Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Familienbetriebe Land und Forst
Familien Land und Forst
Familienbetriebe Land und Forst
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Eigentum ist die verbindende Grundlage unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems, um Eigenverantwortung und Unternehmertum zu stärken. Wie stellen Sie sicher, dass die Eigentumsidee bei der Gestaltung verschiedener Politikfelder, z.B. der Umwelt-, Klima- oder Steuerpolitik, gesichert wird?
Privates Eigentum, Eigenverantwortung und Unternehmertum sind wichtige, aber nicht die alleinigen Säulen unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Welche Eigentumsformen für welchen Zweck die richtigen sind, sollte nicht ideologisch, sondern an Hand der jeweiligen Aufgaben und Herausforderungen definiert werden. Häufig sind Privatunternehmen die angemessene und richtige Rechtsform. In anderen Fällen, wie beispielsweise auf vielen Feldern der Daseinsvorsorge, sind öffentliche und / oder genossenschaftliche Unternehmen das Mittel der Wahl.
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Ein großer Teil der Vermögen ist in Betrieben, Sachwerten oder Böden gebunden. Wie stehen Sie zur Einführung einer Vermögenssteuer? Falls Sie dies befürworten: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Substanz der Betriebe – wie vom Bundesverfassungsgericht 1995 gefordert - effektiv geschont wird?
DIE LINKE fordert die Wiedererhebung der Vermögensteuer für Milliardäre und Multimillionäre. Dadurch soll die seit drei Jahrzehnten wachsende Ungleichheit bei der Vermögensverteilung eingedämmt und den Bundesländern mehr Finanzmittel verschafft werden.
DIE LINKE will die Belastung durch die Vermögensteuer auf die vermögendsten zwei Prozent der Bevölkerung begrenzen. Dies wird durch einen Freibetrag für Privatvermögen in Höhe von einer Million Euro und einen Freibetrag für betriebliches Vermögen in Höhe von fünf Millionen Euro erreicht. Bezugsgröße ist jeweils das verbleibende Vermögen nach Abzug der darauf lastenden Schulden (Nettovermögen).
Zur Schonung des betrieblichen Vermögens, sofern es den dafür vorgesehenen Freibetrag übersteigt, sieht DIE LINKE einen progressiven Tarif für die Vermögensteuer vor. Der Steuersatz startet mit einem Eingangssatz von einem Prozent und steigt gleichmäßig bis zum Höchstsatz von fünf Prozent, der ab einem Nettovermögen von 50 Millionen Euro greift.
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Der für Arbeitsplätze und Staatsverschuldung notwendige wirtschaftliche Aufschwung nach der Corona-Krise wird nur mit einem starken, unternehmerischen Mittelstand gelingen. Wie stehen Sie zu der Forderung nach einem Belastungsmoratorium für Wirtschaft und Mittelstand?
Ein generelles Belastungsmoratorium halten wir für falsch. Schließlich gibt es Unternehmen wie etwa Amazon und andere Digitalkonzerne, die in der Corona-Pandemie ihre Gewinne erheblich steigerten und gleichzeitig kaum Steuern zahlten. Die finanzielle und regulatorische Belastung von Unternehmen muss jeweils branchen- und größenspezifisch betrachtet werden. Sollten sich Belastungen als zu groß erweisen, ist konkret und problembezogen für Entlastung zu sorgen.
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Wald und Holz kompensieren 14% der deutschen CO2-Emissionen p.a. Der Bundestag hat deshalb eine Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes beschlossen. Unterstützen Sie eine solche Honorierung aus dem Energie- und Klimafonds? Welche Eckpfeiler sind Ihnen bei der Umsetzung besonders wichtig?
Alle Ökosystemdienstleistungen des Waldes von Filterfunktion bis Erholungsfunktion müssen bei einer Honorierung in den Blick genommen werden. Eine Reduzierung des Waldes auf seine CO2-Senkenfunktion hält DIE LINKE für kritisch da bisher kein stimmiges Konzept vorliegt, wie in möglichen Krisenjahren mit der Honorierung umgegangen wird, wenn der Wald von einer Senke zu einer Quelle wird. Die Waldbesitzenden und Waldbewirtschaftenden dürfen nicht Opfer von schlecht durchdachten Konzepten und politischen Schnellschüssen werden. Eine Honorierung über den Energie- und Klimafonds wäre eine Option die diskutiert werden muss. DIE LINKE fordert zudem eine Fortführung der Zahlungen für einen naturgemäßen Waldumbau, wie sie in diesem Jahr zusätzlich über das Investitionsprogramm Landwirtschaft und die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erfolgt sind.
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Die Ökosystemleistungen der Land- und Forstwirtschaft werden derzeit nicht hinreichend in Wert gesetzt. Unterstützen Sie eine Honorierung dieser Leistungen, und in welchem Verhältnis sollen künftig Ge- und Verbote, Anreizmechanismen des Förderrechts und marktbasierte Honorierungsmodelle stehen?
Ökosystemdienstleistungen im Wald sind von äußerster Wichtigkeit für Klima- und Naturschutz und tragen zum Gemeinwohl bei. Eine deutlich stärkere Unterstützung der Waldbesitzenden und der Waldbewirtschaftenden, unter anderem über die Honorierung von Ökosystemleistungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Dabei geht es um Hilfe zur Selbsthilfe und nicht um ein Rundum-sorglos-Paket für Waldbesitzende. Waldbesitzer bleiben nach Artikel 14 Grundgesetz in der Verantwortung, nach dem Eigentum verpflichtet und zum Allgemeinwohl verwendet werden soll. Aber sie brauchen zur Erfüllung der Gemeinwohlleistung Unterstützung, insbesondere im Klein- und Kleinstprivatwald. Ein gut austariertes System aus Ge- und Verboten sowie einem anreizbasierten Honorierungssystem können zu einem deutlich schnelleren naturnahen Waldumbau beitragen.
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Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 enthält das Ziel, 10 % der Landfläche streng zu schützen. Damit sollen Nutzungsverbote einhergehen. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz. Wie stehen Sie zu Nutzungsverboten und Stilllegungen?
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Zu den Anforderungen an die Landwirtschaft zählen u.a. die Produktion von Nahrungsmitteln, der Erhalt bäuerlicher Betriebe sowie die Bereitstellung ökologischer Leistungen. Wie sollte die Gemeinsame Agrarpolitik künftig gestaltet sein, um diese Ziele miteinander in Einklang zu bringen?
Die flächenbezogenen Direktzahlungen müssen in Zukunft an die Erfüllung von sozialen und ökologischen Leistungen gebunden werden. Gemeinwohlleistungen wie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Umsetzung von Öko-Regelungen, Klima- und Tierschutz sind einkommenswirksam zu honorieren. Gleichzeitig muss die nationale Ernährungssouveränität gesichert werden. Mit regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen müssen landwirtschaftliche Einkommen und regionale Wertschöpfung gestärkt werden. Kostendeckende Erzeugerpreise durch Stärkung der Verhandlungsposition von Landwirt:innen gegenüber Verarbeitungs- und Vermarktungskonzernen, der Zugang zu Boden mit fairen Preisen sowie ein praktikables, anlastungsarmes Antragsverfahren mit unabhängiger Beratung für jeden Betrieb sind weitere wichtige Punkte. Saisonarbeitende müssen sozial gesichert beschäftigt werden.
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Das BMEL hat die „Initiative für einen gerechten Bodenmarkt“ vorgelegt. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie? Wie wollen Sie eine breitere Streuung von Grundeigentum sichern, ohne unverhältnismäßig in Eigentumsrechte (z.B. Obergrenzen, Hürden für die Eigentumsweitergabe) einzugreifen?
DIE LINKE fordert seit vielen Jahren eine wirksamere Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes. Landwirtschaftsfremde Investoren sollen aus Sicht der LINKEN vom landwirtschaftlichen Bodenmarkt ausgeschlossen werden oder mindestens reguliert werden. Dazu wird Transparenz auf dem Bodenmarkt gebraucht. Auch Mutter- und Tochterunternehmen müssen identifiziert werden können. Darüber hinaus muss eine strikte Umsetzung der Vorkaufsregelung zugunsten von echten, ortsansässigen Landwirt:innen, eine Preisbremse und eine öffentliche Bodenbevorratung mit entsprechendem Vorkaufsrecht durch landeseigene gemeinnützige Siedlungsunternehmen, die langfristig und preisstabil verpachten, umgesetzt werden.