Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.
BV Internistinnen und Internisten
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.
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Wie steht Ihre Partei zu dem Anspruch der Ärzteschaft auf eine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die einerseits ärztliche Leistungen sachgerecht abbildet und andererseits angemessen vergütet und wie steht Ihre Partei zur Fortführung des dualen Versicherungssystems?
DIE LINKE fordert eine Gebührenordnung, die die Weiterentwicklung des Wissens abbildet und insbesondere die zuwendungsorientierte, "sprechende" Medizin aufwertet. Der zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband ausgehandelte Entwurf enthielt dafür interessante Ansätze. Was die mögliche Befürchtung angeht, durch den von uns geforderten Wegfall der Privatversicherung würden die Honorare abgesenkt: Mit unserer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung erreichen wir eine deutlich bessere Einnahmesituation der Krankenkassen (Studie von Rothgang/Domhoff, Juli 2021), was wiederum die Verteilungsmöglichkeiten erweitert.
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Wie beurteilt Ihre Partei die derzeitige Form der stationären Krankenhausfinanzierung mittels DRG-basierter Fallpauschalen und welche Alternativen schweben Ihnen ggf. vor?
Wir lehnen Fallpauschalen ab. Wir fordern ihre Abschaffung und stattdessen eine Krankenhausfinanzierung auf Basis der Selbstkostendeckung. Wir wollen damit die Möglichkeit zu Gewinnen und Verlusten ausschließen und die Kommerzialisierung der Krankenhäuser stoppen. Damit verbunden sollen keine Anreize bestehen, mit möglichst wenig Personal möglichst viele "Fälle zu machen". Krankenhäuser sollen sich auf ihre Kernaufgabe - die gute Behandlung der Patient*innen - konzentrieren können.
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Wie wird Ihre Partei dafür sorgen, dass zukünftig die Bundesländer ihren Investitionskostenfinanzierungen der Krankenhäuser vollumfänglich nachkommen?
Wir fordern seit über 10 Jahren jedes Jahr in den Haushaltsberatungen des Bundestags und auch sonst bei jeder Gelegenheit ein Engagement des Bundes. Teils wurde unsere Forderung ja auch durch den Krankenhausstruktur- und den Krankenhauszukunftsfonds aufgriffen, leider verengt auf bestimmte Zwecke und in der Dauer(haftigkeit) und Höhe der Förderung alles andere als ausreichend. Unsere Forderung ist: 10 Jahre lang legt der Bund bei der Investitionsfinanzierung der Länder auf jeden zusätzlichen Euro einen Euro drauf - bis zu einer Gesamtsumme von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. So könnten pro Jahr 5 Mrd. Euro zusätzlich investiert werden, was wir als dringend notwendig erachten. Einerseits für zukunftsfähige Strukturen in den Krankenhäusern und andererseits auch um den Druck von den Trägern zu nehmen, Erlösüberschüsse aus der Betriebskostenfinanzierung zu erzielen, um die nötigen Investitionen zu bezahlen.
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Der BDI hat festgestellt, dass die Ärztegesundheit im Krankenhaus nur eine untergeordnete Rolle spielt. Wie will Ihre Partei Einfluss auf die Bundesländer ausüben, damit sich die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern für Ärztinnen und Ärzte verbessern?
DIE LINKE setzt sich generell konsequent für Rechte von Arbeitnehmer*innen und für gute Arbeit ein, selbstverständlich gilt dies auch für Ärzt*innen. Davon abgesehen müssen im Krankenhaus aber auch die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Dafür notwendig ist etwa ein anderes Finanzierungssystem (vgl. Frage 2), um den ökonomischen Druck herauszunehmen, dass sich ärztliche Arbeit aus Sicht des Krankenhausmanagements "lohnen" muss, im Extremfall auch Vorgaben gemacht werden, wie behandelt wird. Mit der Abschaffung der DRGs entfällt auch der wesentliche Teil der bisherigen Abrechnungsbürokratie.
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Der BDI fordert – wie im Übrigen alle fachärztlichen Organisationen – eine Abkehr von der Budgetierung im ambulanten Versorgungsbereich. Wie stehen Sie dazu?
Die Budgetierung sehen wir grundsätzlich kritisch. Es darf keine medizinisch angezeigte Behandlung unterbleiben, weil die Ärztin oder der Arzt Angst vor Regressen haben muss. Das Ziel der Regelung sollte nicht eine kostenmäßige Deckelung der Leistungen, sondern die Förderung der notwendigen und hochwertigen Behandlung. Daher fordern wir die Ersetzung der Budgetierung durch qualitätsorientierte Kriterien, wie sie in etliche KV-Bezirken schon heute teilweise praktiziert wird. Ein gutes Beispiel bietet auch die Arzneimittelinitiative Sachsen/Thüringen (ARMIN), die ein Konzept von KBV und ABDA umsetzt. Hier wird zum Beispiel erprobt, ob durch Wirkstoffverordnungen und Berücksichtigung eines Medikationskatalogs eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit entfallen kann.
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30% der Hausärzte sind Internisten. Um dem Hausärztemangel zu begegnen, sollten gesetzl. Maßnahmen auf alle Fachgruppen nach § 73 Abs. 1a SGB V – und nicht nur auf die Allgemeinmedizin – ausgeweitet werden (s. §§ 75a Abs. 1, 73b Abs. 4 und 103 Abs. 4 SGB V). Wie bewerten Sie diesen Vorschlag?
Die Gleichbehandlung von allgemeinmedizinischen und internistischen Hausärzt*innen muss vor dem Hintergrund des tatsächlichen Behandlungsspektrums in den einzelnen angesprochenen Rechtsbereichen sorgfältig abgewogen werden.
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Unterstützt Ihre Partei den strukturierten Aufbau von fachärztlichen Selektivverträgen neben dem Bereich des Kollektivvertragssystems und wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu einer Verpflichtung der Krankenkasse zum Abschluss von fachärztlichen Selektivverträgen?
DIE LINKE steht Selektiverträgen in der vertragsärztlichen Versorgung grundsätzlich skeptisch gegenüber. Wir erkennen durchaus an, dass etwa einige Hausarztverträge (§ 73b SGB V) sinnvolle Regelungen enthalten und die Versorgung verbessern können. Zugleich machen sie das Leistungsgeschehen aber auch intransparenter. Ob Ärzt*innen oder Patient*innen aber von Verbesserungen profitieren, sollte nicht davon abhängen, bei welcher Kasse die/der Versicherte ist oder in welcher Region sie/er wohnt. Kassenindividuelle Verträge machen die Versorgung bürokratischer und heizen den Kassenwettbewerb an. DIE LINKE fordert zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung die Durchführung von evaluierten Modellprojekten und bei Erfolg die Übernahme in die Regelversorgung. Entsprechend setzen wir uns auch für die Verbesserung der fachärztlichen Versorgung für kollektivvertragliche Regelungen ein.
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Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei zu einer besseren intersektoralen Patientenversorgung beitragen und wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Ausweitung des Verbotsvorbehalts auch auf den ambulanten Versorgungsbereich?
DIE LINKE will durch die Einführung von regionalen Gesundheitszentren die wohnortnahe Gesundheitsversorgung auf eine neue Säule stellen. Hier sollen sowohl ambulante, als auch akutstationäre, geburtshelferische und notfallmedizinische Leistungen barrierefrei und wohnortnah erbracht werden. Durch den Betrieb von Zweigpraxen und Patientenshuttles soll auch die Versorgung in entlegenen und strukturschwachen Regionen gesichert werden. Die Übertragung des Verbotsvorbehalt auf die vertragsärztliche Versorgung steht momentan nicht auf der Agenda der LINKEN.