Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen (BAG LAG e.V.)

LEADER-Aktionsgruppen

Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen (BAG LAG e.V.)

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Welche Schwerpunkte sehen Sie in der Politik für die ländlichen Räume in der Bundesrepublik Deutschland in der kommenden Legislatur?
Der primäre Schwerpunkt der Politik für Ländliche Räume in der kommenden Legislatur ist es, gemeinsam mit Bundesländern und Kommunen gleichwertige Lebensverhältnisse gemäß Artikel 72 des Grundgesetzes herzustellen. Dies beinhaltet eine bedarfsgerechte öffentliche Daseinsvorsorge und damit flächendeckend eine gute Versorgung und Zukunftsperspektiven sicherzustellen. Wir wollen die ökologische und sozial nachhaltige Gestaltung und den Erhalt von Infrastrukturen vor allem durch Rekommunalisierung, Dezentralisierung und Mobilisierung: Wir wollen die Wirtschaft und den Konsum an ländliche Potentiale anpassen durch den Ausbau regionaler und dezentraler Wirtschaftsstrukturen. Wir wollen neue innovative Erziehungs- und Schulformen etablieren, regionale Bildungszentren aufbauen und Hochschulstrukturen in und für Ländliche Räume ausbauen. Wir wollen die Gesundheitsstrukturen erhalten und dezentralisieren. Auch Kunst, Kultur und Sport wollen wir gleichwertig ermöglichen durch grundgesetzliche Verankerung in einer neuen Gemeinschaftsaufgabe. Dies ist nur möglich durch die finanzielle Entlastung verschuldeter Kommunen. Lebensqualität und Gleichwertigkeit darf nicht vom Wohnort abhängen.

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Welchen Stellenwert messen Sie den nicht landwirtschaftlichen Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Räume innerhalb der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zu?
Einen hohen: Die ländliche Entwicklung muss ein eigenständiger Politikbereich sein und darf kein „Nebenprodukt“ der Agrarpolitik darstellen. Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist durch eine komplexe Förderarchitektur und eine intensive Mehrebenen-Verflechtung unterschiedlichster Programme und politischer Hierarchien gekennzeichnet, daher muss die Ablösung vom strikten Agrarstruktur-Begriff erfolgen. Um eine Angleichung an den ELER-Förderkatalog zu erreichen und darüber hinaus eine vielseitige und integrierte Förderung zu ermöglichen, ist eine Grundgesetzänderung unerlässlich. Die Förderung der Grundversorgung und von Basisdienstleistungen reicht für eine qualifizierte ländliche Entwicklung nicht aus. Im Sinne der CORK-Beschlüsse (Europäische Konferenz zur ländlichen Entwicklung 2016) soll die Politik für den Ländlichen Raum sektorübergreifend und integriert gestaltet sein. Sie muss zwingend mit der Raumordnung und Regionalplanung der Länder abgestimmt und verzahnt werden.

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Mit welcher Zielsetzung werden Sie die „Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu einer "Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung/ ländliche Räume”, wie vom Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung empfohlen, weiterentwickeln?
Wir wollen die „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ reformieren und zu einer Gemeinschaftsaufgabe zur integrierten ländlichen Entwicklung umbauen. Sie soll um mindestens 200 Mio. Euro für diesen Zweck aufgestockt werden und muss mit den weiteren bestehenden Förderprogrammen GRW, den Programmen der Städtebauförderung, insbesondere dem Programm „Kleine Städte und Gemeinden“, der Breitbandförderung, der Wohnraumförderung, weiteren Mitteln der EU-Strukturförderung und sonstigen Förderprogrammen koordiniert werden, die bereits heute parallel im Ländlichen Raum wirken. Um der Diversität ländlicher Kommunen und ihrer Entwicklungschancen gerecht zu werden, muss die Förderung der ländlichen Entwicklung vielseitig anwendbar sein und ähnlich dem Stadtumbau-Programm auch die Option des Um- oder Rückbaus von Gebäuden und Infrastrukturen im Ländlichen Raum umfassen. Interkommunale Kooperationen und regionale integrierte Entwicklungskonzepte sollen Grundlage und Bedingung einer nachhaltigen Förderung des Ländlichen Raumes sein.

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Welche Ansätze für eine Entbürokratisierung und Digitalisierung der nationalen Förderung für die ländlichen Räume wollen Sie in der nächsten Legislatur umsetzen?
Wir setzen uns für eine Vereinfachung des Förderverfahrens ein: ein Viertel bis ein Drittel der ELER-Mittel wird für den bürokratischen Aufwand verbraucht statt für die Förderung wichtiger Initiativen im Ländlichen Raum. Dies ist ein Missstand, der dringend einer Veränderung bedarf. Wir wollen mehr Zielkonformität statt Richtlinienkonformität, um auch niederschwelligen Initiativen und Projekten den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Statt Prüfinstanzen müssen die Ressourcen zugunsten von Beratungseinrichtungen umgeschichtet werden. Das Verlagern von Verantwortung und Kompetenzen auf die regionale Ebene und die Verfolgung des Bottom-Up-Prinzips sind ein Schlüssel zur Vereinfachung der zweiten Säule der GAP. Die Förderung der ländlichen Entwicklung soll in großer thematischer Breite möglich sein und der Vielfältigkeit und den unterschiedlichen Potentiale ländlicher Orte und Regionen gerecht werden. Ideen und Initiativen müssen Chancen eingeräumt werden, statt diese durch zu starre und komplizierte Förderregularien zu verhindern. Auch die Beantragung von Mitteln muss sowohl für regionale Verwaltungen als auch für Projektträger handhabbar sein. Ein flächendeckender Breitbandausbau sollte dafür sorgen, dass alle Formulare und Anträge in den kommunalen Verwaltungen digital zur Verfügung gestellt werden. Digitale Sicherheit und Datenschutz sind bei sensiblen Daten in jeder (kommunalen) Verwaltung natürlich besonders wichtig und hier dürfen auch ärmere Kommunen nicht aus ökonomischen Gründen angreifbar sein. Fördermittel müssen also immer auch an die Einrichtung hoher Sicherheitsstandards gekoppelt werden.

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Wie können sich Ihrer Meinung nach die EU-Strukturfonds EFRE, ESF und ELER zu einer effektiven nachhaltigen Förderpolitik für ländliche Räume weiterentwickeln?
Hauptziel dieser Fonds ist die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa. Um dies zu erreichen, kämpft die LINKE. im Europaparlament für eine bessere und alle Regionen berücksichtigende Ausstattung mit Finanzmitteln, für die Verbesserung von grenzüberschreitenden Kooperationen, für die Erarbeitung und Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben und die Stärkung der daran beteiligten Akteure und Projekte. Dazu bedarf es ebenfalls einer Stärkung der Bürgerbeteiligung und des Engagements auf lokaler Ebene, einer nachhaltigen Stadtentwicklung und eines Ausbaus von Stadt-Land-Kooperationen. Das Ziel eines grüneren Europas begrüßen wir, jedoch wollen wir eine klare Orientierung am sozial-ökologischen Strukturwandel in allen Teilen Europas und eine entsprechende Unterstützung, die dies gewährleistet.

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Wie wird Ihre Bundestagsfraktion den LEADER-Prozess in Deutschland in der kommenden Legislaturperiode unterstützen?
Frage 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet - siehe Frage 7.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen ist die einzige sektorübergreifende, von Interessen einzelner Institutionen unabhängige zivilgesellschaftliche Vertretung der ländlichen Räume auf nationaler und europäischer Ebene. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Aktivitäten zu unterstützen?
Die bestehenden Kooperationen von Kommunen im Rahmen des LEADER-Programms und bestehende interkommunale Kooperationen, bspw. im Rahmen des Programms »Kleinere Städte und Gemeinden – Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke«, sind Anknüpfungspunkte für eine derartige Fördersystematik und müssen in ihren Ansätzen gestärkt werden. Vor allem Stadt-Umland-Beziehungen müssen gefördert werden, um der Ankerfunktion von Klein- und Mittelstädten und ihrer Bedeutung für den gesamten Ländlichen Raum gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist auch die Grenze von 10.000 Einwohnern, die in den Förderregularien einiger Programme der ländlichen Entwicklung festgeschrieben ist, zu hinterfragen und gegebenenfalls aufzuheben. Regionale Kooperationen sollen selbständig über ein eigenes Regionalbudget verfügen können, um auch Maßnahmen außerhalb des üblichen Richtlinienportfolios fördern zu können und nicht von Beziehungsgeflechten zur Landespolitik abzuhängen. Zielkonformität, nicht Richtlinienkonformität muss zur Maßgabe der Regionalförderung werden. Regionale Kooperationen sollen von einem professionellen Regionalmanagement und von einer breiten demokratischen Beteiligung der ländlichen Bevölkerung begleitet werden. Basisdemokratische Strukturen sichern ein solidarisches Miteinander der Kommunen zur gemeinsamen Bewältigung des demographischen Wandels, verhindern eine destruktive »Kirchturmpolitik« und schaffen regionale Integration und Identität. Rechtliche Hürden, die interkommunale Kooperationen verhindert, müssen abgebaut werden.