Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesverband der Familienzentren e.V.
BV der Familienzentren
Bundesverband der Familienzentren e.V.
1
Familienzentren tragen dazu bei, Bildungsgerechtigkeit und ein chancengerechtes Aufwachsen von Kindern zu unterstützen. Bislang gibt es keine bundesweit einheitlichen Anerkennungs-, Förderungs- und Qualitätskriterien für die Zentren, was zu extremer Ungleichheit führt. Was tun Sie?
DIE LINKE setzt sich für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ein. Mit einem Kitaqualitätsgesetz und einer starken Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten im Kitabetrieb sorgen wir für Entlastung der Kommunen und schaffen Spielraum für einen bedarfsdeckenden Ausbau der sozialen Infrastruktur in der Kinder- und Jugendhilfe. Davon profitieren auch die Familienzentren mit ihren Angeboten z.B. nach § 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Da die Profile und Angebote von Familienzentren insgesamt sehr unterschiedlich und in der Regel auf die kommunalen Bedürfnisse zurechtgeschnitten sind, teilweise durch Landesgesetze/Richtlinien Vorgaben bestehen, halten wir bundesweit einheitliche Anerkennungs- oder Qualitätskriterien derzeit für nicht zielführend.
2
Der Social Return on Invest von Familienzentren wurde mehrfach bestätigt (Meyer-Gräwe, Spieß). Sie werden dennoch häufig als Modellprojekte behandelt oder mit (Anschub)finanzierung über begrenzte Zeiträume abgespeist. Da letztlich Kommunen, Länder und Bund profitieren: welche nachhaltige und verbindliche Förderung schwebt Ihnen vor?
Familienzentren leisten vor Ort eine wichtige Arbeit und erfahren häufig nicht die notwendige Anerkennung im Sinne einer adäquaten finanziellen und personellen Ausstattung. Befristete Förderprogramme als Überlebens- oder Rettungsanker lehnen wir ab. Wir wollen die Arbeit von Familienzentren mittels einer Regelfinanzierung absichern. Dazu müssen die individuellen Bedarfe vor Ort z.B. durch die örtliche Jugendhilfeplanung ermittelt werden. Die Finanzierung insbesondere von Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe soll nach unseren Plänen durch einen gestärkten Etat der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen (Siehe dazu auch Antwort auf Frage 1). Für darüberhinausgehende Aufgaben sind ebenfalls Regelfinanzeirungen anzustreben.
3
Was plant Ihre Partei für den qualitativen Ausbau von früher Familienförderung und zur Verbesserung des sozialräumlichen Bezugs? Was halten Sie von befristeten Bundesprogrammen? Wie könnte aus Ihrer Sicht eine nachhaltigere Qualitätsentwicklung für Familienzentren aussehen?
Der (qualitative) Ausbau der Familienförderung und dessen sozialräumliche Einbettung sind im Rahmen einer örtlichen Bedarfserhebung zu ermitteln. Der auf dieser Grundlage ermittelte Bedarf muss perspektivisch zur Verfügung stehen sowie regelmäßig überprüft werden. Für die Stärkung von Qualität braucht es darüber hinaus gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte.
4
Eine Expertise der Robert Bosch Stiftung attestiert Familienzentren durch ihre Sozialraumorientierung das bedarfsgerechte ganzheitliche Angebot Integration und Inklusion vor Ort besonders gut zu fördern. Inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen, dass Familienzentren als zentrale Knotenpunkte in der Präventionskette gesehen und genutzt werden?
Im Rahmen der inklusiven Ausgestaltung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden sich Familienzentren weiterentwickeln und auch als Orte der Inklusion gestärkt. Die barrierefreie Ausgestaltung muss gesichert werden. Familienzentren können sich so zu Knotenpunkten entwickeln und ihre Profil als niedrigschwellige Anlaufstelle stärken.
5
FZs arbeiten an den Schnittstellen der Zuständigkeiten von Ministerien und Behörden, fühlen sich zuständig für (Familien)Bildung, Gesundheit, Soziales, Work-Life-Balance, Armut usw. und laufen Gefahr, in der Konkurrenz um vorhandene Ressourcen nicht angemessen berücksichtigt zu werden. Welche Lösungen sehen Sie?
Die Profile und Angebote von Familienzentren sind insgesamt sehr unterschiedlich und in der Regel auf die kommunalen Bedürfnisse zurechtgeschnitten. Teilweise bestehen durch Landesgesetze/Richtlinien weitere Vorgaben. Dementsprechend müssen die Ressourcen vor Ort ermittelt und bedarfsdeckend bereitgestellt werden z.B. über die örtliche Jugendhilfeplanung.
6
Vernetzung mit dem Sozialraum und ein an die Bedürfnisse der Familien angepasstes Angebot bedürfen einer Koordination. Die Zusammenarbeit von Familienzentren mit Kitas, Schulen, Gesundheits-, Sozial und Bildungsbehörden sowie Akteuren vor Ort brauchen zusätzliche Strukturen. Welche Pläne haben Sie hierzu?
Kooperation und Vernetzung im Sozialraum mit anderen Akteuren erfordern Koordination und binden Ressourcen, die entsprechend des Bedarfes bereitgestellt werden müssen. Der Umfang ist hierbei abhängig von Profil und Aufgaben des jeweiligen Familienzentrum sowie den Erfordernissen im Sozialraum.
7
Welche Faktoren (Familienzentrumsöffnungszeiten, Beratungs-, Bildungs-Angebote, Partizipation der Eltern, Kinder …) sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Bekämpfung von Armut aus Sicht Ihrer Partei maßgeblich und wie planen Sie diese in der kommenden Legislatur gezielt zu verbessern?
Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessern. Ein stärkerer Einsatz von Arbeitgeber*innen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss verbindlich gesetzlich festgeschrieben werden. Arbeitsbedingungen müssen sich an den Bedürfnissen von Familien orientieren, nicht an den Profitinteressen der Unternehmen. Daher fordern wir Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten Zeitautonomie und eine Erwerbsarbeit, die zum Leben passt und sich an die Anforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen anpassen kann. Eltern brauchen besonderen Kündigungsschutz bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes. Eltern brauchen Betreuungseinrichtungen, die flexible Öffnungszeiten haben, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist. Wir wollen den gesetzlichen Mindestlohn auf 13 Euro anheben, damit Einkommen aus Arbeit auch wirklich vor Armut schützt. Darüber hinaus streiten wir seit langem und mit vielen gesellschaftlichen Akteuren für einer Kindergrundsicherung.