Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
BUND Bayern
BUND Naturschutz in Bayern e.V. - Ich stimme den Beschlüssen zur EU Agrarreform nach Ende des Trilogs im Plenum des europäischen Parlaments nicht zu, wenn die folgenden Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der EU Agrarpolitik als Ergebnis des Trilogs nicht enthalten sind.
1
Ich setze mich dafür ein, dass eine Obergrenze bei den Direktzahlungen der Säule 1 verpflichtend in jedem Mitgliedstaat eingeführt wird.
Nein. Wenn Gemeinwohlkriterien für alle Direktzahlungen gelten, ist das unnötig.
2
Ich setze mich dafür ein, dass eine Degression ab 60.000 € und eine Kappung ab 100.000 €, wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen, eingeführt wird.
Nein. Zumindest Arbeitskräfte müssen angerechnet werden.
3
Um kleine und mittlere Betriebe besser zu unterstützen, muss der maximal mögliche Prozentsatz der Direktzahlungsmittel für die Erste-Hektare-Prämie festgelegt werden.
Ja, jein, geht zu Lasten ostdeutscher und haupterwerblicher Betriebe. Viele Probleme werden so nicht gelöst werden, wie kein Zugang zum Boden, fehlende regionale Lieferketten, Konzernübermacht.
4
Ich setze mich für einen verbindlichen Anteil von mindestens 30% der für die 1. Säule vorgesehenen Finanzbeiträge für „Ecoschemes“ ein, den ein Mitgliedstaat für den Schutz von Umwelt, Klima und Tieren reservieren muss.
Ja. Aber es müsste Socialecoschemes geben.
5
Ich setze mich dafür ein, dass nicht verausgabte Mittel für Ecoschemes nicht einfach in die „normale“ Flächenprämie verschoben werden dürfen, sondern verbindlich für attraktive Maßnahmen, wie z.B. eine verbesserte Weideprämie oder Biodiversitätsflächen verwendet werden sollen.
Ja.
6
Ich setze mich dafür ein, dass Ecoschemes zur Honorierung öffentlicher Leistungen auch nach einem Punktesystem ausgezahlt werden können.
Ja. Ein Punktesystem, wie vom DVL vorgeschlagen, ist sinnvoll, weil transparent, gerecht und flexibel. Zusätzlich müssen soziale Leistungen einfließen.
7
Ich lehne es ab, dass im Artikel 87 des Entwurfs der Strategieplanverordnung festgelegt werden soll, dass 40% aller Flächenprämien automatisch dem Klimaschutz angerechnet werden und fordere, dass eine wissenschaftlich begründete Berechnung erfolgt. Denn nur mit einer Neuberechnung und klaren Kriterien, die den Beitrag von GAP-Maßnahmen zum Klimaschutz messbar machen, kann nachgewiesen werden, dass die europäische Agrarpolitik effektiv zum Klimaschutz beiträgt.
Ja. Alle Messungen und Bewertungen müssen wissenschaftsbasiert erfolgen.
8
Um einem Wettbewerb innerhalb der EU Mitgliedstaaten nach möglichst niedrigen Umweltstandards entgegenzuwirken, setze ich mich für einen Mindestprozentsatz von nichtproduktiven Landschaftselemente und Erhaltung von Landschaftselementen (GLÖZ 9) in Höhe von 5% auf jedem Bauernhof ein, bei dem der Anbau von Zwischenfrüchten nicht einbezogen wird.
Ja. Ein Mindestanteil an Agrarumweltmaßnahmen (Landschaftselemente, Brachen, Schonstreifen, Kleingewässer etc) ist wichtig. Es muss sichergestellt sein, dass die Leistungen angemessen honoriert werden sowie ein leichter Zugang zur Förderung. Zudem ist eine kostenfreie Beratung der Betriebe sicherzustellen.
9
Ich setze mich dafür ein, dass kein Mindestanteil für die Direktzahlungen in der ersten Säule festgelegt werden darf, der die Mitgliedstaaten daran hindern würde, ihre nationalen Strategiepläne besonders umwelt- und tierschutzgerecht auszugestalten.
Ja, es sollen alle Direktzahlungen an Gemeinwohlleistungen gebunden werden.
10
- Ich setze mich dafür ein, dass Dokumentationsanforderungen, denen Umweltinteressen entgegenstehen, abgeschafft werden. Dies betrifft beispielsweise Flächenabzüge, wenn eine Ecke der Wiese nicht abgemäht wird, oder wenn Hecken in Ackerflächen und Grünland hineinwachsen.
- Um den klimaschädlichen Umbruch von Dauerfutterflächen alle 5 Jahre zu verhindern, setze ich mich für die Abschaffung der Vorschrift ein, dass Ackerflächen, die mit Futterpflanzen, Blühgemengen oder Wieseneinsaat begrünt sind, nach fünf Jahren als Dauergrünland gewertet werden.
Ja.