Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Frauen für Freiheit e. V.

Frauen für Freiheit

Frauen für Freiheit e. V.

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Die Anwendung physischer oder psychischer, einschließlich sexueller Gewalt, ist als Asylgrund im Asylrecht festgeschrieben. Auch systematische Aberkennung der Gleichberechtigung von Frauen spielt dabei eine Rolle. Werden Sie sich für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung einsetzen?
Rein rechtlich muss eine drohende geschlechtsspezifische Verfolgung schon jetzt zur Anerkennung eines Schutzstatus führen. Das ist, infolge EU-rechtlicher Vorgaben, in § 3b Absatz 1 Nr. 4 Asylgesetz ausdrücklich so geregelt und in der Rechtsprechung prinzipiell anerkannt. Probleme gibt es aber in der Prüf- und Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und mancher Gerichte, weil diese Norm häufig zu restriktiv angewandt wird. So werden drohende Gefahren (wie z.B. eine Genitalverstümmelung) mitunter bagatellisiert, oder erlittene sexuelle Gewalt wird fälschlich als nicht asylerheblich (sondern z.B. als „privates Problem“) bewertet. Für viele Geflüchtete ist es auch schwierig, über geschlechtsspezifische Verfolgung bei der Anhörung im BAMF offen zu sprechen, ein späterer Vortrag wird dann häufig als unglaubwürdiges „gesteigertes Vorbringen“ verworfen. Umso wichtiger wäre eine bundesweite individuelle Asylverfahrensberatung durch unabhängige Verbände zur Vorbereitung der Asyl-Anhörung und zur Identifikation und Stärkung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt – bislang gibt es eine solche Beratung nur durch das BAMF selbst, dem sich viele Betroffene jedoch gerade nicht vorbehaltlos anvertrauen können.

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In der Istanbul- und der UN-Konvention CEDAW werden Anforderungen an die Regierung gestellt. In welcher Form machen Sie deren Umsetzung transparent? Werden Sie Länder/Kommunen unterstützen, damit Schutzeinrichtungen für Frauen/Mädchen ausgebaut, besser zugänglich und ausreichend finanziert werden?
Die Umsetzung wird durch die Staatenberichte transparent gemacht, diese müssen auch hinreichend selbstkritisch sein und die Kritik von Nicht-Regierungsorganisationen berücksichtigen. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wollen wir auch die Länder unterstützen, beispielsweise durch die Förderung von Modellprojekten.

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Stimmen Sie dafür, Gewalt gegen Frauen nach den Kategorien 1. politisch (Incels/Islamisten) 2. tradiert/religiös (bspw Ehrenmorde) 3. Partner- 4. öffentl. Raum zu erfassen? Setzen Sie sich ein, für durch Ehrverbrechen Bedrohte Zufluchtsstätten mit speziell ausgebildetem Personal aufzubauen?
Ja, innerhalb der Erfassungssysteme für politisch motivierte Kriminalität muss es eine trennscharfe Erfassung solche Gewalttaten geben. Dies dient auch der sachgerechten strategischen Orientierung der Polizeibehörden. Generell müssen die Strukturen der Zufluchtsstätten für von Gewalt betroffene Frauen ausgebaut werden, dazu gehört auch entsprechend geschultes Personal.

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Religiöse Organisationen berufen sich auf religiöse Regeln, die den staatlichen Prinzipien des Grundgesetzes widersprechen, wie etwa der Gleichberechtigung der Geschlechter. Werden Sie sich dafür einsetzen, jede Zusammenarbeit mit und Finanzierung von solchen Organisationen einzustellen?
Organisationen, die ihren Zielen und ihrer Praxis nach gegen die Demokratie und die universelle Geltung der Grund- und Menschenrechte arbeiten, dürfen selbstverständlich nicht von öffentlicher Förderung profitieren.

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Drohungen gegen Frauen durch beispielsweise Graue Wölfe, iranische Agenten oder Rechtsextreme werden meist nicht verfolgt, die Ermittlungen folgenlos eingestellt. Wie werden Sie Frauen gegen diese Bedrohungen schützen?
Zivilgesellschaftliche Beratungs- und Unterstützungsstrukturen der Zivilgesellschaft gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit müssen gestärkt werden. Dazu gehören auch sichere Unterkünfte und deutliche Erleichterungen bei der Sperrung von Melderegisterauskünften. Polizeibehörden müssen durch organisatorische Maßnahmen und Weiterqualifizierung von Beamtinnen und Beamten in die Lage versetzt werden, auf die spezifische Bedrohung von Frauen durch Rechte und Islamisten angemessen zu reagieren.