Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

patentverein.de e.V.

Patentverein

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Zum zweiten Mal kann der Bundespräsident das Gesetz zum EU-Patent nicht ratifizieren, da es eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gibt. Wie schätzt Ihre Partei die Zukunft des EU-Patents ein und was wird sie dafür tun, dass beim dritten Anlauf das Gesetzesvorhaben gelingen kann?
DIE LINKE spricht sich für das EU-Patent aus. Bereits 2017 wurde das Zustimmungsgesetz im Deutschen Bundestag zwar einstimmig, aber nicht mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. Infolgedessen wurde es durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Ende letzten Jahres hatten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat daraufhin das Gesetz noch einmal mit demselben Wortlaut beschlossen, wobei auch DIE LINKE für das Zustimmungsgesetz gestimmt hat und so die die Zweidrittelmehrheit möglich gemacht hat. Nachdem bei der aktuellen Abstimmung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat jeweils die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht wurde, ist nicht damit zu rechnen, dass neu eingereichte Verfassungsbeschwerden das Inkrafttreten des EPGÜ erneut verzögern werden. Generell kann festgehalten werden, dass DIE LINKE alles Erforderliche dazu beitragen wird, um das Gesetzvorhaben letztendlich gelingen zu lassen.

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Über die rechtmäßige Erteilung und damit die Validität eines Patents entscheiden Patentgerichte oft erst nach ergangenen Verletzungsurteilen. Wie stehen Sie zur Aussetzung des Verletzungsurteils bis zur Klärung der Validität als Regelfall? Wie stehen Sie zum geplanten 2.PatMoG?
DIE LINKE unterstützt das Anliegen, Patentnichtigkeitsverfahren zu beschleunigen und den Geheimnisschutz in Patentstreitsachen zu verbessern, lehnt das 2. PatMoG aber als nicht zielführendes Lobbygesetz ab. Besonders kritikwürdig ist, dass für klassisch technische Erfindun­gen, deren Patentierbarkeit außer Frage steht, das Schutzniveau im Rahmen des Unterlassungsanspruchs bedenklich aufgeweicht wird - mit negativen Auswirkun­gen für den gesamten Innovations-, Technologie und Gerichtsstandort Deutsch­land. Schließlich ist der Unterlassungsanspruch das einzige Rechtsinstrument, mit dem ein:e Patentinhaber:in verhindern kann, dass die Erfindung ohne Zustimmung weitergenutzt wird. Besonders schlimm ist es, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung im neuen § 139 PatentG als rechtsvernichtende Einwendung ausgestaltet wurde, offenbar eine Konzession an die Branchenriesen insbesondere aus der Automobilsparte, denn gegen diese Ausgestaltung des § 139 PatentG sind sämtliche Fachexpert:innen von der Patentanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein bis zur Deut­schen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Sturm gelaufen. DIE LINKE hat sich für die Ausgestaltung der Norm als rechtshemmende Einwendung ausgesprochen, damit nur die Durchsetzung des Anspruchs bei Bejahung der Unverhältnismäßigkeit ausgeschlossen wird. Denn so würde der Anspruch in seinem Bestand unangetastet bleiben. Besonders kleine innovative Unternehmen und Solo-Entwickler:innen werden von dem 2. PatMoG und insbesondere vom neuen § 139 PatentG benachteiligt werden, denn von der Berücksich­tigung von Drittinteressen profitieren überwiegend große technologieintegrie­ren­de Konzerne, da sie viele Abnehmer:innen, Zulieferer:innen und Beschäftige haben. Was das 2. PatMoG bewirken wird, ist genau das Gegenteil zum eigentlichen Ziel der Reform: die Verfahren werden aufgeblasen und verlängern sich.

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Die aktuelle Patentflut in China entspringt einer staatlichen Planung, teilweise ohne die Maßstäbe der EU zur erforderlichen Erfindungshöhe. Sehen Sie Einflussmöglichkeiten auf die Patentämter zur Internationalisierung und allgemeinen Anhebung der Patentqualität?
DIE LINKE steht für eine faire, internationale Arbeitsteilung und deshalb lehnen wir die europäischen Investitions- und Handelsabkommen ab. Sie fördern keine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“, was sich offenkundig im Umgang mit China zeigt. China ist nicht mehr verlängerte Werkbank und stark genug, dass die bisherigen Abhängigkeiten nicht mehr reichen, um solche „Freihandelsverträge“ mit der EU abschließen zu müssen. Wir wollen eine andere Globalisierung, was auch das internationale Patentrecht und die Rechtsstellung europäischer Unternehmen verbessert. Die angeführten Maßstäbe der EU sind eben nicht sakrosankt und werden auch nicht global gültig. Wo nötig, werden wir europäische KMU unterstützen. Viele Schwierigkeiten treten aber meist auf dem chinesischen Markt auf und kein Unternehmen ist gezwungen, dort seine Produkte anzubieten, zu produzieren, sein Geschmacksmuster und Patent nicht anzumelden und seine Rechtsposition in China selbst zu verbessern.

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Wie kann der deutsche produzierende Mittelstand vor einem ausufernden Patentwesen geschützt werden?
Das „ausufernde Patentwesen“ wird seit Jahren bemängelt und parallel ständig gefordert, die rechtlichen Bedingungen in China zu verbessern – auch durch Patentschutz vor Ort. Der deutsche Mittelstand muss sich ernsthaft die Frage stellen, was „er“ will. Die Kostenvorteile und Umgehung von Standards durch Auslagerung der Produktion bis Anschlag nutzen und zugleich einen „Vollkaskoschutz“ vor der Konkurrenz in China gibt es nicht! DIE LINKE sieht die Schutzfunktion für KMU primär auf dem europäischen Binnenmarkt. Wir wollen die Behörden für den Marktzugang personell/finanziell stärken, um etwa Produktpiraterie, Patentverletzungen, Steuerbetrug zu unterbinden, wozu wir auch eine andere Regulierung der Online-Plattformen (Plattformstrukturgesetz) brauchen. Klare Verantwortlichkeit, harte Sanktionen und schnelle Reaktionen brauchen u.a. mehr öffentliche Investitionen und einen besseren ordnungspolitischen Rahmen und genau hier sehen wir massiven Nachholbedarf.

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Wie steht Ihre Partei zu einer Schutzschirmklausel, die Computerprogramme von den Wirkungen des Patentrechts befreit?
DIE LINKE steht einer Schutzschirmklausel, die Computerprogramme von den Wirkungen des Patentrechts befreit, positiv gegenüber. Die Schutzregelungen des Urheberrechts dürften hier ausreichend sein und die höhere Rechtssicherheit bieten.