Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.
Gesellschaft für Verhaltenstherapie
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.
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Im Dialogprozess „Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke Menschen“ haben Expert*innen der APK Vorschläge vieler Verbände einschl. der Betroffenen zu gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt, die der Bundestag pandemiebedingt nicht beraten konnte. Werden Sie den Dialogprozess fortsetzen?
Ja. Die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen ist besonders zersplittert. Hilfesysteme innerhalb der GKV greifen oft nicht gut ineinander mit anderen Angeboten von Kommunen, Ländern, anderen Sozialgesetzbüchern, privaten Leistungserbringer*innen und anderen Akteuren. Besonders für die Verschränkung der Angebote wurden im APK-geleiteten Prozess sehr wertvolle Hinweise gegeben. Das Ziel der LINKEN ist es dabei, das Hilfsangebot für die Betroffenen insgesamt transparenter zu machen, einheitliche Anlaufstellen und sinnvolles Case-Management einzuführen und die Angebote besser aufeinander abzustimmen. Da dies nur in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen geht und die Perspektiven von Betroffenen sowie Helfenden dafür essentiell sind, sollte der Dialog unbedingt fortgesetzt werden. Mehr noch: die Eingrenzung auf einig wenige Fragen, die vom Gesundheitsministerium vorgegeben wurde, sollte aufgehoben und auch weitere Fragen etwa der psychiatrischen Versorgung diskutiert werden.
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Die Bekämpfung der Corona-Pandemie zeigt, dass Prävention erfolgreich sein kann. Was folgern Sie aus den Erfahrungen für die Zukunft des Präventionsgesetzes? Setzen Sie sich bei der Prävention und der Gesundheitsförderung für eine nachhaltige Finanzierung ohne zeitliche Befristung ein?
DIE LINKE sieht Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche und damit gesamtpolitische Aufgabe an (Health in all policies-Konzept der WHO). Spätestens seit der Corona-Bekämpfung ist allen klar, dass wirksame Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen stattfindet. Wir fordern einen Präventionsfonds, der dauerhaft mit Mitteln des Bundes und der Länder sowie der Krankenversicherungen gespeist wird und dazu beiträgt, die Lebenswelten der Menschen von Kita über Verkehrsplanung bis Arbeitsplatz gesundheitsförderlich auszugestalten. Es war ein Geburtsfehler des Präventionsgesetzes, Leistungen für Prävention und Gesundheitsförderung ausschließlich bei den einzelnen Krankenkassen anzusiedeln. Es sind dagegen die Kommunen, die maßgeblich die Gestaltung der Lebenswelten in der Hand haben und dorthin sollten auch die meisten Präventionsgelder fließen.
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Halten Sie die Finanzierung insb. des ambulanten Teils in der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in, wie sie vom PsychThGAusbRefG vorgesehen ist, für ausreichend? Welche Maßnahmen halten sie ggf. noch für notwendig, um eine qualitativ hochwertige Versorgungsqualität sicherstellen zu können?
Nein, DIE LINKE hat die mit dem neue Psychotherapeutenausbildungsgesetz gefundenen Neuregelungen als nicht ausreichend kritisiert. Es ist zwar gut, dass endlich eine Mindestvergütung festgeschrieben wurde, aber 1000 Euro sind weiterhin eine Zumutung. Wir fordern, approbierte Psychotherapeut*innen auch in der Weiterbildung als solche zu bezahlen und sich dabei an bestehende Tarifvereinbarungen für vergleichbar qualifizierte Akademiker*innen in der Gesundheitsversorgung (z.B. Ärzt*innen in Weiterbildung) zu orientieren.
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Die Sorgeberechtigten entscheiden i.d.R., welche Daten von Kinder und Jugendlichen gespeichert werden. Wie wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung mit dem Kindeswohl vereinbar ist? Ab wann können K. und J. selbst entscheiden, wie sie mit sensiblen Daten umgehen wollen?
Wenn Jugendliche die "natürliche Einsichtsfähigkeit" erreicht haben, können sie selbst entscheiden, ob sie etwa Einsicht in die Patientendokumentation nehmen wollen oder die Eltern dies eben nicht tun können. Da die Entwicklung jedes Kindes unterschiedlich verläuft, ist eine feste Altersgrenze hier nicht sinnvoll. Ab 15 Jahre können Jugendliche auch ohne ihre Eltern zur Psychotherapie gehen, was wir für eine sinnvolle Regelungen halten. Die Behandlungsdokumentation in der Psychotherapie ist ein wesentlicher Baustein der informationellen Selbstbestimmung der Patient*innen. Eine weitere Datenerhebung dient der Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung. Beides ist momentan datenschutzrechtlich gut abgesichert und aus Kindeswohlgesichtspunkten unseres Erachtens nicht problematisch. Für die Behandlungsdokumentation gelten die entsprechenden Aufbewahrungspflichten unabhängig vom Willen der Eltern, sodass hier eine Löschung gegen die Interessen des Kindes ohnehin nicht statthaft ist.
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Die Istanbul-Konvention fordert, die Lage v Erw. u Kinder, die v Gewalt betroffen sind, zu verbessern, z.B. durch den Ausbau der Qualifizierung versch. Berufsgr., sowie durch die Einführung einer flächend. Finanzierung der ambulante Täter*innenarbeit. Wie stehen Sie zur Ums. dieser Forderungen?
DIE LINKE. will, dass die Istanbul-Konvention konsequent und vollständig umgesetzt wird. Sowohl Sensibilisierung als auch Qualifizierung versch. Berufsgruppen sind ein wichtiger Bestandteil der Istanbul-Konvention. DIE LINKE will, dass Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie medizinisches Personal zu geschlechtsspezifischer Gewalt - auch in digitaler Form - sensibilisiert und qualifiziert werden. Es müssen explizit alternative (Erst-) Anlaufstellen zur Polizei in Form von Nicht- Regierungsorganisationen geschaffen und finanziert werden, an die sich Betroffene wenden können. Täter*innenarbeit ist ein Teil des Opferschutzes. Deshalb will DIE LINKE, dass diese sowohl personell als auch finanziell gut ausgestattet ist.
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Wie stellen Sie die Erreichbarkeit der psychotherapeutischen Versorgung von Personen aus mehrfach belasteten/prekären Lebenslagen sicher? Welche alternativen Versorgungsmöglichkeiten sollen hierbei zusätzlich zu den vorhandenen entwickelt werden?
Insbesondere in der psychotherapeutischen Versorgung gewährleistet die heutige Bedarfsplanung keine flächendeckende Versorgung. Sie muss dringend überarbeitet und die Zahl der Kassensitze erhöht werden. Zugleich müssen die einzelnen Versorgungsbereiche für Menschen mit psychischen Problemen von ambulanten und stationären Angeboten des Gesundheitssystems aber auch Kriseninterventions- und sozialpsychiatrische Diensten, Jugendhilfe, Drogenhilfe, psychosoziale Beratung und anderen Bereichen miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt werden. Die Erfahrung zeigt, dass zur Versorgung von gesellschaftlich benachteiligten Menschen (z.B. Langzeitarbeitslose, bestimmte migrantische Gruppen, Wohnungslose etc.) konkret zugeschnittene, meist aufsuchende Angebote notwendig sind. Das ist umso wichtiger, da sich psychische Erkrankung und schwierige Lebenssituation oft gegenseitig verstärken und ohne psychotherapeutische/psychosoziale Versorgung der Kreislauf oft nicht zu durchbrechen ist.
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Der Rechtsruck in der Gesellschaft ist auch in der Psychotherapie und psychosozialen Beratung wahrzunehmen. Zur Bearbeitung und Behandlung werden meist zusätzliche Ressourcen benötigt. Wie stehen Sie zur Förderung entspr. Forschungs-, Netzwerk- und Praxisprogramme für Psychotherapie und Beratung?
Der Rechtsruck betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, und so auch den psychosozialen und psychotherapeutischen Kontext. Erste Publikationen zum Umgang Professioneller mit extrem rechten und anitdemokratischen Weltbildern in der Behandlung zeugen davon. Zur Unterstützung braucht braucht es Förderprogramme des Bundes in Aus-, Weiter- und Fortbildungen und zur Finanzierung wissenschaftlicher Studien und Forschung. Angriffe extrem rechter Gruppierungen auf bestimmte Einrichtungen der psychosozialen Versorgung, bspw. durch Beeinflussung von Fördergremien, müssen scharf zurückgewiesen werden und dürfen deren Arbeit nicht behindern.
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Wie bewerten Sie den Status quo der psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung älterer Menschen, und an welchen Stellen setzt Ihre Partei ggf. an, um den tatsächlichen Versorgungsbedarfen der heterogenen Gruppe älterer Menschen gerecht zu werden?
Psychische Erkrankungen sind gerade bei älteren Menschen noch immer mit einem starken Stigma behaftet. Frühere Geschlechterrollen, aber auch ein Leben im auf Konkurrenzkampf und maximalen Sozialstatus angelegten kapitalistischen Wirtschaftssystem spielen dabei eine Rolle. Es kommt darauf an, psychische Gesundheit zu fördern und auch psychische Erkrankungen und subpathologische Probleme als normalen Bestandteil des Lebens anzuerkennen und nicht als individuelles Versagen anzusehen. Die Bedarfsplanung muss wie oben beschrieben auch für die Versorgung älterer Menschen angepasst und die Zahl der Kassensitze erhöht werden. Nicht zuletzt braucht es mehr spezialisierte gerontopsychologische und -psychotherapeutische Angebote, die etwa auch bei leichter Demenz und altersspezifischen depressiven Symptomen in der häuslichen und stationären Umgebung helfen können.