Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland e.V.

AB muslimischer Frauen

Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland e.V.

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Wie werden Sie sicherstellen, dass das Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen nicht zu pauschalen Verboten religiöser Zeichen in den uniformierten Diensten, der Justiz, des Lehramts und der sonstigen Stellen des öffentlichen Dienstes führt? Bisher gab es im Staatsdienst nur für wenige, eng definierte Bereiche ein Verbot religiöser Bekleidung. Das gerade verabschiedete Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen könnte zur Grundlage für ein pauschales Verbot in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes werden.
Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE verteidigt das Selbstbestimmungsrecht von muslimischen Frauen, spricht sich gegen ein Verbot religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Das verabschiedete Gesetz bietet zunächst nur die Rechtsgrundlage für die letztlich entscheidenden Anordnungen durch die Dienstherren, also die jeweils zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen. Wir werden aufmerksam beobachten, welche Maßnahmen in Bund und Ländern nun aufgrund des Gesetzes ergriffen werden. Ein pauschales Verbot wäre darauf aus unserer Sicht nicht zu stützen und damit rechtswidrig.