Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Initiative für ein modernes Urheberrecht (imur)

Initiative modernes Urheberrecht

Initiative für ein modernes Urheberrecht (imur)

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Die aktuelle Koalition hat die Reform der Privatkopievergütung trotz Absichtserklärung im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt. Angesichts einer fortschreitenden Digitalisierung, planen Sie die Reform in der nächsten Legislatur aufzugreifen? Wenn nein, bitte begründen. Wenn ja, wie wollen Sie dies tun?
Ja. Die Privatkopievergütung ist in ihrer jetzigen Form reformbedürftig, da sie durch die Fokussierung auf Speichermedien und Geräte sowie durch lange Aushandlungsprozesse den technischen Wandel nicht ausreichend nachvollzieht. Eine Reform sollte in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden, wobei ein konkretes Konzept erst noch unter Beteiligung der Betroffenen und Berücksichtigung von Erfahrungen in anderen Ländern zu erarbeiten wäre. Wünschenswert, wenn auch in Anbetracht der gerade erst abgeschlossenen umfassenden Reform eher unwahrscheinlich, wäre eine auf Europaebene harmonisierte Lösung.

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Wie stehen Sie zu einer Reform der pauschalen Privatkopieabgabe auf Geräte und Speichermedien angesichts des stark veränderten Konsumverhaltens urheberrechtlich geschützter Inhalte, das mit einer deutlichen Zunahme des Streaming und gleichzeitigen Abnahme der Privatkopie einher geht?
Die Bedeutung der Privatkopie wird von verschiedenen technischen Entwicklungen beeinflusst, neben der Ausweitung von Streaming gehört dazu auch die zunehmende Bedeutung von Cloud-Diensten. Bei einer Reform ist es wichtig, das Vergütungssystem als Ganzes im Auge zu behalten; da die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und die Einnahmen daraus insgesamt zunehmen, darf dies am Ende nicht zu einer in Summe geringeren Vergütung für die Kreativen führen.

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Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie sind viele Kreative von finanziellen Einschnitten betroffen. Welchen Ansatz verfolgen Sie, eine direkte, faire und der tatsächlichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke entsprechende Vergütung für Kreative zu ermöglichen?
Wir wollen die Position der Kreativen im Urhebervertragsrecht deutlich stärken und ihnen ein Verhandeln auf Augenhöhe ermöglichen. Dazu gehören unter anderem erweiterte Transparenzpflichten, ein umfassendes Verbandsklagerecht und die Stärkung gemeinsamer Vergütungsregeln. Auch zusätzliche Vergütungsmechanismen sind zu prüfen; so ist der Direktvergütungsanspruch im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung und kann Vorbild für analoge Ansprüche etwa gegenüber Streamingplattformen sein. Auch in dem neu geschaffenen Instrument der erweiterten Kollektivlizenz sehen wir ein Potenzial, bislang nicht oder zu gering vergütete Nutzungen zu erfassen.

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Inwieweit erachten Sie das nationale Urheberrecht als zeitgemäß, um auf innovative Trends und die Digitalisierung des Kultursektors angemessen zu reagieren? Wenn nein, wo sehen Sie über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hinaus einen Reformbedarf?
Das Urheberrecht ist leider weit davon entfernt, mit den Entwicklungen der Digitalisierung schrittgehalten zu haben. Nötig wäre ein neuer Anlauf für ein modernes und gerechtes Urheberrecht auf europäischer Ebene. Aber auch im nationalen Recht besteht Reformbedarf. Neben den bereits oben erwähnten wichtigen Fragen der Vergütung und des Urhebervertragsrechts betrifft dies beispielsweise erweiterte Erlaubnisse für Bildung, Wissenschaft und Kultureinrichtungen, eine klare Regelung für amtliche Werke, die Demokratisierung von Verwertungsgesellschaften und die Stärkung von Nutzer*innenrechten insbesondere mit Bezug auf Alltagsnutzungen und die Durchsetzung von Erlaubnissen.

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Wie stehen Sie zum Einsatz neuer Technologien wie der Blockchain, um ein digitales Rechteregister zu etablieren, das die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch Verbraucher:innen in nahezu Echtzeit erfasst und dadurch Urheber:innen direkt und transparent vergüten kann?
Digitale Rechteregister können ein nützliches Instrument sein, um den Markt für lizenzierte Inhalte transparenter zu gestalten und faire Vergütungen zu sichern. Ob hierfür bestimmte Datenbanktechnologien geeignet oder erforderlich sind, ist eine Frage der technischen Implementation. Sinnvolle Einsatzbereiche für die Blockchain jenseits von Kryptowährungen haben sich aus unserer Sicht bisher allerdings noch nicht herauskristallisiert.

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Inwiefern erachten Sie den Vorschlag als unterstützenswert, ein solches digitales Rechteregister als Modellprojekt im Rahmen eines Reallabors oder Schaufensterprojekts in der nächsten Legislatur zu erproben? Was wären Ihrer Meinung nach hierfür die ersten Schritte für die Umsetzung?
Ein derartiges Modellprojekt wäre aus unserer Sicht potenziell unterstützenswert. Ein erster Schritt müsste darin bestehen, in den Dialog mit Rechteinhaber*innen, Verwertungsgesellschaften und potenziellen Lizenznehmern zu treten, um ein geeignetes Feld für ein solches Pilotvorhaben zu identifizieren. Denkbar wäre beispielsweise, eine solche werkgenaue Lizenzierung und Abrechnung im Rahmen eines erweiterten Kollektivlizenzvertrags mit einer Plattform zu implementieren.