Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.

BV psychosoziale Berufe

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.

1

Wird Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um die bestehenden Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung zu verkürzen und das psychotherapeutische Angebot auszuweiten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden das konkret sein?
Ja. Insbesondere in der psychotherapeutischen Versorgung gewährleistet die heutige Bedarfsplanung keine flächendeckende Versorgung. Sie muss dringend überarbeitet und die Zahl der Kassensitze erhöht werden. Zugleich müssen die einzelnen Versorgungsbereiche für Menschen mit psychischen Problemen von ambulanten und stationären Angeboten des Gesundheitssystems aber auch Kriseninterventions- und sozialpsychiatrische Diensten, Jugendhilfe, Drogenhilfe, psychosoziale Beratung und anderen Bereichen miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt werden. Die Erfahrung zeigt, dass zur Versorgung von gesellschaftlich benachteiligten Menschen (z.B. Langzeitarbeitslose, bestimmte migrantische Gruppen, Wohnungslose etc.) konkret zugeschnittene, meist aufsuchende Angebote notwendig sind. Das ist umso wichtiger, da sich psychische Erkrankung und schwierige Lebenssituation oft gegenseitig verstärken und ohne psychotherapeutische/psychosoziale Versorgung der Kreislauf oft nicht zu durchbrechen ist.

2

Setzt sich Ihre Partei für eine höhere Anzahl von Kassen-Sitzen für Psychotherapeut*innen ein?
Ja. Mit den in der Antwort auf Frage 1 beschriebenen Forderungen wird die Zahl der Kassensitze für Psychotherapeut*innen erhöht und so die Erreichbarkeit für die Versicherten erhöht.

3

Der Bundestag hat einen Vergütungsanspruch für Psychotherapeut*innen in Ausbildung während ihrer PT 1 beschlossen sowie die Auszahlung von 40% an die PiA geregelt. Halten Sie diese Maßnahmen für ausreichend und wie wird ihre Partei die PiA unterstützen?
Nein. DIE LINKE hat die mit dem neue Psychotherapeutenausbildungsgesetz gefundenen Neuregelungen als nicht ausreichend kritisiert. Es ist zwar gut, dass endlich eine Mindestvergütung festgeschrieben wurde, aber 1000 Euro sind weiterhin eine Zumutung. Wir fordern, Psychotherapeut*innen in Ausbildung während der gesamten Praktischen Tätigkeit - also auch während der PT 2 - tariflich nach ihrem Grundberuf, als z.B. als Psychologin mit EG13 (TVöD), zu bezahlen.

4

Unterstützen Sie die Forderung, dass die künftigen approbierten Psychotherapeut*innen während der Weiterbildungsphase tariflich vergütet werden müssen, mindestens auf dem Niveau EG 13 TVöD?
Ja. Wir fordern, die künftigen approbierten Psychotherapeut*innen auch in der Weiterbildung als solche zu bezahlen und sich dabei an bestehende Tarifvereinbarungen für vergleichbar qualifizierte Akademiker*innen in der Gesundheitsversorgung (z.B. Ärzt*innen in Weiterbildung) zu orientieren.

5

Bei den Hilfemaßnahmen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie waren die Psychotherapeut*innen in Ausbildung häufig nicht erfasst (Schutzmaterial; Impfpriorisierung). Welche Maßnahmen halten Sie für sinnvoll, dass die PiA in einer ähnlichen Krisensituation entsprechend berücksichtigt sind?
Wenn für Psychotherapeut*innen in Ausbildung berufsbedingt der nähere Kontakt zu anderen Personen nicht zu vermeiden ist, sollten sie wie anderes Gesundheitspersonal in eine hohe Priorität eingruppiert werden und damit mit vorrangig mit Schutzmaterial und Impfstoffen versorgt werden. Zugleich sind vorübergehend alternative, auch digitale Behandlungskonzepte akzeptabel, wenn Infektionswellen damit bekämpft oder sinnvoll vorgebeugt werden kann - sollten es die Behandlungsumstände zulassen.

6

Mit der Videosprechstunde und den DIGAS sind verschiedene Verfahren im Einsatz, die nicht auf einheitlichen Datenschutzprinzipen aufbauen. Wie wollen Sie gewährleisten, dass in Zukunft ein einheitlicher Standard zum Einsatz kommt?
Der Datenschutz muss bei allen digitalen Anwendungen selbstverständlicher Bestandteil des Konzepts sein. Leider müssen wir feststellen, dass das weder bei der Bundesregierung noch bei Krankenkassen oder IT-Industrie überall der Fall ist. Die DSGVO schreibt für Gesundheitsdaten besonders hohe Anforderungen zum Datenschutz und zur Selbstbestimmung vor, die bislang in Deutschland noch lange nicht überall eingehalten werden. Gerade bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit Bezug auf psychische Gesundheit sehen wir die Gefahr, dass sie als Billigtherapie betrachtet werden. Bei allen Potentialen von DiGA dürfen sie keinesfalls den Anspruch auf einen flächendeckenden Zugang zu klassischer Psychotherapie ersetzen und die Krankenkassen dürfen hier auch nicht zu Paralleldienstleistern werden. Wir kritisieren scharf, dass die Nutzenbewertung von DiGA weit hinter dem sonst üblichen Standard zurückbleibt. Hier spielen Industrieinteressen offensichtlich eine größere Rolle als die Bedarfe der Patient*innen.

7

Wie gedenkt Ihre Partei insbesondere die Berufsgruppen in Einrichtungen und Angebote im Bereich psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im Umgang mit extrem rechten und antidemokratischen Kräften zu unterstützen?
Der Rechtsruck betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, und so auch den psychosozialen und psychotherapeutischen Kontext. Erste Publikationen zum Umgang Professioneller mit extrem rechten und anitdemokratischen Weltbildern in der Behandlung zeugen davon. Zur Unterstützung braucht braucht es Förderprogramme des Bundes in Aus- und Weiterbildungen und zur Finanzierung wissenschaftlicher Studien. Angriffe extrem rechter Gruppierungen auf bestimmte Einrichtungen der psychosozialen Versorgung, bspw. durch Beeinflussung von Fördergremien, müssen scharf zurückgewiesen werden und dürfen deren Arbeit nicht behindern.