Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine e.V.
Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine
Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine e.V.
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Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Syrer*innen, vor allem die mit subsidiärem Schutz in Deutschland, nicht mehr ihren Reisepass in der syrischen Botschaft beschaffen müssen?
Wir halten es für unzumutbar, dass subsidiär Schutzberechtigte sich an die syrische Botschaft wenden müssen, um dort für viel Geld syrische Reisepässe zu beantragen. Sie sollten stattdessen „Reiseausweise für Ausländer“ erhalten, die ihnen den Aufenthalt in Deutschland und das Reisen in andere Länder ermöglichen. Das ist zum Teil in der Rechtsprechung auch so entschieden worden, insbesondere, wenn das Fluchtschicksal von subsidiär Geschützten dem von Flüchtlingen entspricht – und das ist bei vielen syrischen Geflüchteten der Fall!
DIE LINKE hat energisch dagegen protestiert, dass syrischen Asylsuchenden ab 2016 zunehmend nur noch ein subsidiärer Schutzstatus erteilt wurde (um den Betroffenen den Familiennachzug zu verweigern). Der Europäische Gerichtshof hat Ende letzten Jahres geurteilt, dass es falsch war, Wehrdienstflüchtlingen aus Syrien nur einen subsidiären Schutz statt eines Flüchtlingsschutzes nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen. Dieses Urteil wird in Deutschland jedoch nicht entsprechend umgesetzt, was von uns kritisiert wird, etwa auch im Rahmen parlamentarischer Anfragen an die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/27462 und 19/30248).
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Welche Maßnahmen werden Sie auf struktureller und gesellschaftlicher Ebene zur Stärkung der Vielfältigkeit und Bekämpfung von Rassismus treffen?
Um Rassismus und Diskriminierung zu überwinden, braucht es eine gerechte Verteilung von Rechten, Reichtum und Ressourcen. Wir wollen Teilhabe statt Integration. Unser Ziel ist ein grundlegender Politikwechsel – in Richtung globale Bewegungsfreiheit, gleiche Rechte für alle und einer solidarischen Einwanderungsgesellschaft.
DIE LINKE will das aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen für alle langfristig in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte. Wir fordern eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ein Verbandsklagerecht. Es braucht einen Diskriminierungsschutz, der auch staatliches Handeln einbezieht. Es braucht eine*n Antirassismus-Beauftragte*n mit echten Befugnissen.
DIE LINKE fordert, in Artikel 3 des Grundgesetzes eine Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierung aufzunehmen. Darüber hinaus wollen wir ein Partizipationsgesetz, um Menschen mit Rassismuserfahrung besser einzubeziehen. Dazu gehören eine Quote, um den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen, und ein Partizipationsrat, der in wichtige Entscheidungen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik einbezogen wird.
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Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland den Abschiebestopp nach Syrien wieder einsetzt und somit dem Refoulement-Verbot des internationalen Völkerrechts Rechnung trägt?
Menschen, die vor dem Krieg in Syrien zu uns geflohen sind, dürfen nicht abgeschoben werden. Solange der Krieg dort nicht endgültig vorüber ist und sich die politische Lage insgesamt entspannt hat, verbietet es sich, über Abschiebungen dorthin zu diskutieren. Die Bevölkerung ist dort nach wie vor erheblichen Spannungen ausgesetzt, zu denen die Bundesregierung durch ihre Unterstützung für die EU- und US-Wirtschaftssanktionen erheblich beiträgt. Dazu kommen die Kämpfe im Norden um die Provinz Idlib, die von islamistischen Terrorgruppen beherrscht wird, die prekäre Menschenrechtslage im gesamten Land, der ins Stocken geratene politische Prozess, der ausbleibende Wiederaufbau und damit verbunden die Perspektivlosigkeit vieler Menschen. In ein solches Land abzuschieben, kann für die Betroffenen lebensgefährlich sein. Das können wir nicht verantworten. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich gegenüber den Bundesländern für einen Abschiebungsstopp und eine Bleiberechtsregelung für syrische Flüchtlinge einzusetzen.
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Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass es keine Normalisierung der Beziehungen Deutschlands mit dem syrischen Regime gibt?
Wir hoffen, dass es schrittweise, in dem Maße, wie in Syrien ein konstruktiver Verhandlungsprozess zwischen Regierung und demokratischer Opposition und politische Reformen in Gang gesetzt werden können, auch zur Verbesserung und Normalisierung der Beziehungen Deutschlands zu Syrien kommt. Syrien ist ein souveräner Staat und Mitglied der Vereinten Nationen. Wir sind an guten Beziehungen Deutschlands zu allen Staaten interessiert. Nur wer gute Beziehungen pflegt, bleibt im Gespräch und kann Anliegen vorbringen oder Veränderungen anstoßen. Der Abbruch von Beziehungen hat auch im Fall von Syrien nichts Gutes bewirkt, auf jeden Fall nicht dazu beigetragen, das Leid der Menschen in Syrien zu verringern. Für uns ist der Abbruch diplomatischer Beziehungen ein Beitrag zur Konflikteskalation.
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Wie stehen Sie zu einer Beteiligung Deutschlands und der EU am Wiederaufbau in Syrien und unter welchen Bedingungen?
Für uns ist vordringlich, dass die EU und die USA ihre Wirtschaftssanktionen gegen Syrien beenden. Das Waffenembargo ist davon natürlich ausgenommen. Die Kommission für Wirtschaft und Soziales in Westasien der Vereinten Nationen (UN-ESCWA) bezeichnete die Sanktionen gegen Syrien als die „kompliziertesten und weitreichendsten Strafmaßnahmen, die jemals verhängt wurden“. Die Sanktionen verschärfen die humanitäre Notlage und erschweren den Wiederaufbau. Das Kalkül hinter den Sanktionen, auf diese Weise die syrische Regierung zu delegitimieren und zu ihrem Sturz beizutragen, ist zynisch und geht zudem nicht auf: nicht die Herrschaft von Assad wird auf dieser Weise destabilisiert, sondern die syrische Gesellschaft - mit der Folge, dass das Land nicht zur Ruhe kommen kann und immer weitere Gewaltkonflikte entstehen können. Der Wiederaufbau muss ermöglicht und von Deutschland und der EU unterstützt werden, sofern der Wiederaufbau einhergeht mit erkennbaren Fortschritten des politischen Prozesses in Syrien.
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Wie werden Sie sich für gleiche Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte in Deutschland einsetzen?
Wir wollen die gezielte Bildungsförderung für alle Kinder und Jugendlichen. Denn „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1KJHG).“ Dazu gehört ebenso das Recht aller in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen auf Bildung, unabhängig von Herkunftsland, Geschlecht, Sprache, religiöser Überzeugung, Handicaps, sexueller Orientierung und aufenthaltsrechtlicher Situation. Diese Grundsätze gelten ganz klar auch für zugewanderte und zu uns geflüchtete Kinder und Jugendliche. In Deutschland sind diese Rechtsansprüche auf individuelle Förderung und Bildung gegenwärtig nicht uneingeschränkt gewährleistet. Die Ursachen liegen auch darin, dass die Voraussetzungen für ihre Verwirklichung durch Bund und Länder nicht ausreichend geschaffen wurden. Das muss sich ändern meinen wir. Wir fordern den Zugang zu Bildung, besonders zu Kitas und Schulen, von Anfang an sicherzustellen. Gleich gute Bildung für alle Kinder gibt es jedoch nur mit einem Aufbauprogramm für mehr Erzieher:innen, Lehrer:innen und Sozialpädagog:innen.
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Was werden Sie tun, damit traumatisierte Geflüchtete in Deutschland besser versorgt werden?
Hierfür bedarf es vieler Änderungen der derzeitigen Rechtslage und Praxis.
Zunächst braucht es ein wirksames System zur frühzeitigen Identifizierung traumatisierter Flüchtlinge im Asylverfahren, damit ihnen die notwendige Beratung, Unterstützung und Behandlung angeboten werden kann. Wir halten insbesondere eine bundesweite individuelle Asylverfahrensberatung durch unabhängige Verbände für erforderlich, die bereits vor der Anhörung erfolgen müsste. Traumatische Erfahrungen könnten in diesem geschützten Rahmen offenbart, die betroffenen Personen könnten zur Anhörung begleitet und notwendige Behandlungen könnten eingeleitet werden.
Für traumatisierte Flüchtlinge muss es niedrigschwellige Beratungs- und Behandlungsangebote mit qualifizierter Sprachmittlung geben. Es gibt in Deutschland hierfür viel zu wenige psychotherapeutische Behandlungsplätze, die hierfür spezialisierten Behandlungseinrichtungen müssen weitaus stärker gefördert und unterstützt werden. Rechtliche Restriktionen bei der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen aufgehoben werden.
Schließlich müssen auch die Verschärfungen im Aufenthaltsrecht im Umgang mit (psychisch) erkrankten Menschen bei Abschiebungen zurückgenommen werden. Diese sorgen geradezu dafür, dass psychische Erkrankungen im Abschiebungsverfahren nicht berücksichtigt und vorliegende Atteste und insbesondere psychologische Stellungnahmen leichtfertig übergangen werden. Ziel müssen ein sorgsamer Umgang mit traumatisierten Menschen und die Vermeidung drohender Gesundheitsverschlechterungen durch Abschiebungen sein.
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Werden Sie sich für die strafrechtliche Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen in Syrien einsetzen?
Ja, selbstverständlich werden wir uns dafür einsetzen. Entsprechend hat unsere Bundestagsfraktion in einem Antrag (19/8357) die Bundesregierung aufgefordert, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen aller beteiligten Konfliktparteien deutlich zu verurteilen und sich für ihre Aufklärung und Ahndung stark zu machen. Dies muss auch für die türkische Unterstützung der zahlreichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch islamistische Terrorgruppen in Afrin und der Idlib gelten.