Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

ver.di - Selbstständige

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1

Wie stehen Sie dazu, die Arbeitslosenversicherung – unter Einbezug von Solo- Selbstständigen – zu einer Erwerbslosenversicherung weiterzuentwickeln oder haben Sie andere Ideen zur Absicherung von Solo-Selbstständigen während längeren auftragslosen Zeiten?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Arbeitslosenversicherung für Selbständige so zu reformieren, dass auch Selbständige besser geschützt sind. Wir wollen, dass auch die Erwerbstätigen, die bislang von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung noch ausgeschlossen sind (zum Beispiel Soloselbstständige und Freiberufler*innen), in diese einbezogen werden. Beiträge und Leistungen richten sich dabei nach dem tatsächlichen Einkommen, Auftraggeber*innen sind analog den Arbeitgeber*innen an den Beiträgen zu beteiligen. Solange ein solches System noch nicht greift, sollten im Fall einer Pandemie schneller fließende und umfangreichere Soforthilfen Selbständige besser schützen.

2

Werden Sie sich für eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung einsetzen, die nicht nur die Alterssicherungspflicht Selbstständiger vorsieht, sondern vergleichbare Bedingungen für Alle schafft und wechselnde Erwerbsverläufe berücksichtigt?
Ja. DIE LINKE spricht sich für den Umbau der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung aus. Erwerbstätigenversicherung bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z. B. auch Beamte, Selbstständige und Politiker) in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Damit hätten im Ruhestand auch alle denselben Anspruch auf Leistungen. Im Umbauprozess werden für die neu miteinzubeziehenden Gruppen Übergänge gesichert und erworbene Anwartschaften geschützt bleiben (Vertrauensschutz). Doppelte Belastungen und Rechtsunsicherheiten können so vermieden werden.

3

Wie stehen Sie dazu, Unternehmen, die Solo-Selbstständige beauftragen, an den Sozialversicherungskosten zu beteiligen?
DIE LINKE will Auftraggeber*innen analog den Arbeitgeber*innen an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen.

4

Werden Sie dafür eintreten, in Tariftreue- und Vergabegesetzen branchenspezifische Mindesthonorare als Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu regeln?
Ja. DIE LINKE fordert bundesweite branchenspezifische Mindesthonorare, die einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken und Soloselbstständige schützen. Diese branchenspezifischen Mindesthonorare sind allen privaten und öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorzuschreiben.

5

Sind Sie dafür, den §12a Tarifvertragsgesetz so zu ändern, dass alle Soloselbstständigen, die ein Drittel ihrer Einkommen oder mehr von einem einzigen Auftraggeber beziehen, als arbeitnehmerähnlich angesehen werden und damit unter den Schutz von Tarifverträgen fallen können?
Ja. Uns ist es ein großes Anliegen, den Schutz von Soloselbstständigen zu verbessern und die Geltung von Tarifverträgen zu stärken. Der hier genannte Vorschlag kann dabei einen wichtigen Baustein darstellen.

6

Werden Sie sich für eine Statusfeststellung im Hinblick auf echte Selbstständigkeit oder verdeckte abhängige Beschäftigung mit einem gesetzlichen Kriterienkatalog einsetzen, der für die sozial- und arbeitsrechtliche Beurteilung gleichermaßen gilt?
Ja. Der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff müssen aktualisiert und an die heutigen Arbeitsverhältnisse und Betriebsstrukturen angepasst werden, damit die Arbeitsrechte und die Betriebsverfassung für alle wirtschaftlich abhängig Beschäftigten gelten. DIE LINKE will, dass klare Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung definiert werden. Sinnvoll wäre, gesetzlich wieder eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten war. Von abhängiger Beschäftigung ist auszugehen, wenn drei der folgenden Kriterien erfüllt sind: mit Ausnahme von Familienangehörigen keine Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer; Aufträge regelmäßig nur für einen Auftraggeber; Arbeitsleistungen typisch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber; Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers; kein unternehmerischer Auftritt am Markt; Auftragstätigkeit inhaltsgleich mit einem zuvor bestehenden Beschäftigungsverhältnis.

7

Gibt es in Ihrer Partei spezielle Gremien, Ansprechpersonen und/oder Fachleute für die Belange von Solo-Selbstständigen und wie setzen Sie sich für eine entsprechende Kompetenz/Kontaktstelle in der nächsten Regierung ein?
Als eher kleine Partei haben wir keine speziellen Ansprechpersonen für Solo-Selbständige. Es gibt bei der LINKEN auf den verschiedenen Ebenen (Bundesgeschäftsstelle, Landesverbände, Kreisverbände) Ansprechpersonen mit Schwerpunkt Arbeitspolitik, Gewerkschaftspolitik, Sozialpolitik. Wir erarbeiten unsere arbeits- und sozialpolitischen Positionen stets im Austausch mit den Gewerkschaften. Wir freuen uns auch über Anregungen und Rückmeldungen zu unseren Positionen durch die Ver.di-Selbständigen.