Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V.
SRL
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V.
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Wie können Anwendbarkeit und Wirksamkeit des kommunalen Vorkaufsrechts verbessert werden und auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien könnten die Preise für kommunale Vorkäufe effektiv limitiert werden?
Die Bodenpreissteigerungen und die Schwierigkeiten der Kommunen, Flächen für den sozialen Wohnungsbau und für Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu finden, sind auch eine Folge des geringen öffentlichen Bodenbesitzes. Für eine aktive Bodenpolitik sollte das Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet sowie auf Share Deals ausgeweitet werden. Für die komplexe Anwendung ist außerdem mehr Zeit nötig als drei Monate. Wirklich anwendbar für die kommunale Daseinsvorsorge wird das Vorkaufsrecht aber erst, wenn die Kommunen es auf Grundlage eines sozialverträglichen Ertragswerts ausüben können, der eine Bewirtschaftung zu günstigen Mieten und ohne Mieterhöhungen ermöglicht. Die Preislimitierung auf den Verkehrswert reicht dafür nicht aus. Wenn Kommunen ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben, sollen das Hausgemeinschaften tun können, wenn sie sich zu Genossenschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Trägern zusammenschließen und eine soziale Bewirtschaftung garantieren.
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Welche bestehenden und ggf. neuen planungs- oder steuerrechtlichen Instrumente halten Sie für geeignet, um die Innenentwicklung zu fördern und eine (spekulative) Hortung von Bauland zu verhindern?
Die Spekulation auf steigende Boden- und Immobilienpreise, noch einmal verstärkt durch weltweit anlagesuchendes Kapital seit der Finanzkrise 2008, hat entscheidenden Anteil an der Knappheit von Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau, für Freiflächen und kommunale Infrastruktur. Deshalb wollen wir die Spekulation mit Grundstücken und Wohnungen mit einem Antispekulationsgesetz unterbinden. Wir wollen missbräuchliche Share Deals zur Umgehung der Grunderwerbssteuer verbieten, Gewinne aus Bodenpreissteigerungen und Immobilienverkäufen stärker besteuern und die Steuerbefreiung für Immobilienverkäufe durch Privateigentümer*innen nach zehn Jahren Haltefrist streichen. Durch ein öffentlich einsehbares Immobilienregister, das alle wirtschaftlich Berechtigten einschließt, wollen wir zudem Transparenz schaffen, um auch Geldwäsche besser bekämpfen zu können. Den Kommunen wollen wir stärkere Eingriffsrechte einräumen, durch ein besseres Vorkaufsrecht, schärfere Baugebote und einen besseren Zugriff auf Baulücken.
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Wäre die erfolgreich in Planspielen mit Kommunen erprobte „Innenentwicklungsmaßnahme“ aus Ihrer Sicht ein geeignetes Instrument, um verstreute Baulücken und un- bzw. untergenutzte Grundstücke zusammenhängend in einer Stadt zu mobilisieren?
Die Hälfte aller Neubauten wird nach § 34 BauGB auf unbeplanten Grundstücken errichtet – ohne jede Mitbestimmungsmöglichkeit der Kommunen. Werden solche Baulücken von den Eigentümer*innen brachliegen gelassen, etwa um auf den Wiederverkauf zu höheren Preisen zu spekulieren, kann die öffentliche Hand kaum einschreiten. Wir wollen den § 34 BauGB so ändern, dass kurzfristig soziale Vorgaben bei der Bebauung von Baulücken gemacht werden können. Mittelfristig wollen wir den Kommunen eine vollständige Überplanung des Innenbereichs erleichtern. Die Einführung der „Innenentwicklungsmaßnahme“ (IEM) wäre dafür ein gutes Instrument, insbesondere, wenn es mit schärferen Baugeboten, mit der Möglichkeit sozialer Vorgaben für den Bau von Wohnungen und kommunaler Infrastruktur sowie mit einem Planungswertausgleich für die Leistungen der Kommune kombiniert wird. Leider hat die Große Koalition in der jüngsten Baugesetzbuch-Novelle nur eine „IEM-light“ eingeführt, die den Kommunen kaum helfen wird.
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Welche weiteren Möglichkeiten bestehen für die Mobilisierung von Bauland und für die zügige Umsetzung von genehmigten Wohnungsbauvorhaben, insbesondere für den bezahlbaren Wohnungsbau?
Die Kommunen brauchen überall im Gemeindegebiet die Möglichkeit, soziale Vorgaben für den Wohnungsbau zu machen, z.B. für einen festen Anteil des geförderten Wohnungsbaus an der entstehenden Wohnfläche. Dafür wollen wir die neuen sektoralen Bebauungspläne entfristen, aber auch den § 34 BauGB reformieren. Das größte Hindernis für den bezahlbaren Wohnungsbau sind jedoch die hohen Grundstückspreise. Deshalb müssen die Bodenpreise gedeckelt werden, denn nur mit bezahlbarem Boden sind auch bezahlbare Mieten möglich. Kommunale Vorkaufsrechte und das Ankaufsrecht nach Baugeboten können dafür Instrumente sein, wenn sie preislimitiert zum sozialverträglichen Ertragswert ausgeübt werden können. Soziale Widmungspreise nach Wiener Vorbild, die bei Neuausweisung von Bauflächen den Bodenpreis auf ein für den sozialen Wohnungsbau geeignetes Niveau begrenzen, sind ein weiteres. Mittelfristig setzten wir uns für einen Bodenpreisdeckel ein, der die Bodenpreisentwicklung generell stärker reguliert.
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Welche bestehenden oder neuen Instrumente der Bodenpolitik und des Planungsrechts könnten aus Ihrer Sicht dazu beitragen, den Bestand an belegungsgebundenen Wohnungen dauerhaft zu sichern und zu vergrößern?
Neben den bereits genannten Instrumenten halten wir den öffentlichen Bodenbesitz für entscheidend. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir die Privatisierung öffentlichen Immobilieneigentums stoppen und eine Trendwende einleiten, hin zu mehr statt weniger Bauland in Gemeinschaftshand. Bund, Länder und besonders die Kommunen sollen durch ein Bodenankaufprogramm im Umfang von zwei Milliarden Euro im Jahr unterstützt werden. Denn erst der Bodenbesitz gibt ihnen wichtige Steuerungsmöglichkeiten für eine sozial Wohnungspolitik und die kommunale Daseinsvorsorge an die Hand. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundeseisenbahnvermögen wollen wir in einem Bundesbodenfonds vereinigen. Dieser soll von der Verwertungspflicht befreit und stattdessen auf soziale und ökologische Ziele verpflichtet werden. Öffentliche Liegenschaften dürfen nicht mehr privatisiert, sondern dürfen höchstens per Erbbaurecht und vorwiegend an kommunale und gemeinnützige Träger vergeben werden.
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Was sind die Vor- bzw. Nachteile der befristeten Belegungs- und Mietpreisbindung von geförderten Wohnungen und sollte diese Bindung ggf. erhalten, erweitert oder aufgegeben werden?
Wir sehen im aktuellen System der "sozialen Zwischennutzung" von öffentlich gefördertem Wohnungsbau keine Vorteile. Die in der Vergangenheit oft nur für zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre abgeschlossenen Mietpreis- und Belegungsbindungen haben dazu geführt, dass der soziale Wohnungsbau heute mit nur noch weniger als 1,1 Millionen Sozialwohnungen bundesweit auf einem historischen Tiefstand angelangt ist. Weil rechnerisch alle zwölf Minuten eine Sozialwohnung verloren geht, müssten jährlich rund 50.000 Sozialwohnungen gebaut werden, nur um den Bestand zu halten. Die aus der Bindung gefallenen Wohnungen können derweil zu Marktpreisen vermietet werden, obwohl sie zum erheblichen Teil von der öffentlichen Hand finanziert wurden. Deshalb setzen wir uns für einen Systemwechsel im sozialen Wohnungsbau ein. Wir wollen im Jahr mindestens 250 000 zusätzliche bezahlbare Wohnungene und 130 000 im kommunalen Bestand schaffen. Mit der Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit soll zukünftig gelten: einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung.
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Inwieweit würden Sie den Kommunen zweckgebunden zusätzliche Möglichkeiten zum preislimitierten Erwerb unbebauter Grundstücke für Wohnungsbau und soziale Infrastruktur einräumen?
Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein Schlüsselinstrument, um Flächen für den bedarfsgerechten Wohnungsbau sowie für die nötigen Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge zu mobilisieren. Wir wollen das kommunale Vorkaufsrecht auf das gesamte Gemeindegebiet ausdehnen und die Frist zur Ausübung auf sechs Monate verlängern. Außerdem wollen wir die Preislimitierung zu einem sozialverträglichen Ertragswert gesetzlich festschreiben, die eine Bewirtschaftung zu günstigen Mieten und ohne Mieterhöhungen ermöglicht.
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Wie können die Baurechtschaffung (B-Pläne), die kommunale Liegenschaftspolitik und Wohnungsbauförderung wirksamer verknüpft werden, so dass die dafür benötigten Grundstücke zu einem nachhaltig erzielbaren Ertragswert unter Berücksichtigung sozialer Bindungen zur Verfügung gestellt werden können?
Kommunen sollten möglichst nur auf den Grundstücken neues Baurecht schaffen, die sie selbst besitzen. Eine aktive Bodenbevorratungspolitik, die wir durch Mittel aus einem Bodenankaufprogramm sowie durch zusätzliche kommunale Ankaufsrechte fördern wollen, wird damit zur Voraussetzung einer sozialverträglichen Stadtentwicklung. Die Vergabe der öffentlichen Baugrundstücke im Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzuschreiben, langfristige Sozialbindungen abzusichern und den langfristigen Zugriff der öffentlichen Hand auf die Entwicklung der Grundstücke zu wahren. Ein sozialer Widmungspreis nach Wiener Vorbild, der bei Neuausweisung von Bauflächen den Bodenpreis auf ein für den sozialen Wohnungsbau geeignetes Niveau begrenzt, kann die Effizienz der Wohnungsbauförderung zusätzlich erhöhen.