Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Netzwerk Angeln, Angler und Anglerschutz

Angeln, Angler und Anglerschutz

Netzwerk Angeln, Angler und Anglerschutz

1

Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei angesichts der Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht und den ökologischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteilen des Angelns in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, praktisches Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?
DIE LINKE schätzt das Angeln als ein naturnahes, erholsames und erschwingliches Hobby vor allem der kleinen Leute. Sowohl die soziale Funktion des Angelns im Verein oder unorganisiert, als auch der gesellschaftliche und ökologische Nutzen durch die Präsenz von Anglerinnen und Anglern am Gewässer sind uns bewusst. Wir werden uns auch in Zukunft gegen unberechtigte Einschränkungen, pauschale Verbote und Ausgrenzungsversuche wehren: Das Angeln ist eine sinnvolle Beschäftigung und hat einen festen Platz in unserer Gesellschaft. Deshalb sollten unnötige Hürden abgebaut, und staatliche Unterstützung ausgebaut werden. Fischereischeine sollten auf Lebenszeit ausgestellt werden, bei KFZ-Führerscheinen geht das schließlich auch. Auch Online-Angebote für Angelkarten oder die Fischereiabgabe sind immer noch nicht Standard, ganz zu schweigen von einheitlichen Zugangsvoraussetzungen. Viele Mitglieder der LINKEN angeln selber, oder haben bei ihrer Arbeit in den Kommunen, Landtagen oder in den Bundestagswahlkreisen oftmals einen guten Kontakt zu Angelvereinen. Der Spendenverein der Bundestagsfraktion DIE LINKE hat schon mehrfach Ferienangebote der Vereine finanziell unterstützt. Außerdem kennen wir die wichtige Funktion, die der Angeltourismus in den strukturschwachen Gebieten zum Beispiel an der Ostsee oder in seenreichen ländlichen Regionen hat und sehen hier ein Potential, das weiter ausgebaut werden sollte.

2

Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Bundespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnis vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?
Es freut uns, dass viele Kinder und Jugendliche in der Pandemie das Angeln für sich entdeckt haben. In Bremen zum Beispiel wird das Angeln in Begleitung schon sehr ähnlich gehandhabt wie in den Niederlanden, aber in manch anderen Ländern dürfen Kinder überhaupt erst nach einer Fischereiprüfung mit 14 Jahren mit der Spinnangel ans Gewässer. Das führt zu absurden Situationen, wie dass ein 12-jähriges Kind aus Potsdam nicht gemeinsam mit einem Elternteil in der Havel auf Barsche angeln darf, dafür aber drei S-Bahn Stationen weiter im Berliner Wannsee. Das kann man keinem Kind erklären, nicht einmal Erwachsenen. Für den Föderalismus in Deutschland gibt es gute Gründe. Aber Flickenteppiche wie beim Zugang zum Angeln untergraben dessen Akzeptanz. Wir sind deshalb dafür, zwischen den Ländern eine einheitliche, großzügige Regelung zu vereinbaren. Erwachsene Inhaberinnen und Inhaber eines Fischereischeins haben alle notwendigen Kenntnisse und sind sowieso für das Verhalten der von ihnen betreuten Kinder verantwortlich, nicht nur am Gewässer. Es gibt deshalb keinen Grund, das Angeln von Kindern unter Aufsicht einzuschränken.

3

Wird ihre Partei diese Benachteiligung der Angler und des Angeltourismus als einzig ökologisch wie ökonomisch nachhaltige Nutzung der Bestände in der Ostsee zukünftig fördern statt wie bisher die Bundesregierung behindern?
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat mit parlamentarischen Anfragen versucht, die Bundesregierung für das Thema Bag-Limit, die Lage der Angelkutter und die Regulierung eines Hobbys durch die EU zu sensibilisieren. Leider trifft es aber zu, dass der Wirtschaftsfaktor Angeltourismus von der Bundesregierung unterschätzt wird. Nach unserer Auffassung hat auch die kommerzielle Fischerei ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Ostsee, aber es ist derzeit nicht fair geregelt: Auf der einen Seite wird das Angeln mit der Fischereiwirtschaft über einen Kamm geschert – bis hin zu einer für Anglerinnen und Angler geradezu absurden Anlandepflicht war alles dabei – EU-Kompensationszahlungen fließen aber nur an die Fischereiwirtschaft und nicht an Tourismusanbieter wie die Betreiber von Angelkuttern. Die viel selektivere Entnahme von Dorschen durch das Angeln wird überhaupt nicht berücksichtigt. Auch dass es andere Möglichkeiten gibt, die Dorschentnahme durch Angeln schonender zu gestalten, etwa dass Laichgründe von Kuttern nicht angefahren werden oder das Mindestmaß erhöht wird, wird von der EU-Kommission ignoriert. Diese Diskriminierung muss aufhören.

4

Wird ein Schleppnetzverbot in der Ostsee angestrebt und eine Schonzeit auf Dorsch für die Berufsfischerei ab Januar (wo sich die Dorschschwärme zum Laichen sammeln) bis inkl. Mai?
Wir sind grundsätzlich, nicht nur in der Ostsee, für die Entwicklung alternativer Fangmethoden, um auf Schleppnetze zu verzichten. Und auch eine Laichschonzeit für den Dorsch für die Fischereiwirtschaft macht Sinn.

5

Was wird ihre Bundespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in Deutschland zu verhindern?
Es ist richtig, bestimmte Gebiete vor wirtschaftlicher Ausbeutung auszuschließen und zu schützen, aber es gibt einen riesigen Unterschied zwischen einer Ölbohrplattform und einem Dorschköder. Während ein Steinbruch ganz klar eine Störung für ein Schutzgebiet ist, sind Anglerinnen und Angler in vielen Fällen mitverantwortlich dafür, dass so ein schützenswertes Gebiet überhaupt entstanden ist. Jede Naturschutzbehörde kann sich glücklich schätzen, wenn Anglerinnen und Angler sich um Gewässer kümmern. Viel zu oft wird eine Störung durch das Angeln einfach vom Schreibtisch her angenommen, ohne tiefergehende Prüfung. DIE LINKE ist gegen solche pauschale Annahmen und Verbote, die oftmals nicht aus bösem Willen und Ignoranz gemacht werden, sondern einer prekären personellen Lage in den Behörden geschuldet sind. Was wir wollen: Wer das Angeln verbieten will, weil angenommen wird, dass es mit dem Schutzzweck eines Gebiets nicht vereinbar ist, der muss diese Störung untersuchen und belegen. Zur EU-Biodiversitätsstrategie hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage von Jan Korte mitgeteilt, dass ein pauschales Verbot der Erholungs- und Freizeitnutzung in ausgewiesenen Gebieten nicht im Gespräch sei. DIE LINKE wird das genau beobachten.