Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

BV Erneuerbare Energie

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

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Sieht Ihre Partei es als realistisch an, dass der Strommengenbedarf in Deutschland bis zum Jahr 2030 sinkt und halten Sie entsprechend die Ausbaupfade im EEG 2021 für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, sowie den nicht stattfindenden Ausbau von Geothermie- und Wasserkraftanlagen für ausreichend?
Nein, wir halten einen sinkenden Strombedarf in Deutschland nicht für realistisch und gehen für 2030 von einer Nachfrage in Höhe von 650 TWh aus. Wir halten auch die von der Bundesregierung vorgesehenen Ökostrom-Ausbaupfade für nicht ausreichend. In unserem Bundestagsantrag zur letzten EEG-Novelle haben wir folgende Ausbaupfade bis zum Jahr 2030 gefordert: 525 TWh Ökostrom für eine 80-Prozent Ökostromquote; installierte Anlagenleistung 2030 nach Erzeugungsarten: 110 Gigawatt (GW) Wind an Land (onshore), 20 GW Wind auf See (offshore), 130 GW Photovoltaik (PV), 10 GW Biomasse, 5 GW Sonstige. Bis 2030 streben wir folgenden durchschnittlich jährlichem Zubau an installierter Anlagenleistung in den einzelnen Erzeugungsarten an (netto): 7 Gigawatt pro Jahr (GW/a) Wind onshore, 1,5 GW/a Wind offshore, 10 GW/a PV, 0,2 GW/a Biomasse.

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Um auf den immer größer werdenden Anteil Erneuerbarer Energien im Strommix zu reagieren, sehen viele Experten ein neues Strommarktdesign als notwendig an. Wie bewertet Ihre Partei diese Forderung?
Im Strommarkt 2.0 der Bundesregierung, sollen künftig mögliche kurzzeitige Extrempreisspitzen Investoren genug Anreize dafür liefern, Neu- und Ersatzinvestitionen in steuerbare Ökostromanlagen sowie Gasturbinen zu tätigen. Dabei bleibt aber unklar, inwiefern solche Extrempreisspitzen tatsächlich genug Anreize dafür liefern. Unter anderem, weil sich auf solch einer vagen Grundlage nur schwerlich Finanzierungszusagen gewinnen lassen dürften. Es spricht darum einiges dafür, dass künftig umfassendere Kapazitätsmechanismen erforderlich sein könnten. Werden sie tatsächlich gebraucht, spricht sich die LINKE für einen zentralen fokussierten Ansatz aus, wie ihn das Öko-Institut ausgearbeitet hat. Bei diesem Konzept erhalten ausschließlich systemdienliche Kapazitäten zusätzliche Zahlungen für die Bereitstellung ihrer Leistung. Dieser fokussierte Kapazitätsmarkt würde auch weitere Kapazitäten honorieren, die für die Energiewende gebraucht werden, aber kaum Geschäftsmodelle finden. So etwa die Bereitschaft von Kühlhäusern, zeitweise vom Netz zu gehen, wenn wenig Wind weht und die Sonne nicht scheint (abschaltbare Lasten). Zudem könnten Stromspeicher davon profitieren.

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Werden Sie sich dafür einsetzen, den PV-Ausbau wie wissenschaftlich empfohlen, zu vervierfachen, u.a. durch eine Lockerung der Standortrestriktionen für Solarparks sowie durch die Abschaffung der Abgaben-Doppelbelastung von Speichern sowie der Umlagen und Abgaben auf Eigen- und Direktverbrauch?
Ja. Wir wollen wir den Zubau an PV-Kapazität auf mindestens 10 GW netto pro Jahr anheben, wenn möglich auch deutlich darüber. Dabei werden Freiflächen-PV eine relevante Rolle spielen. Allerdings gilt es auch hier, Konflikte mit anderen Nutzungsarten und dem Naturschutz sorgfältig abzuwägen, nicht zuletzt auch, um die Akzeptanz für diese Anlagen zu erhalten. Regulatorische Barrieren, die dem nicht dienen, sollten fallen. Doppelbelastungen von Speichern sehen wir nur dann, wenn der eingespeicherte Strom systemdienlich ausgespeichert und dem öffentlichen Netz zur Verfügung gestellt wird und dafür zwei Mal Umlagen bzw. Abgaben erhoben werden. In dem Fall muss eine solche Doppelbelastung abgeschafft werden. Umlagen und Abgaben für den Eigen- oder Direktverbrauch dürfen aus sozialer Sicht nur in dem Umfang abgebaut werden, wie sie nicht zu zusätzlichen Belastungen anderer Verbraucher*innen führen.

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Fehlende Flächen sowie die zunehmende Komplexität und Dauer von Genehmigungsprozessen, u.a. aufgrund fehlender bundeseinheitlicher Vorgaben zum Artenschutz, sind die größten Bremsen beim Ausbau der Windenergie in Deutschland. Wie kann aus Sicht Ihrer Partei dieser Umstand verändert werden?
Einen wesentlichen Hebel sehen wir in der Sicherung der Akzeptanz vor Ort, in bundeseinheitlichen Vorgaben zum Artenschutz und in erleichterten Bedingungen für Repowering bei Windkraft. Die Standortkommunen müssen direkt und relevant an den Einnahmen der Ökostrombetreiber beteiligt werden. Die derzeitigen Regeln halten wir für nicht ausreichend. So fordern wir, bundesweit für die Standortkommunen von Windkraft- und PV-Anlagen über 100 Kilowatt peak (kWp) eine Zahlung der Betreiber von Neuanlagen in Höhe 0,7 ct/kWh sowie für Altanlagen von 0,2 ct/kWh vorzusehen, wobei den Betreibern von Altanlagen die Mehrkosten aus dem EEG-Konto zu erstatten sind. Adäquate Reglungen müssen auch für Neuanlagen gelten, die nicht über das EEG gefördert werden. Veränderte Regeln zum Repowering und zum Naturschutz müssen dem Schutzbedürfnis von Natur und Anwohnern genauso entsprechen, wie dem Klimaschutz, welcher auf den Ausbau von Ökostromanlagen angewiesen ist.

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Welche Maßnahmen erachtet Ihre Partei als sinnvoll, um den Ausbau der Erneuerbaren Wärme insb. im Gebäudebestand, in der Fernwärme sowie der industriellen Prozesswärme zu dynamisieren?
Moderne regenerative Heizsysteme für den Restwärmebedarf funktionieren nur dann effizient, wenn das Gebäude einen guten energetischen Zustand hat. Insbesondere die Wärmepumpe, auf die der Schwerpunkt der Restwärmeversorgung liegen muss, erfordert in der Regel niedrige Vorlauftemperaturen. Aus diesem Grund treten wir der Illusion entgegen, Defizite bei energetischen Sanierungen oder gar bei Neubaustandards später mit regenerativer Wärme ausgleichen zu wollen. Solche Konzepte setzen auf regenerative Wärmequellen, die es in diesem Umfang nicht geben wird. Entsprechend sehen wir auch im Einsatz von grünem Wasserstoff im Gebäudebereich keine Zukunft. Die dafür erforderlichen Ökostrommengen würden bei dieser gegenüber der Wärmepumpe extrem ineffizienten Technologie die Energiewende überfordern. Nach dieser Logik wollen wir ein massives Programm zum Ausbau von Wärmepumpen, auch von Großwärmpumpen und entsprechenden Wärmenetzen und Wärmespeichern auflegen.

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Aufgrund des herrschenden Systems aus Abgaben und Umlagen bestehen Wettbewerbsverzerrungen für strombasierte Anwendungen im Vergleich zu fossilen Energieträgern, was insbesondere Sektorenkopplungstechnologien belastet. Was plant Ihre Partei, zur Reformierung dieses Systems?
Die EEG-Umlage und den Strompreis wollen wir absenken, indem große Teile der EEG-Zahlungen an die Ökostromerzeuger künftig vom Staatshaushalt übernommen werden und die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz reduziert wird. Ohnehin wird die EEG-Umlage in den nächsten Jahren sinken, weil die teuren ersten Jahrgänge schrittweise aus der 20jährigen-Förderung und entsprechenden Übergangsregeln fallen.

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Wie beabsichtigen Sie, den nationalen sowie den europäischen Emissionshandel weiterzuentwickeln?
CO2-Preise in Stromsektor und Industrie ergeben reformiert (Paris-konform) Sinn. Sie haben im EU-Emissionshandel eine hohe Lenkungs- und eine überschaubare Verteilungswirkung. Umgekehrt bei Wärme und Verkehr im nationalen Emissionshandel (BEHG): Ökologische Wirkung im Sinne einer Investitionslenkung setzen erst bei weit über 150 Euro/t ein. Damit sind entweder kaum Wirkungen bei niedrigeren Preisen oder schon bei moderaten Preisen deutliche Zusatzkosten für Pendler und Bewohner*innen schlecht gedämmter und fossil beheizter Häuser zu erwarten. Die debattierten Rückverteilungskonzepte im Zusammenhang mit dem BEHG sind im DURCHSCHNITT sozial mit progressiver Wirkung (niedrige Einkommen entlastend, hohe belastend), aber leider NICHT KONKRET in relevanten Verbraucher*innen-Gruppen (s.o.). Die Union verhindert zudem, dass der CO2-Preis Wärme allein auf jene umgelegt wird, die Gebäudezustand beeinflussen können: die Vermieter*innen. Darum lehnen wir das BEHG in Gänze ab. Hier müssen zunächst Alternativen geschaffen werden durch mehr und kostengünstigeren Bus-, Bahn- und Fahrradverkehr, Heizungsaustausch etc. - also mittels staatlicher Infrastrukturinvestitionen, Fördermittel und Effizienzstandards.

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Grüne Gase sind eine Schlüsseltechnologie der Energiewende. Biomethan sowie biogener Wasserstoff sind der Einstieg und elementarer Bestandteil einer heimischen Grün-Gas-Wirtschaft. Mit welchen Maßnahmen planen Sie, die heimischen Potenziale biogener Gase zu heben?
Wir sehen die Potentiale von Biomethan weitgehend erschlossen, da bei natürlich begrenzten Flächen der Anbau von Biomasse in Konkurrenz zum Naturschutz, zur menschlichen Ernährung sowie zu Freiflächen-PV und Windkraft steht. Aus dieser Sicht muss der Anbau von Pflanzen für Bioenergien zu Gunsten einer energetischen Verwertung von organischen Rest- und Abfallstoffen zurückgehen. Ob aus dieser Perspektive biogener Wasserstoff eine Zukunft hat, ist für uns fraglich.