Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V.

BV energieeffiziente Gebäudehülle

Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V.

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Eine aktuelle Studie der Prognos AG belegt, dass rund 150.000 durch die Corona-Pandemie freigesetzte Arbeitskräfte im Gebäudesektor eine dauerhafte Anstellung finden könnten. Für diese Klima-Jobs bedarf es Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen. Wie kann dieses Potential gehoben werden?
Um Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2035 zu erreichen, wollen wir einen bundesweiten Klimacheck aller Gebäude, der eine Datengrundlage für Emissionen und Einsparpotenziale schafft, Gebäude in ökologische Gebäudeklassen einteilt und einen je nach individueller Beschaffenheit und möglichst an die „natürlichen“ Sanierungszyklen gekoppelten verbindlichen Sanierungsplan entwirft. Dafür wollen wir in den kommenden fünf Jahren tausende zertifizierte Energie- und Sanierungsberater ausbilden. In Klimastützpunkten, die flächendeckend als Anlaufstellen dienen, sind sie die Fachkräfte für sozialverträgliche Sanierungen und für die Koordination von Quartiers-Sanierungskonzepten. Die so ermöglichte konsequente energetische Sanierung im Bestand, sowie ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild, dass bis zu 250.000 Sozialwohnungen im Jahr schaffen soll, sorgt nicht nur für bezahlbares und klimagerechtes Wohnen, sondern wirkt auch als Ausbildungs- und Beschäftigungsoffensive.

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Energieverbrauch und Lebenszyklusanalyse müssen anhand des jeweiligen Gebäudes ermittelt werden, und nicht anhand der einzelnen Komponenten. Warum fokussiert die politische Debatte häufig einseitig auf die Bevorteilung einzelner Baustoffe, und welche Methodik sollte stattdessen genutzt werden?
Klimaneutralität im Bau- und Gebäudesektor ist nur dann zu verwirklichen, wenn der ökologische Fußabdruck von Bauwerken über den gesamten Zeitraum von der Rohstoffgewinnung bis hin zur Wiederverwendung und Wiederverwertung betrachtet wird. Ein unabhängiges Zertifizierungssystem für Baustoffe, das den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt, ist längst überfällig. Wir wollen darüber hinaus klare gesetzliche Regelungen für die Berücksichtigung und eine Obergrenze des Verbrauchs an grauen Energien. So muss der Einsatz von Naturgips und anderen begrenzten Ressourcen durch besseres Baustoffrecycling und längere Nutzungsdauern von Gebäuden vermindert werden, nachhaltige Baustoffe sind zu fördern. Natürlich sollte der Staat genug Raum für den Wettbewerb in der Suche um gute Lösungen lassen. Angesichts der vor uns stehenden Probleme geht es aber irgendwann für alle Beteiligten auch um Technologiesicherheit, will heißen, verlässliche Rahmenbedingungen.

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Eine Ausweitung des ETS auf den Gebäudesektor hätte aufgrund wesentlich höherer Vermeidungskosten im Industriebereich massive negative Folgen für die deutsche Volkswirtschaft. Mit welchen Maßnahmen könnte diesen Folgen entgegengewirkt werden?
Die LINKE lehnt die Ausweitung des EU-Emissionshandels (ETS) auf die Sektoren Wärme und Verkehr ab, unter anderem wegen der von Ihnen geschilderten Folgen der extrem unterschiedlichen CO2-Vermeidungskosten im Strombereich einerseits (vergleichsweise niedrig) und in den Bereichen Wärme und Verkehr andererseits (sehr hoch).

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Der Gebäudesektor wurde bei der Sustainable Finance-Strategie der Bundesregierung nicht bedacht, trotz Empfehlungen des Beirats. Mit welchen konkreten Vorschlägen könnte der Sektor sein Potential bei diesem Zukunftsthema dennoch entfalten?
Wir wollen Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung aufstocken und effizient so einsetzen, dass bei vermieteten Gebäuden weitgehende Warmmietenneutralität erreicht werden kann. Das muss insbesondere in Wohngebieten garantiert werden, in denen Haushalte mit niedrigen Einkommen leben. Hier sollte sich in den nächsten Jahren auf Siedlungsbauten der Nachkriegszeit konzentriert werden. Leistungslose Mitnahmeeffekte der Vermieterinnen und Vermieter oder der Missbrauch der energetischen Sanierung zu Verdrängung müssen verhindert werden. Dafür ist auch das Mietrecht zu reformieren. Wir setzen parallel auf zu setzende verbindliche Standards, die zu mehr Sanierungsanlässen führen. Sie sollen in der Umsetzung Flexibilität so erlauben, dass die Sanierungsanlässe möglichst nah an den natürlichen Sanierungszyklen liegen. So können Kosten und Ressourcen eingespart werden. Neubauten müssen ab jetzt klimaneutral errichtet werden, damit nicht schon in zehn bis zwanzig Jahren erneut erhebliche Sanierungskosten anfallen.

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Worst Performance Buldings (WPB) bergen ein besonders hohes CO2-Einsparpotential. Mit welchen konkreten Maßnahmen, Beratungsprogrammen oder auch ordnungsrechtlichen Maßnahmen soll dieses Potential in der nächsten Legislaturperiode gehoben werden?
Zunächst sollte Jedes Haus, das neu gebaut wird, mindestens den KfW-40- Standard erreichen, möglichst jedoch den Passivhaus-Standard zu erfüllen. Für Hauseigentümer und Investoren sollte eine verpflichtende Energieberatung eingeführt werden. Förderprogramme (die auszuweiten sind), sollten sich endlich auf die energetische Sanierung konzentrieren und beschränken - im Neubau sind gesetzliche ordnungsrechtliche Vorgaben das zielführende Instrument. Um den Umbau im Gebäudesektor zu fördern bedarf es zudem einer Qualifizierungsoffensive, die der Staat in Zusammenarbeit mit den betreffenden Gewerken und deren Verbänden anschieben sollte. Nicht zuletzt muss der Vollzug gestärkt werden.

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Energetische Modernisierungen garantieren ein niedriges Heizkostenniveau für Mieter, Wertstabilität für Besitzer, und sie helfen massiv dem Klima. Warum wird das Thema Bezahlbarkeit in der öffentlichen Diskussion dennoch häufig als Abwehrargument genutzt, und wie kann diesem begegnet werden?
In den vergangenen Jahren waren energetische Modernisierung oft Vorwand und Treiber für Mieterhöhungen und die Verdrängung einkommensarmer Mieter*innen zugunsten zahlungskräftiger Bewohner*innen. Die Modernisierungsumlage lädt durch die Möglichkeit, 8 Prozent (bzw. 11 Prozent bis zum Jahr 2018) der Kosten dauerhaft auf die Mieter*innen umzulegen, zu teuren und energetisch oft auch unsinnigen Modernisierungen ein. Damit werden die Sanierungskosten einseitig auf die Mieter*innen abgewälzt. Doch Klimaschutz wird auch und gerade im Gebäudebereich nur gelingen, wenn bezahlbare Mieten gesichert und so auch Akzeptanz für den ökologischen Umbau geschaffen wird. Wir wollen durch einen Mix aus klaren staatlichen Vorgaben und einer Aufstockung der Sanierungsförderung auf 10 Milliarden Euro im Jahr einen Klimaneutralen Gebäudebestand bis 2035 erreichen. Dabei dürfen Kaltmieten nur in dem Maße erhöht werden, in dem Heiz- und Warmwasserkosten eingespart werden.

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Die nächste Überarbeitung des GEG muss zügig erfolgen. Welche konkreten Maßnahmen und Vorgaben sollten aus Ihrer Sicht in der Gesetzesnovelle auf jeden Fall enthalten sein, um die anvisierte Klimaneutralität im Gebäudesektor erreichen zu können?
Der von der EU geforderte „Niedrigstenergiestandard“ für Neubauten muss im GEG sofort umgesetzt werden, die EnEV 2016 darf nicht weiter gelten. Ansonsten werden weiter Gebäude gebaut, die 2050 noch stehen, und die dann nicht klimaneutral zu betreiben sind. Ferner sind die gegenseitigen weitreichenden Anrechenbarkeiten zwischen Gebäudeeffizienz und erneuerbarer Wärme im GEG zu überprüfen. Sie führen momentan unter dem Strich dazu, dass das Anforderungsniveau an ein Gebäude sinkt, und damit die Energiewende im Gebäudebereich schwieriger wird. Zudem gehören die so genannten „Innovationsklauseln“ auf den Prüfstand, da sie ein Einfallstor sind für weitere Aufweichungen und Ausnahmen, die zum Absinken des Anforderungsniveaus führen. Sie sind überdies kompliziert und bürokratisch. Auch die gegenwärtige Ausgestaltung des Quartiersansatzes kann zum Unterlaufen von energetischen Standards führen. Einzelne Gebäude müssen nicht einmal energetische Mindeststandards einhalten – hier muss nachgesteuert werden.

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Wasserstoff darf aufgrund seiner Knappheit und hoher Umwandlungsverluste nur dort zur Anwendung kommen, wo er technisch und auch finanziell Sinn macht (z.B. Industrie). Im Gebäudebereich ist Effizienz wichtiger und sofort realisierbar. Wann wird dies aus Ihrer Sicht politisch erkannt?
Moderne regenerative Heizsysteme für den Restwärmebedarf funktionieren nur dann effizient, wenn das Gebäude einen guten energetischen Zustand hat. Insbesondere die Wärmepumpe, auf die der Schwerpunkt der Restwärmeversorgung liegen muss, erfordert in der Regel niedrige Vorlauftemperaturen. Aus diesem Grund treten wir der Illusion entgegen, Defizite bei energetischen Sanierungen oder gar bei Neubaustandards später mit regenerativer Wärme ausgleichen zu wollen. Solche Konzepte setzen auf regenerative Wärmequellen, die es in diesem Umfang nicht geben wird. Entsprechend sehen wir auch im Einsatz von grünem Wasserstoff im Gebäudebereich keine Zukunft. Die dafür erforderlichen Ökostrommengen würden bei dieser gegenüber der Wärmepumpe extrem ineffizienten Technologie die Energiewende überfordern. Nach dieser Logik wollen wir ein massives Programm zum Ausbau von Wärmepumpen, auch von Großwärmpumpen und entsprechenden Wärmenetzen und Wärmespeichern auflegen.