Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesverband Trans* (BVT*)
BV Trans*
Bundesverband Trans* (BVT*)
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Das „Transsexuellengesetz“ (TSG) verletzt in der aktuellen Form die Grundrechte von trans* Personen. Werden Sie die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen einführen, sodass die Erklärung der Person selbst vor dem Standesamt ausreicht?
Ja, wir wollen das TSG abschaffen und einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ohne große Umstände für alle. Entsprechende Forderungen hatten wir Ende 2018 sowohl als Änderungsantrag ins Gesetzgebungsverfahren zur Dritten Option als auch als eigenständigen LINKEN-Antrag im Bundestag eingebracht. In unserem Wahlprogramm fordern wir: „Wir wollen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle. Eine Vornamens- und Personenstandsänderung muss mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt möglich werden – ohne die bisherigen Zwangsberatungen, Gutachten, ärztlichen Atteste und Gerichtsverfahren.“
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2022 tritt der Diagnosekatalog ICD-11 in Kraft. Darin wird Trans*geschlechtlichkeit entpsychopathologisiert und als behandlungswürdiger Zustand gefasst. Wie werden Sie den Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen für trans* und nicht-binäre Personen nach Einführung der ICD-11 sicherstellen?
Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke. aus dem März 2021 „Trans*-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen“ behandelte genau dieses Thema. Durch die ICD-11 und die wissenschaftlichen Behandlungsleitlinien sind alle Voraussetzungen geschaffen, um medizinische Maßnahmen und sog. Hilfsmittel zur Reduktion von Geschlechtsinkongruenz in den Leistungskatalog des SGB V aufzunehmen. Denkbar wäre beispielsweise eine Ergänzung im Dritten Abschnitt des SGB V „Verhütungen von Krankheiten“, weil nachweislich die adäquate Gesundheitsversorgung von trans* Personen möglichen Folgeerkrankungen vorbeugt. Gesundheit und Teilhabe sind Grundrechte, die auch nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen dürfen. Wir setzen uns außerdem für queere Gesundheitszentren mit Schwerpunkt trans* und inter* – auch in Kleinstädten und ländlichen Gebieten – ein.
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Als Eltern werden trans* Personen durch das Abstammungsrecht diskriminiert, indem sie nicht mit aktuellem Geschlechtseintrag und Vornamen in die Geburtsurkunden ihrer Kinder aufgenommen werden. Welche Reform streben Sie an, um trans* Personen als Eltern im Identitätsgeschlecht anzuerkennen?
Das Abstammungsrecht wollen wir so reformieren, dass bestehende Benachteiligungen von lesbischen und schwulen Ehen und Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Ehen und Lebensgemeinschaften beseitigt werden. Das beinhaltet auch die rechtliche Anerkennung der sog. Co-Elternschaft sowie von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern. Dies muss auch rückwirkend gelten. Darüber hinaus fordern wir „ein Wahlverwandtschaftsrecht, in dem nicht nur (heterosexuelle) Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Das kann auch eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung sein.“
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15 von 16 Bundesländern haben inzwischen landesweite Aktionspläne, um verbindliche Ziele für den Abbau von LSBTIQA*-Feindlichkeit zu vereinbaren und Maßnahmen zur Zielerreichung zu bestimmen. Wie werden Sie auf Bundesebene den Abbau von LSBTIQA*-Feindlichkeit koordinieren und verstetigen?
DIE LINKE hat maßgeblich die Initiative für sexuelle Vielfalt (IGSV) ab 2009 unter Rot-Rot in Berlin auf den Weg gebracht, woran sich dann alle anderen Bundesländer ein Beispiel nahmen. Aus Sicht der LINKEN sollten die Initiativen der Länder ergänzt werden durch einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit. Zudem sollten die Maßnahmen der Landesaktionspläne auf Bundesebene evaluiert und Best-Practise-Beispiele ermittelt werden – sinnvollweise unter der Obhut des Bundesfamilienministeriums. Zudem ist das Programm „Demokartie leben“ auszubauen, insbesondere im Hinblick auf queere Projekte. Allgemein muss die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in allen Bereichen angegangen werden, denn häufig kommt es zu Überschneidungen bzw. Mehrfachdiskriminierungen. Dies sollte in einem intersektionalem Verständnis geschehen. Darüber hinaus sagt DIE LINKE, nur mit einem guten Sozialstaat wird wieder Solidarität statt Ellbogen und Hass in die Gesellschaft getragen.
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Durch das TSG waren trans* Personen bis 2011 gezwungen, sich vor einer Änderung des Geschlechtseintrags sterilisieren zu lassen. Welche Entschädigung planen Sie für diese massiven Grundrechtsverletzungen? Welche Entschädigung sehen Sie für die bis 2008 umgesetzten Zwangsscheidungen vor?
Wir haben als LINKE im Bundestag genau hierzu einen interfraktionell begrüßten Antrag vorgelegt, der außerdem die Aufarbeitung und Entschädigung der fremdbestimmten Operationen an inter Kindern und Erwachsenen auf den Weg gebracht hätte. Im Wahlprogramm haben wir diese Forderung für unsere Arbeit in der nächsten Legislaturperiode verankert. Die Aufarbeitung sollte unter Beteiligung der trans* und inter* Selbstvertretungen laufen, damit für die Entschädigungen unter Teilhabe von Betroffenen und Expert*innen gute Regelungen erarbeitet werden.
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Trans* Personen kommen als Geflüchtete nach Deutschland und erfahren hier (z.B. in Behörden und in Unterkünften) sowohl Trans*feindlichkeit als auch Rassismus. Wie werden Sie den Schutz dieser vulnerablen Personengruppe sicherstellen? Welche Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte sehen Sie vor?
Wir fordern im LINKEN Wahlprogramm eine dezentrale Unterbringung von queeren Geflüchteten (wie insgesamt von geflüchteten Menschen), verlässlichen kostenlosen Zugang zum Internet, das Recht auf barrierefreie Gesundheitsversorgung unabhängig vom Aufenthaltsstatus sowie den Ausbau spezifischer Vernetzungs- und Hilfsangebote für queere Geflüchtete. Queeren Menschen, die verfolgt werden, muss uneingeschränkt Asyl und Schutz gewährt werden. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, auch nicht in sog. sichere Herkunftsländer. Wir wollen flächendeckend Fachstellen für LSBTIQA*-Geflüchtete einrichten, wo sich queere Geflüchtete zum Asylverfahren sowie zum Aufenthalts- und Migrationsrecht beraten lassen können. Außerdem braucht es Möglichkeiten der psychologischen Beratung.
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In der Pandemie hat sich die Belastung vieler trans* Personen verstärkt, sodass der Bedarf an trans*sensibler Begleitung und Beratung deutlich gestiegen ist. Was tun Sie, um dieser gesteigerten Nachfrage zu begegnen? Wie werden Beratungsangebote für trans* Personen von Ihnen unterstützt?
Die Pandemie hat auch die Einrichtungen und Strukturen queerer Communities scharf getroffen: Viele Beratungsstellen und Vereinsräume mussten schließen oder konnten nur eingeschränkt arbeiten. In Zeiten krisenbedingt steigender Ausgaben braucht es gesteigerte Aufmerksamkeit und Vernetzung, damit nicht bei queeren Projekten gespart wird – und es braucht höhere Einnahmen durch gerechte Umverteilung. Wir fordern ungeachtet der bisherigen Ablehnung durch die GroKo einen queeren Rettungsschirm zum Schutz betroffener Kulturstätten, Clubs, Kneipen, Beratungsstellen, Jobs, Solo-Selbständiger, Medienangebote und vielem mehr. Angebote u.a. der Trans*Peerberatung sowie Qualifizierungsangebote für Beratende in der Familien- und Jugendhilfe oder für Schulsozialarbeitende müssen mithilfe einer stärkeren Antidiskriminierungsstelle des Bundes, von Förderprogrammen wie „Demokratie leben!“ und eines bundesweiten Aktionsplans in Kooperation mit den Bundesländern und Kommunen entsprechend ausgeweitet werden.
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Art. 3 Abs. 3 GG und das AGG weisen Schutzlücken auf. Die Kompetenzen der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes reichen nicht weit genug, um Betroffene wirksam zu unterstützen. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um Diskriminierungsschutz institutionell bzw. rechtlich zu stärken?
DIE LINKE setzt sich seit langer Zeit für die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 um das Merkmal „sexuelle Identität“ (welches auch die geschlechtliche Identität beinhaltet), ein und hat hierzu in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit Grünen und FDP einen Gesetzentwurf eingebracht. DIE LINKE tritt für einen massiven Ausbau der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sowie der Länder ein, das betrifft die Erhöhung der Beratung, der Mitarbeiter, die Forschung und die Kampagnenfähigkeit. Zugleich sollte die ADS eine eigene Klagemöglichkeit erhalten. Das AGG muss nachgebessert werden. Das betrifft insbesondere die Klagefristen und die Möglichkeit eines Verbandsklagerecht. Auf der Ebene der Länder bedarf es ebenfalls weiterer Gesetze und Rechte für Betroffene von Diskriminierung (z.B. Berlin). Der Staat hat eine Vorbildfunktion, und so muss die institutionelle Diskriminierung in allen Bereichen angegangen werden. Die Vielfalt der Verwaltungen muss durch proaktive Maßnahmen gestärkt werden.