Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Dachverband der Fanhilfen e. V.
Dachverband der Fanhilfen
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1
Welchen Nutzen erkennen Sie in der Speicherpraxis der "Datei Gewalttäter Sport" und wie positioniert sich Ihre Partei zu der jüngst immer lauter gewordenen grundsätzlichen Kritik an dieser Datei?
DIE LINKE hat diese "Datei Gewalttäter Sport" immer wieder öffentlich in Frage gestellt bzw. kritisiert und im Bundestag mehrfach gefordert, diese Speicherpraxis zu beenden. Das wird DIE LINKE auch künftig tun.
2
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung nach Einführung einer Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei?
DIE LINKE fordert seit Jahren die Einführung einer Kennzeichnungspflicht in allen Einsatzformen, also auch für geschlossene Einsätze der Bereitschaftshundertschaften der Bundespolizei.
3
Welche Vorstellungen vertreten Sie hinsichtlich einer bundesweiten unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene von "Polizeigewalt"?
DIE LINKE fordert eine Beschwerdestelle für die Polizeien des Bundes. Wir fordern eine*n vom Parlament bestellte*n Beauftragte*n mit eigenen Ermittlungsbefugnissen, der oder die aber auch allgemein als Beratungsorgan fungiert und in Gesetzgebungsverfahren mit Bezug zum Vollzug polizeilicher Befugnisse gehört wird.
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Wie bewertet Ihre Partei die neue Gebührenordnung der Bundespolizei? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Kritik, dass betroffene Personen von ungerechtfertigten Gefahrenabwehrmaßnahmen seitdem dafür eine Rechnung erhalten und somit indirekt dadurch von ihren Grundrechten abgehalten werden?
DIE LINKE teilt die Kritik an der Gebührenordnung der Bundespolizei. Dabei kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob die Gefahrenabwehrmaßnahmen gerechtfertigt waren oder nicht; durch das der Polizei gegebene Ermessen bei vieler dieser Maßnahmen kann das nur schwer geprüft werden. Generell können aus unserer Sicht Kosten für polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr wie Platzverweise oder Ingewahrsamnahmen nicht nach dem "Verursacherprinzip" den Betroffenen aufgebürdet werden.
5
Ist ihrerseits die Videoüberwachung des öffentlichen/teilöffentlichen Raums als ein sinnvolles kriminalpräventives Instrument anzusehen? Plädieren Sie in diesem Zusammenhang für eine weitere Nutzung der technischen Möglichkeiten (automatischen Speicherung/Wiederkennung) von biometrischen Daten?
Nein, wir bezweifeln einen kriminalpräventiven Nutzen. Er ist aus unserer Sicht auch nicht wissenschaftlich belegt oder Verdrängungseffekte werden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Einführung automatisierter Videoüberwachung mittels biometrischer Erkennungssysteme oder Verhaltenserkennung lehnen wir ab. Solche Formen der Videoüberwachung erzeugen ein Gefühl des permanenten Überwachtseins, dass in Widerspruch zum Recht des Einzelnen auf freie Entfaltung steht.
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Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Straftaten? Und treten Sie dementsprechend auch für eine präventive und verdachtsunabhängige Speicherung von (Nutzer)Daten ein?
Nein. DIE LINKE ist gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten und anderen Daten, die Aufschluss über das persönliche Verhalten des Einzelnen geben. Die Streubreite dieser Eingriffe steht in keinem Verhältnis zur möglichen Aufklärung von Straftaten. Diese meist mehr von den personellen Kapazitäten der Ermittlungsbehörden begrenzt als von der Verfügbarkeit von Daten.
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Wie bewertet ihre Partei den 2017 eingeführten § 114 StGB gerade auch mit Blick auf die Kritik, dass eine strafrechtliche Verfolgung auch mit den bis dahin bestehenden Regelungen bereits möglich war und dieser Paragraf in der Realität zu einer unangemessenen Strafverschärfung führt?
Wir haben die Erweiterung des § 114 StGB abgelehnt und fühlen uns durch die Entwicklung seitdem in unserer Kritik bestätigt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist nicht mehr erkennbar, ab wann ihre Handlungen - beispielsweise eine wegwerfende Handbewegung in Richtung eines Polizeibeamten - bereits als Angriff gewertet wird. Durch den Gesetzeswortlaut wurde zugleich der Bemessungsspielraum der Gerichte begrenzt, so dass hier aus unserer Sicht teils übermäßige Strafen verhängt werden.