Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Haus & Grund Landesverband Sachsen

Haus & Grund LV Sachsen

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Im April wurde der Mietendeckel in Berlin als verfassungswidrig verworfen. Unterstützen Sie die Forderung zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels?
Ja. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Land Berlin die Zuständigkeit abgesprochen hat, ist der Bund am Zug. Wir wollen einen bundesweiten Mietendeckel oder eine Öffnungsklausel, die Ländern wie Berlin mit angespannten Wohnungsmärkten die Regulierung der Mietpreise ermöglicht. DIE LINKE fordert seit langem ein Moratorium für Mieterhöhungen und unterstützt die Kampagne für einen sechsjährigen Mietenstopp. Besonders faire Vermieter*innen, die auch bisher nur geringe Mieten verlangen, sollen diese im Rahmen des Inflationsausgleichs weiter leicht anpassen dürfen. Darüber hinaus wollen wir mit einem Mietendeckel Kommunen ermöglichen, lokale Mietobergrenzen festzulegen, auf die überhöhte Mieten auch abgesenkt werden können.

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Forderungen nach bezahlbarem Wohnen bei gleichzeitiger Umsetzung klimapolitischer Ziele im Gebäudebestand stellen einen erheblichen Zielkonflikt dar. Welche Lösungsvorschläge haben Sie?
Wir wollen die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung aufstocken und so einsetzen, dass auch selbstnutzende Wohneigentümer:innen nicht überfordert werden. Allerdings setzen wir nicht allein auf Förderpolitik, sondern auch auf verbindliche Standards, die zu mehr Sanierungsanlässen führen. Sie sollen in der Umsetzung Flexibilität so erlauben, dass die Sanierungsanlässe möglichst nah an den natürlichen Sanierungszyklen liegen. Quartierslösungen können Kosten sparen und die Effizienz erhöhen. Wir unterstützen die Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen, sofern sie zu einer effizienten und klimafreundlichen Restwärmeversorgung beitragen. Als Schwerpunkt sehen wir hier vor allem die Einbindung von Großwärmepumpen und die gebäudeübergreifende Nutzung von Wärmespeichern. Eigenheimbesitzern sollte der Zugang zu effizienten Wärmenetzen angeboten werden, was bei notwendig werdenden Umrüstungen auch Fördermittel beinhalten kann.

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Seit 2021 wird eine Abgabe auf die Emission von Kohlendioxid erhoben. Betroffen davon ist auch das Wohnen. Setzen Sie sich dafür ein, dass die CO2-Kosten hier weiterhin allein vom Mieter getragen werden?
Nein. Die CO2-Bepreisung sehen wir kritisch, weil sie die Kosten auf dem Weg zur Klimaneutralität auf die Verbraucher*innen abwälzt. Dass die Mieter*innen den CO2-Preis alleine bezahlen, obwohl sie keinerlei Einfluss auf Art der Heizung oder Gebäudehülle haben, ist unsozial und leistet keinerlei Beitrag zum Klimaschutz. Statt auf CO2-Bepreisung setzen wir auf einen Mix aus öffentlicher Förderung und klaren staatlichen Vorgaben. Mit einem bundesweiten Klimacheck bis 2025, mit verbindlichen Sanierungsplänen sowie mit der Aufstockung der Sanierungsförderung auf 10 Milliarden Euro im Jahr wollen wir einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2035 erreichen – ohne Warmmietenerhöhung.

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Bundesweit zeigt sich zusehends ein Stadt-Land-Gefälle. Was wollen Sie tun, damit das Wohnen im ländlichen Raum wieder attraktiver wird?
Wir wollen die Regionalpolitik und Städtebauförderung des Bundes konsequent auf die Belebung von Innenstädten und Dorfkernen ausrichten, basierend auf dem Prinzip der doppelten Innenentwicklung von Nachverdichtung und Aufwertung urbanen Grüns. Wir wollen in Zukunftsaufgaben investieren: die Gebäudesanierung, ein verbessertes Wohnumfeld, den altersgerechten und barrierefreien Umbau sowie die bessere Verkehrsanbindung und Förderung nachhaltiger Mobilität. Die Kommunen wollen wir mit einem Ankauffonds dabei unterstützen, den Kauf und die Sanierung alter Bausubstanz oder auch die Bebauung von Baulücken zu fördern und auf diese Weise das Aussterben der Ortskerne zu bekämpfen. Die Städtebauförderung wollen wir finanziell aufstocken und eine bessere Kontinuität geförderter Maßnahmen sicherstellen. Den Eigenanteil von Kommunen wollen wir streichen.