Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e. V. (VfA)
VfA
Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e. V. (VfA)
1
Welche Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik unterstützen Sie?
Die Bodenfrage ist in vieler Hinsicht die Voraussetzung für eine soziale sowie umwelt- und klimagerechte Politik. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir die Privatisierung öffentlichen Immobilieneigentums stoppen und eine Trendwende einleiten, hin zu mehr, statt weniger Bauland in Gemeinschaftshand. Bund, Länder und besonders die Kommunen sollen durch ein Bodenankaufprogramm im Umfang von zwei Milliarden Euro im Jahr sowie durch ein flächendeckendes, auf den sozialen Ertragswert preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht bei der Bodenbevorratung unterstützt werden. Denn erst der Bodenbesitz gibt ihnen wichtige Steuerungsmöglichkeiten für eine soziale Wohnungspolitik und die kommunale Daseinsvorsorge an die Hand. Die Bodenpreise wollen wir deckeln und mit einem Antispekulationsgesetz die Bereicherung von wenigen zulasten der Mieter*innen unterbinden. Ein öffentliches Immobilienregister hilft bei der Durchsetzung von Mieter*innenrechten und im Kampf gegen Geldwäsche.
2
Welche weiteren Fördermaßnahmen und Informationsangebote wollen Sie umsetzen, um die Planenden in der Digitalisierung zu unterstützen?
Die Digitalisierung beim Planen und Bauen birgt großes Potenzial für mehr Transparenz, schnellere Genehmigungen, mehr zivilgesellschaftliche Beteiligung und nachhaltigeres Bauen. Der Bausektor könnte durch digitale Planung und Bewirtschaftung von einer CO2- und Ressourcenschleuder zu einer Triebkraft der CO2-armen Kreislaufwirtschaft werden. Daher gehört es selbstverständlich zur Aufgabe der öffentlichen Hand, eine gemeinsame Plattform mit einheitlichen Standards voranzutreiben, die einen digitalisierten Planungsprozess von der Planungsleistung über Bauantrag und -genehmigung bis hin zur Errichtung und zum Betrieb des Gebäudes ermöglicht. Die Stärkung des BIM muss allerdings so ausgestaltet sein, dass es auch kleinen Planungsbüros den Sprung in die Digitalisierung ermöglicht. Dafür sollten sich Bund und Länder eine öffentliche digitale Infrastruktur auf Open-Source-Basis zum Ziel setzen. Dabei muss auch gelten: Was mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, muss der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
3
Werden Sie sich für eine marktgerechte Anpassung der Honorare, insbesondere bei der Dynamisierung der statischen Honorare für die Flächenplanung, einsetzen?
DIE LINKE will keinen Wettbewerb um den niedrigsten Preis, sondern um Planungsleistungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, ökologischen Kriterien gerecht werden und eine gute, sichere Bezahlung der Leistungen bieten. Entsprechend haben wir uns in der Debatte zur HOAI-Novellierung positioniert. Die Klage der EU-Kommission betrachten wir als einen Angriff auf die gesetzliche Festlegung angemessener Löhne zugunsten eines vermeintlich marktwirtschaftlichen Preiswettbewerbs, zum Nachteil der Architekt*innen und Ingenieur*innen. Leider ist der EuGH der Kommission und der Begründung ihrer Klage gefolgt. Dringend nötig ist jetzt ein neues EU-konformes Gesetz für eine neue und angepasste Honorarordnung, um so den Preis- und Dumpingdruck zu senken. Die Höhe der Honorare muss regelmäßig angepasst werden, sollte sich am allgemeinen Preisindex orientieren und vor allem eine finanziell und sozial gesicherte Existenz ermöglichen und garantieren.
4
Wie stärken Sie qualitätsorientierte Vergabeinstrumente wie Planungswettbewerbe und Konzeptvergabeverfahren?
Ein gemeinwohlorientierte, soziale und ökologische Stadtentwicklung darf bei der Grundstücksvergabe nicht auf die Höhe des Verkaufspreises oder Erbbauzinses setzen. Planungswettbewerbe und Konzeptverfahren, mit denen Kommunen Kriterien für die Entwicklung von Grundstücken aufstellen, sind eine in vielen Städten erprobte Alternative. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass öffentliche Grundstücke grundsätzlich im Erbbaurecht und mit Konzeptausschreibungen vergeben werden. Durch eine Reform der Bundeshaushaltsordnung sowie des BImA-Gesetzes wollen wir das auf Bundesebene sicherstellen. Konzeptverfahren und allgemein eine gemeinwohlorientierte Immobilienentwicklung können administrativ aufwändiger und mit beihilfe- und vergaberechtlichen Hürden konfrontiert sein. Um sowohl die Kommunen als auch Genossenschaften, gemeinnützige Träger und Initiativen beim damit verbundenen Aufwand zu unterstützen, sollen sie dafür Mittel aus der Städtebauförderung bekommen können.
5
Inwieweit unterstützen Sie die Zusammenführung der Kompetenzen für Planen und Bauen in einem Ministerium?
DIE LINKE betrachtet die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik als Teil sozialer Infrastruktur und damit als öffentliche Aufgabe, die ressortübergreifend sowie gemeinsam mit Ländern und Kommunen wahrgenommen werden muss. Die Aufteilung von Teilzuständigkeiten auf der Bundesebene sollte kohärent sein und gelingende Abstimmungsprozesse ermöglichen. Umgekehrt ist ein bestimmter Ressortzuschnitt jedoch keine Garantie für eine kohärente und vor allem sozial-ökologisch ausgerichtete Politik.