Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Junger DBSH
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In der Sozialen Arbeit herrscht ein Fachkräftemangel. Was werden Sie gegen den Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit unternehmen? Wie werden Sie sich für mehr Studienplätze im Studium Sozialer Arbeit einsetzen?
DIE LINKE sieht den vielfach beklagten Fachkräftemangel vor allem in schlechten Arbeitsbedingungen und zu niedrigen Löhnen begründet. Darüber hinaus spielen Defizite bei Aus- und Weiterbildung eine Rolle. Folgerichtig setzt DIE LINKE auch hier an, um den Fachkräftemangel zu überwinden: bessere Arbeitsbedingungen, bspw. geringere Arbeitsverdichtung, unbefristete Arbeitsverträge, mehr Vollzeitstellen, und höhere Löhne durch Tarifverträge, Allgemeinverbindlichkeit und einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro, der jährlich an die Tariflohnentwicklung angepasst werden soll, höhere Ausbildungsvergütungen und die Einführung eines Weiterbildungsgeldes. DIE LINKE fordert darüber hinaus, das BAföG umfassend zu reformieren: höhere BAföG-Sätze, rückzahlungsfreier Vollzuschuss, erhöhte Beitragssätze für den Grundbedarf und die Pauschale für Wohnkosten, Anpassung der Zuschüsse an die tatsächlichen Mietpreise sowie um 10 Prozent angehobene Freibeträge bei den Einkünften von Eltern bzw. PartnerInnen.
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Zum Studium der Sozialen Arbeit gehört in vielen Bundesländern ein fünfmonatiges Pflichtpraktikum in Vollzeit, welches kaum vergütet wird. Wie bewerten Sie die das unbezahlte Vollzeitpraktikum im Studium Sozialer Arbeit?
DIE LINKE sieht Pflichtpraktika in Vollzeit, die über einen längeren Zeitraum kaum bis gar nicht vergütet werden, äußerst kritisch. Es ist wichtig, dass Studierende der Sozialen Arbeit praktische Erfahrungen über einen längeren Zeitraum sammeln, es darf aber nicht sein, dass ihre Arbeitskraft als kostengünstiger Ersatz für festangestellte Vollzeitkräfte missbraucht wird. Die durch die Unterfinanzierung bestehenden Probleme im sozialen Bereich dürfen nicht auf dem Rücken von Studierenden ausgetragen werden.
Insbesondere für finanziell schwache Studierende bedeuten solche Praktika eine außerordentliche Zusatzbelastung, weil sie in vielen Fällen weiterhin einem Nebenjob nachgehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wir fordern daher eine Mindestvergütung in Anlehnung an den BAföG-Höchstsatz und eine Nichtanrechnung auf die BAföG-Bezüge. Dazu möchten wir das BAföG und das BBiG novellieren, damit es für Praktika klare Rahmenbedingungen gibt.
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Ein wichtiger Schritt stellt die Nichtanrechnung der Praktikumsvergütung auf das BAföG dar, damit durch geringfügige Vergütung und BAföG für Studierende wenigstens die Chance besteht, das Existenzminimum zu erreichen. Werden Sie sich für eine entsprechende Änderung des BAföG einsetzen?
Ja. Siehe Frage 2.
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Hochschulen werden im Vergleich zu Universitäten strukturell benachteiligt. Hochschullehrende fordern 12 Semesterwochenstunden + 1 Vollzeitstelle für eine*n wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in je Professur. Wie werden Sie sich für einen besseren Zugang zu DFG-Mitteln für Hochschulen einsetzen?
DIE LINKE will Fachhochschulen bessere Forschungsmöglichkeiten bieten und den Mittelbau an Fachhochschulen stärken. Dazu wollen wir eine Deputatsreduktion unterstützen, um so auch mehr Kapazitäten für Forschung, Nachwuchsbetreuung und mehr Qualität in der Lehre zu schaffen. Um einen langfristigen und nachhaltigen Aufbau eines eigenen Mittelbaus zu ermöglichen, braucht es zusätzliche Mittel für die Grundfinanzierung von Fachhochschulen. Außerdem befürworten wir ein Promotionsrecht für Fachhochschulen, um junge Talente an den Fachhochschulen zu halten.
Damit sich der Zugang zu DFG-Mitteln verbessert, sollen Fachhochschulen künftig angemessener in den Gutachtergremien und Fachkollegiaten der DFG vertreten sein. Die Aufnahme einzelner Fachhochschulen als Vollmitglieder in die DFG sowie die stärkere Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingungen bei der Begutachtung von Anträgen aus Fachhochschulen ist anzustreben.
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Wie wollen Sie die Folgen der Krise gendergerecht und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen* (und anderen vulnerablen Gruppen) verteilen?
Die milliardenschweren Rettungspakete für Unternehmen in der Corona-Krise dürfen nicht durch Kürzungen im Sozialbereich aufgefangen werden. Für die Bewältigung der Corona-Krise wollen wir eine Vermögensabgabe erheben. Diese soll für Nettovermögen über 2 Millionen Euro (für Betriebsvermögen sind 5 Millionen Euro Freibetrag) erhoben werden. Wir tfördern Investitionen in den Ausbau sozialer Dienstleistungen in öffentlicher Hand, jenseits von Markt und Profit. Die notwendigen Mittel dafür nehmen wir u.a. durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein. Von guten und kostenfreien sozialen Infrastrukturen profitieren Frauen, Alleinerziehende und Kinder am meisten - und Menschen mit geringem Einkommen. Die Sozial- und Haushaltspolitik, sowie sämtliche Rettungspakete zur Krisenbearbeitung müssen auf ihre Geschlechtergerechtigkeit hin geprüft und entsprechend verändert werden im Sinne eines Gender-Budgeting. In Zeiten leerer Kassen wird oft zuerst bei queeren Projekten gespart. Das wollen wir verhindern. Wir fordern einen queeren Rettungsschirm zum Schutz der Strukturen und Einrichtungen der Communities
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Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie zur gleichgestellten Anerkennung und Förderung von SAGE-Berufen umzusetzen? Wie werden Sie dazu beitragen, die gerechte Verteilung von Care-Arbeit zu fördern?
Insbesondere Pflege-, Sorge- und Dienstleistungsberufe, in denen besonders viele Frauen arbeiten, wollen wir aufwerten und endlich anständig bezahlen. Wir fordern 500 Euro mehr im Grundgehalt in der Pflege. Den Niedriglohnsektor schaffen wir ab, sodass alle von ihrer Arbeit leben können. Das nützt vor allem Frauen.
Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes.
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Wie stehen Sie zur Umsetzung der Väter- und Co-Mütterfreistellung nach der Geburt, wie sie der Deutsche Frauenrat fordert? Welche Schritte wollen Sie hier einleiten?
Wir unterstützen die Forderung des Deutschen Frauenrats eine Freistellung nach Geburt eines Kindes für den zweiten Elternteil einzuführen. Dazu hat die Bundestagsfraktion in den letzten Monaten auch einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache: 19/26979) Wir fordern, eine zehntägige Freistellung für den zweiten Elternteil oder für eine von der gebärende Personen benannte sozialen Bezugsperson unmittelbar ab Geburt des Kindes mit einer Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 Prozent.
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Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) grenzt in Therapie ausgebildete Fachkräfte der Sozialen Arbeit aus. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass das PsychThG die Ausübung für qualifizierte Sozial Arbeiter*innen als Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen wieder möglich wird?
DIE LINKE begrüßt grundsätzlich, dass mit der Einführung des neuen Psychotherapiestudiums eine Approbation bereits ohne Weiterbildung und die ausbeuterischen Verhältnisse bei den Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach der Übergangszeit Geschichte sein werden. Damit gerade auch für die Kinder- und Jugendtherapie eine ausreichende Flexibilität besteht, setzen wir uns dafür ein, dass Bachelor-Absolvierende nicht nur der klassischen Psychologie, sondern auch der Sozialen Arbeit, Pädagogik und verwandter Disziplinen mit geringem Aufwand in den Psychotherapiestudiengang wechseln können.
Sozialarbeiter*innen, die nach dem alten System eine Weiterbildung als Kinder- und Jugend-Psychotherapeut*innen absolviert haben und approbiert sind, sind nach unserer Kenntnis nicht von den Regelungen des neuen Psychotherapeutengesetzes betroffen.