Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

knw Kindernetzwerk e. V.

knw Kindernetzwerk

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Wie stehen Sie zur gesetzlichen Verankerung und gesicherten Finanzierung von Case Manager:innen auch im SGB V, zu einer Forderung nach einer verbesserten Ausbildung der entsprechenden Case-Manager:innen sowie zu Sprachmittler:innen für Familien mit Migrationshintergrund?
Case-Management bietet auch in der Krankenversorgung enorme Chancen, insbesondere bei der Versorgung älterer, multimorbider Menschen, aber auch bei den Schnittstellen zu anderen Hilfsangeboten. Wir sehen im Einsatz von Case-Manager*innen eine große Chance, jeder/m Patient*in unabhängig vom sozialen Status die notwendige Versorgung zugutekommen zu lassen. Wir fordern auch für die ambulante Versorgung größere Versorgungsstrukturen (Polikliniken, regionale Gesundheitszentren), in denen Fall-Management ein selbstverständlicher Teil der Behandlung sein sollte. Eine gute Ausbildung ist hierzu selbstverständlich notwendig, wenn es dort „hakt“ kommen wir gerne mit Ihnen und anderen ins Gespräch hierüber. Wenn Therapien regelmäßig an Sprachbarrieren scheitern, dann sind Menschen ohne zureichende Deutschkenntnisse in der Gesundheitsversorgung diskriminiert. Daher muss der Anspruch auf Sprachmittlung im SGB V und im SGB XI festgeschrieben werden.

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Wie stehen Sie zur Forderung nach flexiblen Altersgrenzen für Transition, nach einem Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem bundesweit strukturierten Transitionsprogramm und nach der flächendeckenden Einrichtung medizinischer Zentren für Erwachsene mit geistiger o. schweren Mehrfachbehinderung?
Die Entwicklung jedes Menschen ist individuell und nicht standardisierbar. Vor diesem Hintergrund befürworten wir grundsätzlich flexible Transitionsgrenzen. Allerdings sollten die Kriterien für eine Zuordnung wissenschaftlich fundiert formuliert und in der Praxis handlungsleitend sein. DIE LINKE kämpft für ein inklusives Gesundheitssystem. Wo immer möglich sollten Behandlungseinrichtungen so ausgestaltet und personal so geschult sein, dass sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen behandeln können. Mehraufwendungen müssen sich entsprechend in der Honorierung niederschlagen. Sind bestimmte Voraussetzungen (z.B. Geräte) notwendig, die nicht in jeder Praxis vorgehalten werden können, sollten diese Kriterien in der Bedarfsplanung prioritär berücksichtigt werden, damit auch für Menschen mit Behinderung eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet ist. Nur bei sehr spezialisierten Behandlungen, die auch mit großem Aufwand nicht in einer allgemein Behandlungseinrichtung zu integrieren sind, befürworten wir die Einrichtung von Behandlungszentren speziell für Menschen mit Behinderung.

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Wie stehen Sie zu unseren Forderungen nach Kinderrechten im Grundgesetz, der vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, dem Einsetzen einer/eines Kinderbeauftragten im Bundestag (mit Befugnissen und Fachkräften analog Wehrbeauftragte/r)?
DIE LINKE fordert seit langem, dass die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Unsere Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wahlperioden wiederholt entsprechende Initiativen ergriffen und damit auch Druck aufgebaut. Das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dieses Scheitern ist eine Chance, da die von der Bundesregierung gewählte Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte beinhaltete und gar ein Rückfall hinter den erreichten Status Quo drohte. Nach der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit Kinderrechte gelebt werden. Dazu zählen die Einsetzung von Kinderbeauftragten mit klar definierten Aufgaben und Befugnissen sowie mit erforderlicher Ausstattung auf allen Ebenen des föderalen Systems.

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Wie stehen Sie zu unserer Forderung nach mehr staatlich finanzierten Forschungsstrukturen gerade im Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit chronischen sowie seltenen Erkrankungen und Behinderungen und werden Sie sich für verstärkte Forschung der Arzneimittelhersteller für Kinderarzneien einsetzen?
Es ist ein Grundproblem der kommerziellen Arzneimittelentwicklung, dass wenig lukrative Patientenkollektive wie Kinder systematisch unterrepräsentiert sind. Vielfach sind daher gerade in der Kinderheilkunde keine evidenzbasierten Verordnungen möglich und gerade Kinder müssen durch häufig notwendigen off label-Gebrauch mit einer geringeren Arzneimittelsicherheit leben und unbekannte Arzneimittelrisiken in Kauf nehmen. Zulassungen für neue Arzneimittel sollten daher bei Bedarf an die Bedingung geknüpft werden, valide Daten zur Sicherheit und nachzureichen. In der Versorgungs- und Public health-Forschung fordern wir deutlich mehr staatliches Engagement. Vor allem brauche wir große repräsentative Befragungen, die weit über den Gesundheitsbereich hinaus gehen und auch sozioökonomische, soziale und gesellschaftliche Zusammenhänge mit Gesundheit in den Blick nehmen. Die KiGGS-Studien waren dafür ein guter Schritt, auf dem aufgebaut werden kann.

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Setzen Sie sich für den Erhalt der Kinderkrankenpflege ein, die aus unserer Sicht essentiell für die besonders vulnerable Gruppe der kranken und behinderten Kinder und Jugendlichen ist, und was planen Sie, um den Pflegenotstand - auch in Kinderkliniken - zu beheben?
Wir wollen den Pflegenotstand in allen Bereichen beheben, nicht nur in der Kinderkrankenpflege. Sehr viele ausgebildete Pflegekräfte haben wegen schlechter Arbeitsbedingungen ihren Beruf verlassen. Untersuchungen zeigen, dass viele von ihnen bei besseren Arbeitsbedingungen und guter Bezahlung wieder in die Pflege zurückkehren würden. Deshalb fordern wir eine bedarfsgerechte gesetzliche Personalbemessung und 500 Euro mehr Grundgehalt. Statt Fallpauschalen müssen Krankenhäusern die tatsächlichen Kosten erstattet werden. Das würde insbesondere auch die Kinderstationen entlasten, weil dort die DRGs besonders schlecht funktionieren. In der Ausbildung sind wir dafür, die Kinderkrankenpflege als Spezialisierung innerhalb einer integrierten Ausbildung zu stärken.

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Wie ist die Haltung Ihrer Partei zum Thema Inklusion in Kita, Schule, Ausbildung und Arbeitswelt? Sind Sie für länderübergreifend vereinheitlichte Regularien für den Nachteilsausgleich in Schule und Ausbildung und wie wollen Sie diesen ausgestalten?
Für die LINKE ist eine inklusive Ausgestaltung der Kita selbstverständlich. Diese wollen wir mit der Einführung eines Kitaqualitätsgesetzes auch qualitativ nachhaltig absichern, denn es kann nicht sein, das Kinder abhängig vom Wohnort und sozialer Lage vollkommen unterschiedliche Bedingungen in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Förderung vorfinden. DIE LINKE will eine inklusive Schule, in der alle Kinder und Jugendlichen willkommen sind und gemeinsam mit- und voneinander lernen. Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung und das Recht auf das gemeinsame Lernen in einer Regelschule gehört in jedes Schulgesetz. Alle Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Voraussetzungen beschränkt werden dürfen. Auszubildende mit Handycaps ist die notwendige materielle, finanzielle oder sozialpädagogische Unterstützung zu gewähren. Sie müssen künftig unbürokratisch und aus einer Hand gewährt und in das BBiG und die HWO verbindlich aufgenommen werden.

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Wie positionieren Sie sich zum Thema Verhinderungspflege? Wollen Sie die für pflegende Angehörigen extrem wichtigen Angebote der Tages- und Verhinderungspflege verbessern und flexibilisieren?
DIE LINKE hat die geplante Einschränkung der stundenweisen Verhinderungspflege abgelehnt. Wir wollen ein Entlastungsbudget, das alle Leistungsansprüche bedarfsgerecht zusammenführt. Familien sollen selbst entscheiden können, welche Angebote (Entlastungs-, Verhinderungs-, Tages- oder Kurzzeitpflege) sie auf welche Weise in ihrer Lebensführung am besten unterstützen. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen jährlich, regelhaft dynamisiert werden, um indirekte Kürzungen auszuschließen. Zugleich wollen wir steuerfinanzierte Investitionen in eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur, damit mehr Tagespflegeplätze, aber auch Kurzzeitpflege wohnortnah verfügbar sind. Die Länderverantwortung dafür soll verbindlicher ausgestaltet und durch anteilige Bundesfinanzierung gefördert werden. Denn die größte Entlastung für Pflegefamilien sind wohnortnahe, nicht-kommerzielle und voll von der Pflegeversicherung finanzierte Leistungsangebote.

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Welchen Stellenwert haben Selbsthilfeorganisationen für Ihre Partei und was wollen Sie konkret für diese und ihre Organisationen und Dachverbände verbessern, damit sie unter ausreichenden personellen (finanziellen) Bedingungen ihre Arbeit für die Betroffenen machen können?
Selbsthilfeorganisationen sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft um unter anderem Aufklärungsarbeit zu leisten und gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Aus der Sicht der Partei DIE LINKE. muss Selbsthilfe dauerhaft öffentlich finanziert werden. Die Förderverfahren sind transparent und unbürokratisch auszugestalten. Wir wollen die Patienten-Selbsthilfe erheblich besser mit Steuermitteln ausstatten und die Patientenvertretung in der Selbstverwaltung mittelfristig zu einer gleichberechtigten Stimme machen. Dafür müssen insbesondere die Gelder für die nichtprojektgebundene Arbeit aufgestockt werden - – nicht zuletzt damit sie sich unabhängig von der Einflussnahme durch Politik, Krankenkassen und Industrie weiterentwickeln und wachsen kann.