Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte"
AB "Für die Würde unserer Städte"
Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte"
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Bund und Länder haben den Kommunen 2020 geholfen, die finanziellen Folgen der Pandemie abzufedern. Wie können und sollen diese Hilfe nach Ihrer Meinung fortgesetzt werden?
Um die Doppelbelastung, also mehr krisenbedingte Ausgaben bei weniger Steuereinnahmen, auch in den nächsten Jahren schultern zu können, sind weitere Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen unerlässlich. Der Kommunale Finanzreport 2021 der Bertelsmann-Stiftung geht für die Jahre 2021 bis 2024 schon jetzt von Defiziten mit einem Gesamtumfang von 23 Mrd. Euro aus. Allein die Gewerbesteuer sei in den 13 Flächenländern um 9 Mrd. Euro eingebrochen. Da die Gewerbesteuer die wichtigste kommunale Einnahmequelle darstellt, gehörte der Gewerbesteuerausgleich durch Bund und Länder in 2020 zu den wichtigsten Stützungsmaßnahmen für die Kommunen und muss auch für 2021 und 2022 fortgeführt werden. Um die weitreichenden Schließungen von kommunalen Betrieben abzufedern, müssen die vom Bund auf den Weg gebrachten Unternehmenshilfen, entgegen der aktuellen Regelungen, auch den kommunalen Unternehmen offenstehen. Ein schnell auf den Weg gebrachter Altschuldenfonds kann zudem die akute Not der finanzschwächsten Kommunen lindern. Abschließend sei erwähnt, dass Krisenhilfen eine auskömmliche kommunale Finanzausstattung nicht ersetzen können, sie verschieben das Leid der Kommunen lediglich. Sollen die Kommunen zukünftig ohne die Hilfen von Bund und Länder durch Krisen kommen, gehören die Kommunalfinanzen auf solide Beine gestellt.
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Corona hat schonungslos offengelegt, wie sich finanzielle Benachteiligung auf kommunaler Ebene auswirkt. Besonders deutlich wurde dies am Beispiel der Gesundheitsämter. Was muss getan werden, um die Gesundheitsämter für die Zukunft angemessen aufzustellen?
Die Kürzungsrunden der letzten zwei Jahrzehnte, einhergehend mit massivem Personalabbau sowie fehlenden Investitionen, haben die kommunalen Gesundheitsämter an den Rand ihrer Funktionsfähigkeit gebracht. Jetzt offenbart sich, dass Gesundheit und Pflege wichtige öffentliche Bereiche sind, die der Gesellschaft etwas Wert sein müssen und durch Privatisierungen nicht dem Profitstreben unterworfen werden dürfen. Deshalb möchte DIE LINKE die Gesundheitsämter sowohl finanziell wie auch personell wieder stärken: mehr Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsämtern, welches außerdem besser bezahlt werden soll; mehr Investitionen in IT und Technik. Darüber hinaus müssen die Koordinierung und Zusammenführung von Daten verbessert werden, um im Ernstfall eine schnelle Versorgung gewährleisten zu können. Damit dies auch in strukturschwächeren und ländlichen Regionen gelingen kann, müssen Bund und Länder die Kommunen finanziell in die Lage versetzen, die ihnen übertragen Aufgaben auch tatsächlich ausführen zu können. Die gesundheitliche Krisenbewältigung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht einseitig den Kommunen aufgebürdet werden darf.
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Die Erhöhung des Anteils des Bundes an der KdU und anderer sozialer Ausgaben hat die Städte und Kreise entlastet. Dennoch fehlt den strukturschwachen Kommunen auch weiterhin und dauerhaft eine auskömmliche Finanzausstattung. An welcher Stelle möchte Ihre Fraktion ansetzen, um dies zu ändern?
Aus Sicht der LINKEN war die Aufstockung des Bundesanteils an der KdU längst überfällig. Um die Kommunen dauerhaft auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, möchten wir die Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Einnahmequellevzu einer Gemeindewirtschaftsteuer mit einer breiten Bemessungsgrundlage und unter Einbeziehung selbständiger Tätigkeiten (bei einem großzügigen Freibetrag und ausgenommen der Land- und Forstwirtschaft) weiterentwickeln. Wir sehen den Umbau der Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung vor - die Kommunen würden dann von der Übernahme der Eigenanteile der Gepflegten entlastet.
Weitere wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen sind für DIE LINKE ein Solidarpakt III zur Unterstützung strukturschwacher Regionen und – damit – Kommunen, auf Bundesebene eine verbindliche Verankerung des Konnexitätsprinzips, die vollständige Übernahme der KdU durch den Bund, ein Altschuldenfonds (der die Übernahme von Zins und Tilgungsverpflichtungen überschuldeter Kommunen durch den Bund vorsieht) sowie die Streichung der Schulden Ostdeutscher Wohnungsunternehmen. Damit Bund und Länder die Kommunen angemessen ausstatten können und der kommunale Investitionsstau aufgelöst werden kann, muss die Schuldenbremse abgeschafft oder zumindest reformiert werden. Kommunale Eigenanteile sind für Bundesprogramme, welche extra für finanzschwache Kommunen auferlegt wurden, zu streichen. Auch noch so geringe kommunale Eigenanteile wirken wie Ausschlusskriterien für die Schwächsten der Schwachen und widersprechen damit dem eigentlichen Zweck von diesen Förderprogrammen.
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Nach wie vor leiden zahlreiche Kommunen unter einer hohen Last von Altschulden beziehungsweise Liquiditätskrediten. In der Folge der Pandemie drohen bereits neue Schulden. Welchen Weg aus der Schuldenfalle schlägt Ihre Fraktion vor?
Verfestigte Kassenkredite der Kommunen müssen vom Bund in einen Altschuldenfonds übernommen und mit vom Bund getilgt werden. Die eigentlich als kurzfristige Finanzierung gedachten Kassenkredite sind in den vergangenen zwanzig Jahren um 40 Milliarden Euro angestiegen. Sie sind oftmals die einzige Möglichkeit, die kommunalen Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Wir verweisen desweiteren auf die Antwort zu Frage 3 . Die genannten Maßnahmen sind als Gesamtkatalog zu verstehen, welcher den Kommunen eine Perspektive gibt und sie wieder dazu befähigt, die Aufgaben der Daseinsvorsorge bestmöglich zu erfüllen, Investitionen zu tätigen und darüber hinaus ihren Bürger*innen auch freiwillige Leistungen, welche über das Mindestmaß der Daseinsvorsorge hinaus gehen, zur Verfügung zu stellen.
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Konsequenz der beschriebenen Finanzsituation ist, dass die betroffenen Kommunen seit Jahren wichtige Investitionen immer wieder hinausschieben. Wie sieht nach Ihrer Meinung eine den Bedarfen angemessene und dauerhaft sichere Finanzierung von Investition für die Kommunen aus?
Eine verlässliche Erhebung des Zustands der Infrastruktur und der notwendigen Daseinsvorsorge muss auf Bundesebene unter Beteiligung entsprechend qualifizierter Forschungseinrichtungen für Bund, Länder und Kommunen organisiert werden. Dies soll als Grundlage dafür dienen, den Zustand und damit den notwendigen Investitionsbedarf auf den verschiedenen Verwaltungsebenen zu ermitteln und in die Berechnung der Schuldentragfähigkeit und der monetären Verschuldung mit einzubeziehen. Für die jährliche Berechnung der Investitionslücke können Daten der statistischen Ämter, der KfW, der Rechnungshöfe, der Bundes- und Landesbanken sowie von weiteren Behörden und Forschungsinstituten genutzt werden. Um wichtige Investitionen zu sichern, muss auf allen politischen Ebenen die Einbeziehung des Erhalts der öffentlichen Infrastruktur als Sachkapital in der langfristigen Finanzplanung festgeschrieben werden. Für gerechte Kommunalfinanzen braucht es die 100-prozentige Anrechnung der kommunalen Finanzkraft im Länderfinanzausgleich.
Privatisierte Bereiche der Daseinsvorsorge wollen wir rekommunalisieren. Wir wollen dafür sorgen, dass der Bund den Kommunen Mittel für die Rekommunalisierung von Wohnungen, Krankenhäusern, Wasser- und Energieversorgung zur Verfügung stellt. Dies kann über einen Rekommunalisierungsfonds geschehen. Unterstützung und rechtliche Beratung können durch eine Rekommunalisierungsagentur organisiert werden.
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Die meisten benachteiligten Kommunen sind aufgrund der Haushaltskonsolidierung durch sehr hohe Steuerhebesätze gekennzeichnet. Wie könnte den Kommunen geholfen werden, die Hebesätze zu senken und Chancengerechtigkeit im interkommunalen Wettbewerb herzustellen?
Kommunen können leichter und schneller ihre Hebesätze senken, wenn sie über eine ausreichende, nachhaltige Finanzausstattung verfügen. Deswegen wollen wir u.a. die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer - mit breiterer Bemessungsgrundlage und unter Einbeziehung jeder selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung mit der Absicht, Gewinn zu erzielen (bei einem großzügigen Freibetrag) - weiterentwickeln. Dadurch würden die Gewerbesteuereinnahmen steigen und verstetigt werden, so dass eine Hebesatzsenkung eher umsetzbar erscheint. Auch im Bereich der Grundsteuer habt DIE LINKE ein sozial gerechtes Reformmodell vorgeschlagen. Hier gilt es jedoch zunächst die umfangreichen Neubewertungen der Grundstücke abzuwarten, bevor Hebesatzsenkungen realistisch in Betracht gezogen werden können. Hebesatzsenkungen könnten z.B. dann eintreten, um das avisierte Ziel der Aufkommensneutralität im Rahmen der Grundsteuerreform einzuhalten. Durch Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds und der Einführung eines Solidarpakts III für strukturschwache Regionen könnten sich Kommunen - gerade infolge der Corona-Pandemie - schneller finanziell konsolidieren, es würden überhaupt erst vorsichtige Spielräume für eine Hebesatzsenkung geschaffen werden. Für DIE LINKE ist es wichtig, dass am kommunalen Hebesatzrecht als wichtigem Ausfluss des Rechts auf kommunale Selbstbestimmung grundsätzlich nicht gerüttelt wird.
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Die Kommunen möchten verstärkt in den Klimaschutz investieren, sind in ihren Möglichkeiten aus den beschriebenen Gründen aber stark eingeschränkt. Auf welchem Weg und mit welchen Mitteln könnten kommunale Klimainvestitionen gestärkt werden?
Werden die von DIE LINKE vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 3), können sowohl Haushaltmittel eingespart (z.B. KdU) als auch Steuermehreinnahmen durch eine Gemeindewirtschaftssteuer generiert werden. Die freien Mittel können dann entsprechend für kommunale Klimaschutzprojekte eingesetzt werden. Auch die Rekommunalisierung von Daseinsvorsorgeeinrichtungen bietet eine Möglichkeit, mehr Klimaschutz in der Kommune zu verwirklichen. Die dann wieder kommunalen Betriebe können entsprechend den klimaschutzinteressen der Kommune, aber auch hinsichtlich notweniger Investitionen, ausgerichtet werden. Wir wollen für die Kommunen Investitionsmittel zur Verfügung stellen, damit in Solardächer, energieeffiziente Gebäude und bezahlbares Wohnen, in bezahlbare Mobilität, Kultur, Sport und in attraktive Innenstädte investiert wird. Die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird so ausgerichtet, dass es auch für Kleinbetreiber und Kommunen rentabel ist. Investoren müssen verpflichtet werden, den Standortgemeinden eine Beteiligung an neuen Windkraftanlagen, Photovoltaikkraftwerken und Energiespeichern anzubieten. Die Kommunen werden dadurch Mitbesitzerinnen. Sie müssen so, oder durch Betreiberabgaben an Standortkommunen, an finanziellen Erträgen der Ökostrombetreiber beteiligt werden. Ressourcensparsamkeit, kluge Recyclingkonzepte und eine kommunale Kreislaufwirtschaft kommen zudem Mensch und Natur zugute. Die Umwelt wird geschont und die regionale Wirtschaft gestärkt. Um Klimaschutz in der Kommune effektiv steuern zu können, sind zudem die Erstellung einer Klimabilanz sowie einer Potentialanalyse hilfreich. Vor allem Kommunen mit stark eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten können so zunächst möglichst kostengünstige, aber effektive Investitionen herausarbeiten.
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Die vorgenannten Wahlprüfsteine behandeln Themen/Probleme, die seit Jahrzehnten bekannt sind und wieder und wieder diskutiert wurden. Wie und wann werden aber die noch fortbestehenden Probleme des Gemeindefinanzierungssystems endlich dauerhaft gelöst und die Altlasten abgearbeitet sein?
Diese Fragen stellen sich uns auch. Seit der 16. Legislaturperiode kritisieren wir gebetsmühlenartig die Unterfinanzierung der Kommunen, setzen uns für strukturell benachteiligte Regionen, ein striktes Konnexitätsprinzip auf Bundesebene sowie ein verbindliches Mitspracherecht der Kommunen bei der Bundesgesetzgebung ein. Wir fordern eine Lösung für die, maßgeblich durch Bundesgesetzgebung verursachten, kommunalen Altschulden, eine vollständige Übernahme der KdU durch den Bund und haben das Konzept der Gemeindewirtschaftsteuer entwickelt. Alle Maßnahmen haben zum Ziel, die kommunale Einnahmeseite zu stärken und damit die Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse, einem erklärten Ziel des Bundesinnenministeriums, zu schaffen. Dass vom BMI erst im Jahr 2018, also in der Mitte der 19. Legislaturperiode, läppische 12 Maßnahmen vorgelegt werden, von denen keine Einzige dazu geeignet erscheint, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu beseitigen, stimmt uns nicht nur traurig, sondern fassungslos.