Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Charta der Vielfalt e.V.

Charta der Vielfalt

Charta der Vielfalt e.V.

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Diversity-Themen betreffen eine Vielzahl von Ressorts. Deshalb gibt es häufig keine klaren Zuständigkeiten. Befürworten Sie die Einführung eines Vielfaltsministeriums, um Zuständigkeiten federführend zu bündeln und klare politische Verantwortung für das Thema Vielfalt in Deutschland zu schaffen?
DIE LINKE ist der Ansicht, dass Diversity-Themen, eine aktive Antidiskriminierungspolitik und eine wirksame Gleichstellungspolitik, einen viel höheren Stellenwert in der Bundespolitik und den Behörden einnehmen sollten. Da es – wie sie richtig feststellen – viele Zuständigkeiten betrifft, so kann es schnell passieren, dass es zu Kompetenzüberschneidungen kommt und eben Themen innerhalb der Behörden nicht richtig bearbeitet oder wegen Kompetenzstreitigkeiten verloren gehen oder liegen bleiben. Eine Bündelung erscheint uns deshalb sehr sinnvoll, um die Themen aktiv anzugehen. So fordern wir, dass die Zuständigkeit für Migration und Integration dem Bundesinnenministerium entzogen werden muss. Wir fordern ein Bundesministerium für Migration und Partizipation. Ob jedoch die gesamte federführende Bündelung innerhalb eines Bundesministeriums (Bspw. des Familienministeriums) oder eines Vielfaltsministeriums geschehen sollte, darüber haben wir uns noch keine abschließende Meinung gebildet. Hierüber sollten wir uns gerade in Zusammenarbeit mit ihrem Verband eine Meinung bilden.

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Betreiben Sie in Ihrer Partei flächendeckend (auf Bundes-, Landes-, Kreisebene) aktives Diversity Management? Berücksichtigen Sie die sieben Vielfaltsdimensionen der Charta der Vielfalt bei der Besetzung von Positionen? Mit welchen Maßnahmen fördern Sie diverse Parteistrukturen?
In unserer Partei wird lebhaft an Konzepten und Möglichkeiten diskutiert, Vielfalt innerhalb der Partei zu fördern und Mitgliedern ganz unterschiedlicher Herkunft und Zugehörigkeiten politische Repräsentanz zu ermöglichen. Am weitesten fortgeschritten sind wir hier sicherlich in der Dimension Geschlecht mit umfassenden und verbindlichen Quotierungsregelungen sowohl bei der Besetzung von Gremien, Wahl von Delegierten und der Aufstellung von Kandidat*innenlisten zu Wahlen. Es gibt in allen Dimensionen die Möglichkeit für Mitglieder, Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften zu ihren Anliegen als Zusammenschlüsse innerhalb der Partei zu bilden und durch die Wahl stimmberechtigter Delegierter bei Parteitagen Einfluss zu nehmen. Wir diskutieren, wie auch in der Dimension Ethnische Herkunft & Nationalität, also für Menschen mit Migrationsgeschichte, über eine verbindliche Quotenregelung die Repräsentanz in den Gremien der Partei erhöht werden kann.

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Menschen, die in privater Care-Arbeit für Verwandte oder Freund_innen sorgen, müssen im Job oft kürzertreten. Sollten diese Menschen stärker vom Staat unterstützt werden (bspw. durch Kompensation von Verdienstausfällen oder die Anrechnung von Care-Arbeitszeiten auf die Rentenbeitragsjahre)? Wie?
DIE LINKE sagt eindeutig ja. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige, arbeitgeberfinanzierte bezahlte Freistellung für alle Beschäftigten, wenn die Pflegesituation erstmalig eintritt. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung ist überfällig. Wir orientieren auf eine flexibel teilbare Freistellung von mindestens 36 Monaten mit einer Arbeitszeitreduzierung von mindestens fünf Wochenstunden bei Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Während der 36 Monate sind sechs Monate vollständig Freistellung möglich. Wir wollen einen bundesweiten Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen, eingeschlossen ein Rückkehrrecht auf den eigenen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Alle pflegenden Angehörigen erhalten, auch im Pflegegrad 1 und wenn sie schon Altersrente beziehen, höhere Rentenansprüche aus Pflegetätigkeit, ohne Unterschied von Ost und West, bei einer Mindestrente von 1.200 Euro.

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Halten Sie das Entgelttransparenzgesetz in seiner gegenwärtigen Form für ausreichend, um den Gender Pay Gap zu reduzieren? Wenn nein: Welche Änderungen streben Sie an?
Ein Entgelttransparenzgesetz ist ein notwendiger Faktor in der von uns angestrebten Gleichstellung der Geschlechter hinsichtlich einer Schließung des Gender Pay Gaps und des sich daran anschließenden Gender Pension Gap. Hierfür fordern wir jedoch eine Verschärfung des jetzigen Gesetzes. Denn um gleiche Entgelte für alle Geschlechter durchzusetzen, muss der Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz durch ein Verbandsklagerecht ergänzt werden. Gewerkschaften müssen für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können. Aber auch private Unternehmen dürfen sich dem nicht länger entziehen. Wir unterstützen den gewerkschaftlichen Einsatz für flächendeckende Tarifverträge, damit Frauen gar nicht erst in solch eine Situation geraten. Unsere Forderung, die Grundgehälter in der Pflege um 500 Euro anzuheben, ist ein Beitrag zur Aufwertung dieser Arbeit.

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Das Ehegattensplitting ist heute nicht mehr zeitgemäß und verstärkt Geschlechterungerechtigkeit, indem es finanzielle Abhängigkeiten fördert. Befürworten Sie eine Reformierung? Welche Alternative schwebt Ihnen vor?
DIE LINKE will das Ehegattensplitting durch eine geschlechtergerechte Individualbesteuerung ersetzten. Lediglich ein nicht ausgeschöpftes steuerliches Existenzminimum soll noch zwischen Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartner*innen übertragbar sein. Das entspricht der geltenden steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen zwischen zusammenlebenden Paaren, die nicht verheiratet oder verpartnert sind. Das Ehegattensplitting fördert das überholte Partnerschaftsmodell mit meist männlichem Alleinverdienenden. Denn es entlastet umso mehr, desto höher der Einkommensunterschied zwischen den Partner*innen ist. Zudem trägt es dazu bei, dass viele Frauen in der Minijobfalle verharren. Die Verantwortung für Partner*in und Kinder wird heute anders wahrgenommen als 1957, als das Ehegattensplitting eingeführt wurde. Es gibt immer mehr nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen. Eine Realität, die endlich anerkannt werden sollte.

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Staatliche Stellen sind an das Diskriminierungsverbot im GG gebunden. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über rassistische Diskriminierung durch Behörden. Befürworten Sie die Einführung verpflichtender jährlicher Antidiskriminierungsweiterbildungen für Mitarbeitende in Verwaltungen & Behörden?
DIE LINKE will eine Organisationsentwicklung in der Verwaltung, die für Diskriminierungen sensibel ist. Verpflichtende Weiterbildungen können Teil dieses Prozesses sein, haben häufig jedoch den Nachteil, dass sie von den Verpflichteten nur "abgesessen" werden. DIE LINKE strebt konkrete gesetzliche Veränderungen an, um den Schutz vor Diskriminierung und Rassismus, auch durch Behörden, zu verbessern. Wir fordern eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ein Verbandsklagerecht. Es braucht einen Diskriminierungsschutz, der auch staatliches Handeln einbezieht. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen und eine*n Antirassismus-Beauftragte*n mit echten Befugnissen.

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In Deutschland besteht kein rechtlicher Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft. Befürworten Sie die Erarbeitung einer Definition sozialer Herkunft durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihre Aufnahme in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Aus der Sicht der LINKEN sollte und muss die soziale Herkunft einen größeren Stellenwert in der Antidiskriminierungspolitik erhalten. Das bisherige Auslassen im AGG und der geringe Stellenwert in der Arbeit der ADS halten wir für falsch. Zunächst ist es aber Aufgabe des Gesetzgebers eine Definition im parlamentarischen Verfahren zu erarbeiten. Hierin kann und sollte sicherlich auch auf die beratende Expertise der ADS einfließen. DIE LINKE unterstützt die Forderung die soziale Herkunft in das AGG aufzunehmen aus ganzem Herzen.

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Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Sollte die sexuelle Identität in Artikel 3 aufgenommen werden? Wie wollen Sie darüber hinaus die Rechte von intersexuellen oder trans* Menschen stärken?
In der nun endenden Legislatur haben die Fraktionen der FDP, Grünen und LINKEN eine Grundgesetzinitiative eingebracht, um endlich das seit 1994 – eigentlich seit 1949 – ausstehende Diskriminierungsverbot aufgrund von sexueller Orientierung im Grundgesetz zu verankern und abzusichern. Die Akzeptanz queerer Vielfalt ist noch nicht selbstverständlich und das bisher Erkämpfte und Erreichte ist sehr brüchig. In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 fordern wir, „den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes auf[zu]nehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garan¬tieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen und ein Verbandsklagerecht im All¬gemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).“ Wir wollen trans* und inter* Personen konkret stärken: Das Schutzgesetz für inter* Kinder vor aufschiebbaren, normierenden Operationen und Hormonbehandlungen muss in der nächsten Wahlperiode nachgebessert werden, um wirklich wirksam zu sein. Wir wollen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle. Eine Vornamens- und Personenstandsänderung muss mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt möglich werden – ohne die bisherigen Zwangsberatungen, Gutachten, ärztlichen Atteste und Gerichtsverfahren. Und die Trans*-Gesundheitsversorgung soll eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse werden, so dass die komplizierten und zeitraubenden Antragsverfahren jeder einzelnen Person bei der Krankenkasse entfallen. Die erforderlichen Behandlungen sollen für alle erreichbar sein, auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder Aufenthaltsstatus.