobilität dafür zu sorgen, dass genug grüner Strom zum Laden batterieelektrischer Fahrzeuge vorhanden ist? Und in welchen Anwendungsbereichen müssen Ihrer Ansicht nach andere Antriebsarten neben der Batterieelektrizität eine Rolle spielen?
Dass Pkw und Lkw in Zukunft batterieelektrisch betrieben werden, steht für uns außer Frage. Wir fordern ein Ende der Zulassung neuer Pkw mit Verbrennerantrieb bis 2030. Die Brennstoffzelle benötigt zwei bis vier Mal so viel Energie und synthetische Kraftstoffe haben maximal 20% des Wirkungsgrades. Sinnvolle Einsatzbereiche sind dort, wo das höhere Gewicht der Batterie und deren Speicherkapazität einen Einsatz des Stromantriebes ausschließt, also im Luftverkehr oder der Schifffahrt, vor allem wird Wasserstoff aber in der Industrie benötigt.
Eine reine Antriebswende ist keine Verkehrswende. Die Zahl der Fahrten mit Pkw und Lkw muss durch eine echte Verkehrswende reduziert werden, durch einen massiven und unverzüglichen Ausbau der Alternativen. Der Trend zu immer größeren und schwereren Pkw ist kontraproduktiv, Kleinwagen statt E-SUV und nicht für alle Fahrzeuge eine maximale Reichweite. Hierdurch verringert sich auch die Menge des erforderlichen Grünen Stroms erheblich.
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Wie soll die Zertifizierung von Lieferketten im Rahmen von Lieferkettengesetzen in Deutschland und Europa konkret ausgestaltet werden? Haben Sie vor, bereits am Markt vorhandene Zertifizierungen zu nutzen, mit denen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung nachgewiesen werden können?
Das Lieferkettengesetz bietet den Unternehmen erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Überprüfung der Umsetzung der Umwelt- und Menschenrechts-Standards. Die Prüfung kann von den Unternehmen selbst durchgeführt werden oder anhand von Audits und Zertifizierungs-Systemen geschehen. Die Entscheidung über die Art der Überprüfung muss von dem Unternehmen passgenau für die spezifische Lieferkette getroffen werden. Für DIE LINKE ist es essentiell, dass es im Fall eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht stets eine Einzelfallprüfung gibt, die untersucht, ob die Art der Überprüfung angemessen war. Wir schließen eine „Safe Harbour-Regelung“, also einen Freifahrtschein durch Zertifizierung prinzipiell aus. Beispiele wie der Dammbruch einer Eisenerzmiene im brasilianischen Brumadinho oder der Fabrikbrand bei dem KiK-Zulieferer Ali Enterprises haben gezeigt, dass auch Zertifizierungsunternehmen eine Mitschuld an Menschenrechtsverbrechen tragen können. Daher fordern wir auch für sie verbindliche ökologische und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten.
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Wie planen Sie, bei Schutzkriterien für Homeoffice einen Mittelweg zwischen Gesundheitsschutz und Überregulierung zu finden? Haben Sie vor, bei der Entwicklung eines Homeoffice-Arbeitsschutz und -Prüfkonzeptes auf die Expertise von Organisationen im Bereich Homeoffice einen Mittelweg zwischen Gesundheitsschutz zurückzugreifen?
DIE LINKE will Erwerbsarbeit grundsätzlich entlang von arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Kriterien gesetzlich regulieren. Die geltenden Arbeitsschutzgesetze bilden das Arbeiten im Homeoffice auch im puncto Arbeits- und Gesundheitsschutz bisher nur unzureichend ab und müssen daher erweitert werden. Wir lehnen jede Form von gesetzlicher Aufweichung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz ab, denn dieser bildet wissenschaftliche Standards ab und sorgt dafür, dass Beschäftigte nicht durch Arbeit krank werden. Wir sehen in der Ausweitung von geltenden Arbeitsschutzgesetzen auf das Homeoffice auch keine Überregulierung, sondern eine Fürsorgepflicht des Gesetzgebers und der Unternehmen selbst. DIE LINKE plädiert hierbei für ein gesetzlich verankertes Recht der Beschäftigten auf Homeoffice sowie die Ausweitung des Geltungsbereichs der Unfallversicherung auf diese Erwerbsform. Die konkrete Ausgestaltung sehen wir als Sache der Tarifpartner an, denn so können sie passgenau verhandelt werden.