Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Pro Psychotherapie e.V.

Pro Psychotherapie

Pro Psychotherapie e.V.

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Wie beurteilen Sie den neuen Studiengang Psychotherapie sowie die Ausbildung zum Fachpsychotherapeuten? Setzten Sie sich für eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze ein? Wie stehen Sie zur Anerkennung von gleichwertigen Psychotherapie-Ausbildungen, die im Ausland absolviert wurden?
Grundsätzlich hat DIE LINKE die Einrichtung eines eigenen Studiengangs Psychotherapie befürwortet. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir besonders angemahnt, dass das Studium verfahrensoffen sein muss und sich nicht auf Richtlinienverfahren beschränken darf. Die Spezialisierung auf alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren muss überall möglich sein und auch die Weiterentwicklung des Kenntnisstandes muss sich hier zeitnah niederschlagen (zum Beispiel im Hinblick auf humanistische Verfahren und Methoden). DIE LINKE setzt sich für eine bedarfsgerechte Zahl von Studienplätzen ein. Sowohl die große Zahl der Anwärter*innen, als auch der steigende Behandlungsbedarf in der Bevölkerung erfordern eine deutlich größere Zahl von Studien- und entsprechende Weiterbildungsplätzen. Anerkennungen von ausländischen Aus- und Weiterbildungen könnten geprüft werden, wobei die hohe Qualität der Ausbildung in Deutschland Maßstab sein muss.

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Anfang 2021 betrug die durchschnittliche Wartezeit auf einen Psychotherapie-Platz 22 Wochen. Die meisten Menschen benötigen jedoch viel schneller Hilfe. Welches Konzept hat Ihre Partei, um mehr Menschen in Deutschland schneller zu einem Psychotherapie-Platz zu verhelfen?
In der psychotherapeutischen Versorgung wird besonders deutlich, dass die heutige Bedarfsplanung wenig mit dem realen Bedarf zu tun hat. Wir lehnen insbesondere ab, dass die Versicherten bei der Genehmigung von Therapien nach dem Kostenerstattungsverfahren de facto von guten Willen der Krankenkassen abhängen. Die neuen Sprechstunden und Kurztherapien haben die Chance auf eine reguläre Therapie eher gemindert als erhöht. DIE LINKE fordert eine grundlegende Neugestaltung der Bedarfsplanung mit erheblich mehr Psychotherapiesitzen, insbesondere in benachteiligten Regionen und Stadtvierteln. Das Kostenerstattungsverfahren wollen wir kurzfristig zu einem rechtssicheren Anspruch für die Versicherten erweitern und langfristig durch die höhere Zahl an zugelassenen Therapeut*innen überflüssig machen. Wir befürworten die Etablierung neuer Behandlungseinrichtungen, die eine interdisziplinäre und intersektorale Behandlung ermöglichen.

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Gibt es Pläne für eine geordnete Berufsausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie? Unterstützen Sie eine Abrechnung bestimmter psychotherapeutischer Leistungen von Heilpraktikern mit nachgewiesen wissenschaftlich fundierter Psychotherapieausbildung über die GKV in größerem Ausmaß als bisher?
Ein Ziel des neuen Studiengang Psychotherapie ist es, eine hohe Qualifikation der Therapeut*innen zu gewährleisten. Zurecht wird die Psychotherapeutenausbildung daher in einem Bundesgesetz geregelt. Ein fünfjähriges Studium mit (nach aktuellem Stand) fünfjähriger Weiterbildung kann nicht durch einen Lehrgang oder eine Ausbildung ersetzt werden. Weder den Patient*innen, noch angehenden Psychotherapeut*innen wäre vermittelbar, warum Menschen mit so unterschiedlichen Abschlüssen letztlich als Gleichqualifizierte behandelt werden würden. Wir wollen auch keine Psychotherapie erster und zweiter Klasse, sondern gute Versorgung für Alle. Daher lehnen wir die Ausweitung der Kassenerstattung für Heilpraktiker*innen ab. Wer eine qualifizierte Therapie braucht, sollte Zugang zu eine*r qualifizierten Therapeut*in haben. Wir wollen die Versorgungsprobleme nicht dadurch lösen, dass sie Anforderungen an Therapeut*innen abgesenkt werden.

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Wie stellen Sie sich die Psychotherapie per Videotelefonie mittelfristig vor allem hinsichtlich der Sicherung der therapeutischen Qualität und Vergütung von Videositzungen sowie der maximal abrechenbaren Videositzungen im Rahmen einer kassenfinanzierten Psychotherapie vor?
Wie alle Therapieverfahren müssen auch digital unterstützte Therapien und digitale Anwendungen zuvorderst auf ihre realen Auswirkungen auf die Patient*innen untersucht werden. Für bestimmte Erkrankungsbilder mögen Videosprechstunden Vorteile für die Behandlung bieten. Das muss wissenschaftlich evaluiert werden. Im Regelfall kann jedoch nach unserer Einschätzung die Begegnung nicht einfach durch einen Bildschirm ersetzt werden. DIE LINKE lehnt es ab, den Anspruch auf eine wohnortnahe Versorgung zugunsten telemedizinischer bzw. teletherapeutischer Angebote aufzuweichen. Die Digitalisierung bietet viele Chancen für eine bessere Behandlung, sie darf aber nicht als Billigmedizin verstanden werden. Apps können gerade im Bereich der psychischen Gesundheit hilfreich sein, wenn ihr Nutzen wissenschaftlich erwiesen wurde. Aber auch diese digitalen Anwendungen müssen eingebunden werden in die psychotherapeutische Behandlung und das Therapiekonzept.

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Wie beurteilen Sie den Stand der Nationalen Suizid-Präventionsstrategie auf Maßgabe der WHO? Befürworteten Sie eine Nationale Suizid-Präventionsstrategie für Deutschland? Mit welchen Maßnahmen unterstützen Sie deren Umsetzung? Welche Konzepte hat Ihre Partei zur Reduktion der Selbstmordrate?
Das nationale Suizid Präventionsprogramm der Bundesregierung (NaSPro) ist nach unserer Ansicht nicht ausreichend, um die Anforderungen des WHO-Konzepts zu erfüllen und die Suizidrate deutlich zu senken. Nur im Kontext der emotionalen Debatte um Sterbehilfe gab es eine Initiative zu Suizidprävention, die aber zu nur wenigen realen Ergebnissen geführt hat. DIE LINKE fordert hier die volle Umsetzung der WHO-Empfehlung und klare Zielvorgaben, an denen sich die Strategie messen lassen muss. Grundsätzlich geht es jedoch vor allem darum, die Lebensbedingungen der Menschen so zu gestalten, dass sich möglichst wenige Menschen in einer so ausweglosen Situation sehen, dass sie sich das Leben nehmen möchten. Spezielle Suizidprävention ist wichtig, kann hier aber nur Spitzen abfedern. Wichtig ist daher besonders eine sozial gerechte Gesamtpolitik, die die Menschen mit ihren Wünschen nach Selbstbestimmung und Teilhabe ernst nimmt.

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Wie beurteilt Ihre Partei die neue Psychotherapeuten-Richtlinie aus dem Jahr 2017? Sehen Sie Verbesserungsbedarf? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie zur Verbesserung vor?
DIE LINKE begrüßt, dass mit der neuen Psychotherapierichtlinie (PT-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses mehr Kassensitze für Psychotherapeut*innen entstanden sind, die auch ganz überwiegend besetzt wurden. Gemessen am Bedarf ist das jedoch ein Tropfen auf dem heißen Stein. In der Antwort auf Frage 2 sind die Forderungen der LINKEN zur Neuordnung der Bedarfsplanung und der Versorgungsstrukturen ausgeführt.

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Viele Inhaber von Kassensitzen versuchen ihren Sitz gewinnbringend zu verkaufen oder kaufen mehrere Sitze, um Berufseinsteiger anzustellen. Wie stehen Sie zu dieser Praxis? Welche Lösungsansätze haben Sie, um diesen Missstand zu beheben und Berufseinsteiger finanziell zu entlasten?
DIE LINKE fordert bei Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen eine gesetzliche Begrenzung der Verkaufspreise für Praxen. Der "Wert" des Kassensitzes selbst sollte bei der Übergabe keine Rolle spielen. Der Kassensitz ist kein Eigentum eines Menschen und sollte daher auch nicht verkauft werden können. Überhöhte Preise führen vielfach dazu, dass junge Menschen von einer Niederlassung wieder Abstand nehmen. Inzwischen versuchen Kapitalgesellschaften, Kassensitze aufzukaufen, um mit medizinischen Versorgungszentren Sahnestückchen der Versorgung abzugreifen. Das treibt die Preise teilweise in Höhen, die für junge Ärzt*innen nicht mehr erreichbar sind. Auch deshalb wollen wir die Verkaufspreise bei Praxisübergabe begrenzen. Denkbar wäre etwa, die Preise anhand von neutralen Gutachtern schätzen zu lassen und bei der Auswahl der Nachfolger*innen dem Zulassungsausschuss mehr Rechte einzuräumen.

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Das BMG schlägt eine Ergänzung in § 92 SGB V vor: „Der G-BA prüft […] wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann". Halten Sie „Rasterpsychotherapie“ für geeignet? Haben Sie Alternativen? Unterstützen Sie die Bestrebungen?
DIE LINKE hat diese Regelung zusammen mit Psychotherapeutenverbänden und Patientenorganisationen bekämpft und erreicht, dass sie wieder zurückgezogen wurde. Wir lehnen eine Honorierung nach Fallpauschalen in der Psychotherapie ab. Die Behandlung von erkrankten Menschen muss sich am individuellen Bedarf orientieren, nicht an Durchschnittswerten. DIE LINKE wendet sich zudem gegen Maßnahmen, die mit Marktanreizen und Veröffentlichung vermeintlicher Qualitätsparameter die Konkurrenz unter den Therapeut*innen anheizen will. Denn es ist erstens kaum möglich, hier wirklich Qualität darzustellen. Zweitens wird so eine Rosinenpickerei der Fälle mit besonders guten Prognosen induziert. Menschen mit multiplen und schweren Erkrankungen werden es dann noch schwerer haben, an einen Therapieplatz zu kommen. Qualität wird erst recht nicht durch Honorarabzüge gefördert. Qualitätssicherung muss stattdessen ein Prozess unter Partizipation der Therapeut*innen und Patient*innen sein.