Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband Musikindustrie e. V.

Musikindustrie

Bundesverband Musikindustrie e. V.

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Wie würden Sie die Zuständigkeit für die Kultur- und Kreativwirtschaft ministeriell verorten? Werden Sie sich für ein je selbständiges Kulturministerium sowie Digitalministerium einsetzen?
Die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt mit 11 Teilbereichen eine bedeutende und wachsende Branche dar. Auch wir verordnen die Federführung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Bereich bedarf jedoch intensiver interministerieller Zusammenarbeit, und zwar bestenfalls mit einem Kulturministerium. DIE LINKE. fordert ein Kulturministerium und ein:e Bundeskulturminister:in mit Kabinettsrang, um die Belange der Kultur gegenüber anderen Ressorts sowie auf europäischer Ebene wirksamer vertreten zu können. Ein Digitalministerium macht aus unserer Sicht nur Sinn, wenn es nicht die fatale Politik des konzeptionslosen „weiter so“ fortführt. Eine bessere Koordinierung der Digitalpolitik zwischen den Ressorts wäre auch ohne ein solches Ministerium möglich.

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Sehen Sie Handlungsbedarf im Hinblick auf die Marktmacht der Plattformen? Wenn ja, für welche Reformen wollen Sie sich einsetzen?
Unbedingt. DIE LINKE setzt sich für ein Kartellrecht ein, dass auch online scharfe Zähne hat: Monopole müssen zerschlagen werden. Wir sehen auch bezogen auf Plattformen Handlungsbedarf im Bereich ‚Open Data‘: Plattformen wie AirBnB müssen verpflichtet werden, ihre Daten mit öffentlichen Behörden zu teilen. Wettbewerber sollen ein Zugriffsrecht auf Daten von Plattformen bekommen, die auf Datenmonopolen basieren, und es muss unbedingt einen klar definierten Zugang für die Wissenschaft zu Daten und Algorithmen geben – was nicht bedeutet, dass alles für alle offengelegt werden soll. Auch bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke muss mehr Transparenz und eine angemessene Vergütung gesichert werden. Um die Durchsetzung dieser Regeln zu überwachen, setzen wir uns für eine spezielle Regulierungsbehörde ein. Im übrigen lehnen wir Uploadfilter und Netzsperren kategorisch ab.

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Wesentliche Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft leben mittlerweile wesentlich vom Handel mit (digitalen) Rechten. Rechtssicherheit steht dabei für Investitionssicherheit. Wie stärken und sichern Sie in diesem Bereich?
Der Vertrieb über Downloads ersetzt zunehmend den Verkauf von physischen Gütern. Das darf nicht zum Nachteil der Verbraucher:innen ausgenutzt werden, denn Verträge, bei denen es darum geht, Musik, Bücher oder Filme zu erwerben, sind keine Urheberrechtsverträge, sondern Kaufverträge. Eine Bibliothek beispielsweise, die statt eines gedruckten Buchs ein E-Book kauft, sollte dieses unbegrenzt oft ausleihen dürfen, ohne dafür zusätzliche Lizenzen abschließen zu müssen. Verträge, die dieses Recht einschränken, sollten ausdrücklich untersagt werden. Die individuelle Ausleihe ist schließlich etwas anderes als eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet. Vergleichbare Standards müssen auch für die Mediennutzung in der Cloud durchgesetzt werden. Wenn Nutzer:innen nicht mehr Dateien zum Downloaden verkauft bekommen, sondern nur noch einen Zugriff auf Datenbanken, so muss es möglich sein, diesen Zugang temporär zu verleihen oder weiterzuverkaufen. Auch muss transparent gemacht werden, wenn die Kunden zu den „gekauften“ E-Books, Musikstücken oder Filmen nach einer Kündigung des Accounts keinen Zugang mehr haben.

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Der Erhalt und die Stärkung von Exklusivrechten sind für uns eine marktwirtschaftliche Notwendigkeit, die Wettbewerb schafft. So entstehen neue unabhängige Geschäftsmodelle. Wie positionieren Sie sich in diesem Zusammenhang zur Rolle von Vergütungsansprüchen?
Kulturarbeiter:innen haben das Recht auf eine faire Vergütung. Daher ist es für uns wichtig Kulturarbeiter:innen den Rücken zu stärken, indem ihnen durchsetzungsstarke Vergütungsansprüche ermöglicht werden und eine faire Vergütung für ihre Leistung – auch das ist eine marktwirtschaftliche Notwendigkeit. Wir streben ein umfassendes Verbandsklagerecht an, das bei Verstößen gegen Transparenzpflichten und die Pflicht zur angemessenen Vergütung greift. Auch soll die Möglichkeit für Widerruf bestehen und Neuverhandlung entsprechender Verträge – auch das schafft Wettbewerb.

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Wie positionieren Sie sich im Hinblick auf die aktuellen europäischen Vorhaben Digital Single Market-Richtlinie und Digital Services Act?
DIE LINKE begrüßt, dass es die beiden Vorhaben gibt, hält sie aber nicht für ausreichend, um die ökonomische und politische Macht der Internet-Konzerne aufzubrechen. Im Europäischen Parlament setzen wir uns aktuell dafür ein, die Interessen vor allem von Nutzer*innen und nichtkommerziellen und kleinen Anbietern in den Regelwerken berücksichtigt zu sehen. Die Monopole müssen aufgebrochen und wirksame Fusionskontrollen eingesetzt werden, um zu vermeiden, dass einzelne Konzerne den gesamten Markt dominieren und mächtiger werden als Nationalstaaten. Konkret fordern wir Interoperabilität für Messenger, Verbot personalisierter Werbung, strengere Haftungsregeln für Plattformen insb. zum Datenschutz oder bei der Zusammenarbeit mit Staaten. Meinungsfreiheit muss unbedingt geschützt, Desinformation verhindert werden: Dazu braucht es mehr Transparenz und erreichbare Ansprechpartner*innen. Wir fordern eine Digitalsteuer und bessere Arbeitsbedingungen für alle Plattformarbeiter*innen.

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Gerade für eine dauerhafte Legitimation des Rechts müssen Regeln offline wie online grundsätzlich auch durchsetzbar sein. Geschäftsmodelle, deren wesentliche Motivation in der illegalen Verbreitung von Inhalten liegt, dürfen sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen. Was machen Sie?
Die illegale Verbreitung von Inhalten, gleich welcher Art, muss offline wie online mit effektiven und rechtsstaatlichen Mitteln unterbunden werden. Für uns gilt weiterhin der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ bei der Bekämpfung illegaler Inhalte, der an der Wurzel ansetzt, statt problematische Kontrollinfrastrukturen zu schaffen.

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Unsere Branche hatte in den vergangenen Jahren mehrfach den Eindruck, dass die Nutzer*innen-Perspektive wichtiger eingeschätzt wurde, als die Branchenrealitäten des (digitalen) Musikmarktes. Wie werden Sie die beiden Blickwinkel versöhnen?
Durch die Streamingdienste verlieren allen voran Musiker:innen. Für uns ist es daher wichtig, ihre Recht gegenüber den großen Labels und Plattformen zu stärken. Es braucht konkrete Regelungen, etwa die Erschwerung von Total-Buy-Out-Verträgen, mit denen Kreativschaffende ihre Rechte pauschal und unwiderruflich abtreten müssen. Gleichzeitig müssen Nutzer:innen auch dahingehend sensibilisiert werden, den Genuss von Musik angemessen zu vergüten, etwa durch den Ausbau von Abonnements. Zudem wollen wir den im Urheberrechts-Dienstenabietergesetz (UrhDaG) vorgesehenen Direktvergütungsanspruch auch für andere Online-Nutzungen wie etwa Streamingplattformen geltend machen.

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Durch den technischen Fortschritt sind heute viele Geschäftsmodelle unter Ausnutzung der Privatkopie-Schranke möglich, die so bei ihrer Schaffung nicht vorstellbar war. Teilen Sie dieses modernere Verständnis der Privatkopie? Was werden Sie tun, um die Überdehnung der Privatkopie zu beheben?
Es ist richtig, dass der technische Fortschritt der Privatkopie-Schranke eine erweiterte Bedeutung gegeben hat. Eine „Überdehnung“ erkennen wir darin aber nicht. Auch im digitalen Raum muss es ein starkes Recht auf Privatkopie geben, das alles zulässt, was auch im Analogen zulässig ist. Allerdings hat das Vergütungssystem für die Privatkopie mit den technischen Entwicklungen nicht schrittgehalten und ist immer noch einseitig auf Trägermedien ausgerichtet, so dass viele Anwendungen der Schranke nicht erfasst werden. Hier gibt es aus unserer Sicht Reformbedarf.