Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

DGKJP

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DGKJP - Die DGKJP geht bei den Wahlprüfsteinen von folgenden wissenschaftlich-epidemiologischen Erkenntnissen aus: - Jede zweite psychische Störung im Erwachsenenalter beginnt in der Kindheit vor dem Alter von 15 Jahren (Quelle: Dunedin longitudinal study). - Frühe psychische Störungen bei Kindern ziehen enorme Ausgaben der Gesellschaft im späteren Leben nach sich. - Frühe Traumatisierungen bei Kindern wirken sich auch auf die somatische Gesundheit im Erwachsenenalter aus. Wir verkennen nicht, dass in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, durch Gesetze und Verordnungen die Situation psychisch kranker und gefährdeter Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Wir fragen die Parteien allerdings auch, welche Anstrengungen sie diesbezüglich konkret unternommen haben und weiterhin unternehmen wollen. Darauf basierend, messen wir die zur Wahl stehenden Parteien an den folgenden Punkten:

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Welche Anstrengungen werden Sie übernehmen, um die Versorgung von minderjährigen Opfern von Gewalttaten in die Regelversorgung zu bringen? Welchen Stellenwert hat Prävention – gesamtgesellschaftlich und in allen Bereichen der Sozialgesetzgebung - für Ihre Partei?
Erste Teilfrage: Zum Schutz der Opfer ist es essentiell sich auf die Prävention von Taten und nicht alleine Strafrechtsverschärfungen zu konzentrieren. Es muss sichergestellt werden, dass Opfer erkannt werden und einen niedrigschwelligen Zugang zu Therapien finden. Daneben müssen alle Mittel genutzt werden, die potenzielle Täter von einer Begehung abhalten. So sollten Programme wie „Kein Täter werden“ bundesweit noch besser beworben und unterstützt werden. Daneben ist es zentral Kinderschutzhotlines noch bekannter zu machen und die Bürger in Kampagnen über das Bundeskinderschutzgesetz zu informieren. Um es allen Berufsgruppen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, zu ermöglichen Traumatisierungen zu erkennen, sind Fortbildungen zentral. In den Gegenstandkatalogen des Medizinstudiums sollte z.B. klar geregelt sein, welche Aspekte des Themas Kindesmisshandlung und Kinderschutz Teil des Studiums sein müssen. Auch die Mitarbeiter der Jugendämter würden von umfangreicheren und obligatorischen Fortbildungen profitieren. In Schulen sollte die Verbreitung von der Handlungshilfe „Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen/Übergriffen im Schulkontext. Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte und Schulleitungen“ sichergestellt werden. Neben den Fortbildungen muss insbesondere in den Jugendämtern dringend auf die chronische Überlastung und den drohenden Fachkräftemangel reagiert werden. Auch ist für eine Frühzeitige Erkennung die Verbesserung der Kooperation und des Informationsaustausches zwischen den Institutionen wichtig. So sollte ein Ausbau von Fallkonferenzen und die Weiterentwicklung von Netzwerkstrukturen als Foren für den fachlichen Austausch zwischen den verschiedenen Professionen stattfinden. Für einen Verbesserten Informationsaustausch ließe sich in Bundesgesetztes unter Anderem in § 4 KKG und § 1 GewschG ansetzen. Auf Landesebene sollte die Anerkennung von Fachberatungsstellen nach § 75 SGB VIII durch das Land positiv begleitet werden. zweite Teilfrage: Prävention kommt eine zentrale Bedeutung zu. Prävention bedeutet für uns vor allem auch eine Stärkung von Kindern und Jugendlichen - nur wer sicheren Rückhalt erfährt und über das nötige Wissen verfügt, kann Unrecht und Übergriffe erkennen, sich wehren und Unterstützung suchen. Prävention bedeutet auch, Familien im Bedarfsfall besser zu unterstützen und mit verlässlichen Angeboten bei Seite zu stehen. Dies leistet nach unserer Erfahrung den effektivsten Beitrag zu einer gewaltfreien Erziehung. Dafür brauchen wir insbesondere eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren vielfältigen Angeboten und Leistungen. Eine Fallzahlgrenze im Vormundschaftswesen ist ebenso notwendig wie in den Allgemeinen Sozialen Diensten der Jugendämter. Kinderschutz erfordert neben Prävention kompetente und abgestimmte Reaktion. Um dies zu Gewährleisten brauchen wir mehr finanzielle Ressourcen, gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte.

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Welche Rolle messen Sie dem Strafrecht zu? Welche Rolle sehen Sie im Bereich der Kooperation verschiedenster Professionen im Spannungsfeld von Strafrecht und Hilfen?
DIE LINKE setzt sich schon seit jeher konsequent für die Rechte von Kindern ein. Das Strafrecht spielt dabei eine wichtige Rolle. Für einen effektiven Schutz der Kinder durch das Strafrecht ist aber eine kindgerechte Justiz eine unabdingbare Voraussetzung. Zwar geht die in dieser Legislaturperiode erfolgte Stärkung der Rechte von Opfern im Strafverfahren und die beschlossene konsequentere Verfolgung von Cyber-Missbrauch diesbezüglich in die richtige Richtung. Jedoch sind wichtige Punkte des Übereinkommens des Europarats (SEV-Nr. 201) vom 25.10.2007, der sog. „Lanzarote- Konvention“, noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt werden. Insbesondere fordert DIE LINKE eine generelle Fortbildungs- und Schulungspflicht für alle Richterinnen und Richter - insbesondere aber hinsichtlich des Umgangs mit Kindern sowohl im Familienrecht als auch im Strafrecht, einhergehend mit ausreichenden qualitativ hochwertigen Fortbildungsangeboten. Gerade Kinder (aber nicht nur diese) als Opfer von Gewalt sollten das Recht auf eine richterliche Videovernehmung durch entsprechend geschulte Richterinnen und Richter erhalten, um ihnen lange, psychisch belastende und retraumatisierende Gerichtsverhandlungen zu ersparen. In diesem Zusammenhang fordert DIE LINKE auch eine deutlich bessere sachliche, finanzielle und personelle Ausstattung der Justiz. Die Aufnahme einer Wahlmöglichkeit der Betroffenen hinsichtlich einer Videovernehmung in § 58 a StPO aus wird bejaht. Die Forderung, kindlichen Opfern von Gewalt von Anfang an eine Psychotherapie zur Verarbeitung der Geschehnisse zukommen zu lassen, wird unterstützt, ebenso die Forderung, die Kriterien für Glaubhaftigkeitsbegutachtungen grundlegend von einem Expertengremium unter Beteiligung von kinder- und jugendpsychiatrischer Expertise überarbeiten zu lassen. Auch DIE LINKE fordert die Besetzung der Position „Kinderbeauftragte*r“ der Regierung. Die Einführung einer Normenkontrolle aller Gesetzesvorhaben in Hinsicht auf ihre Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und Familien ist ein interessanter Vorschlag, allerdings ist hier noch keine abschließende Meinungsbildung erfolgt.

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Wie stehen Sie zur Aufnahme von Kinderrechten in das GG?
DIE LINKE setzt sich seit Jahren für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ein. Dabei sprechen wir uns für eine Stärkung von Kinderrechten aus und haben in der Vergangenheit wiederholt entsprechende Formulierungsvorschläge in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Den Vorstoß der Bundesregierung lehnen wir ab, da dieser keine progressive Weiterentwicklung von Kinderrechten vorsieht sondern maximal ein Festschreiben des Status Quo, der teilweise gar einen Rückschritt befürchten lässt.

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Wie wollen Sie gleichwertige Lebensverhältnisse von Kindern sichern, egal ob diese in ländlichen oder in urbanen Regionen leben, auch bezogen auf die Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen und –psychotherapeutischen Angeboten unter Berücksichtigung etwa des Fachkräftemangels? Wie kann eine regionale Versorgung diesbezüglich unterstützt, gesichert und weiterentwickelt werden?
In der Kinder- und Jugendpsychotherapeutischen Ausbildung gab und gibt es neben dem allgemeinen Fachkräftemangel besondere Probleme. Die Psychotherapeut*innen und in Ausbildung wurden und werden nicht ihrer Qualifikation und Arbeitsleistung angemessen vergütet, sondern müssen sich im Gegenteil oft verschulden, um diese Ausbildung abzuschließen. Nicht zuletzt auf Druck der LINKEN wurde die Ausbildung neu geregelt. Die künftigen psychologischen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung werden besser gestellt, auch wenn das noch immer nicht genügen kann und weit von der analogen fachärztlichen Weiterbildung entfernt ist. Trotzdem gehen wir davon aus, dass diese Hemmschwelle zumindest abgesenkt wurde und kämpfen nun für die Klärung der entstandenen Unklarheiten im Sinne der Psychotherapeut*innen in Ausbildung. Doch das Angebot an Psychotherapeut*innen allein nutzt nichts, wenn die Krankenkassen die Behandlung nicht bezahlen. Psychotherapie darf kein Privileg von Besserverdienenden sein. Gerade im Bereich der Psychotherapie spiegelt die kassenärztliche Bedarfsplanung bei Weitem nicht den Bedarf wider. DIE LINKE kämpft für eine grundlegende Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, wie auch im somatischen Bereich. Die Sektoren stationär und ambulant sollten zusammen gedacht und geplant werden. Die Hürden für innovative Behandlungsformen etwa in der Gruppentherapie müssen gesenkt und auch neue Verfahren/Methoden bei wissenschaftlicher Evidenz deutlich schneller anerkannt und in die Versorgung kommen. Die starren Sektorengrenzen müssen abgebaut werden und innovative Mischformen wie Home-Treatment nicht nur auf dem Papier, sondern auch bei den Menschen ankommen. Entscheidend ist hier auch die Verzahnung mit anderen Hilfsangeboten wie Kriseninterventionsdiensten, der psychosozialen Beratung, Drogen- und Suchthilfe, Jugendhilfe, schulische Unterstützung etc. Mittelfristig könnten zum Beispiel Zentren für psychische Gesundheit die Gesundheitsförderung, Therapie, Krisenintervention und tagesklinische Versorgung zusammenführen und dabei insbesondere auch im public health-Sinn über die kurative Versorgung hinaus zur Förderung der psychischen Gesundheit in den Lebenswelten beitragen.

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Welche konkreten Maßnahmen unterstützen Sie zur Weiterentwicklung und Konsolidierung der Behandlungsangebote für psychisch kranke Kinder? Was wird Ihre Partei dafür unternehmen, dass jedes Kind mit einer psychischen Störung Zugang zu Diagnostik und Behandlung erhalten kann – unabhängig vom Wohnort? Inwiefern wird sich Ihre Partei für eine Prüfung des „Plattformmodells“ der psychiatrischen Verbände zur Krankenhausfinanzierung einsetzen?
Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, ist der LINKEN ein sehr wichtiges Anliegen. Entscheidend ist dabei auch der systemische Blick sowie die vielfältigen Unterstützungsbedarfe, die weit über die medizinische Versorgung hinaus gehen. Daher halten wir es für wichtig, den Wettbewerbsgedanken im Interesse einer kooperativen Versorgung zurückzudrängen und teamorientierte, patientenzentrierte Versorgung zu fördern. Die LINKE fordert seit Jahren im stationären Bereich eine breitere personelle Basis und kritisiert, dass es hier keine deutlichen Signale der Koalition an die Gesundheitsberufe gibt, dass in ihren Bereichen eine personelle Entlastung erfolgen soll. Wir unterstützen eine Prüfung und die Weiterentwicklung des Plattformmodells. Unter anderem haben wir im Januar 2021 im Gesundheitsausschuss in einem von unserer Fraktion beantragten Fachgespräch zur PPP-RL auch eine Frage an ver.di und die dgppn gestellt, die das Plattformmodell unterstützt hat. Die weitere Entwicklung des Plattformmodells wollen wir wohlwollend unterstützen. Die PPP-RL lehnen wir ab und sehen vor allem einen Fehler beim Gesetzgeber, weniger beim G-BA. Der gesetzliche Auftrag für die PPP-RL war schlecht und hat vor allem keine Richtlinie vom G-BA gefordert, die eine bedarfsgerechte Personalbemessung zum Ziel gehabt hätte. Daher setzen wir uns für eine Neufassung dieses Auftrags ein.

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Welche Lösungen zur von Patient*innen aus gedachten ambulanten Komplexleistungen sehen Sie? Welche Möglichkeiten sehen Sie, bundesweit einheitliche und vergleichbare Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen? Wie werden Sie mit den Vorschlägen umgehen, die im Zukunftsdialog der Aktion Psychisch Kranke erarbeitet worden sind? Wie denken Sie über eine Verstetigung dieses bewährten Dialogformates mit Einbindung übergreifender Expertise und der Geschäftsführung durch die Aktion Psychisch Kranke? Wie denken Sie über eine Aufnahme kinderpsychiatrischer Expertise in die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)? Wie denken Sie über ein Bundesmodellprojekt zur Weiterentwicklung von einzelfallbezogener Koordination und regionaler Kooperation.
DIE LINKE fordert einen klar im SGB V formulierten Rechtsanspruch für notwendige ambulante Komplexleistungen auch für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Gerade diese Menschen brauchen zuverlässige interdisziplinäre und interprofessionelle Hilfe unabhängig vom Wohnort. Entsprechend muss diese Form der Leistungserbringung mittelfristig Teil der Bedarfsplanung sein. DIE LINKE fordert seit langem eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung, die die ambulante, stationäre und auch wo notwendig nichtmedizinische Gesundheitsversorgung umfasst. Hier sind Komplexleistungen zu erfassen, Versorgungslücken festzustellen und in der Planung wo möglich abzustellen. In den Arbeitshilfen der BAR werden die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auch auf den Lebensbereich Schule und Ausbildung beschrieben, allerdings bleiben Konsequenzen aus. Die Auswirkungen des Lockdowns werden den Handlungsbedarf zur Entwicklung von Komplexangeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche weiter erhöhen. Das erfordert einen fachübergreifenden Dialog mit dem Ziel, kinderpsychiatrische Expertise im BAR schnell und dauerhaft zu verankern.

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Sehen Sie Lösungswege, um Patient*innen zu einer besseren Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verhelfen, in dem für einen begrenzten Bereich nicht die Efficacy sondern Safety Aspekte zu einer begrenzten Zulassung unter strengen Verordnungskautelen führen könnten? Was sind Ihre Maßnahmen, um die Sicherheit von minderjährigen Patient*innen mit Psychopharmakotherapie zu erhöhen?
Die Arzneimittelzulassung muss immer eine Abwägung zwischen Wirksamkeit und Sicherheit/Unbedenklichkeit beinhalten. Gerade wenn es therapeutische Alternativen oder der therapeutische Effekt überschaubar ist, gewinnt die Unbedenklichkeit an Bedeutung. Bei Arzneimitteln, für die kein therapeutischer Effekt nachgewiesen werden kann, muss daher die Abwägung gegen das Arzneimittel ausfallen. Sogenannte real world-Studien, Pharmakovigilanz, Versorgungsforschung etc. nach der Zulassung sind wichtig. Sie können aber nach unserer Auffassung keinesfalls einen Wirksamkeitsnachweis mittels randomisierter, kontrollierte Studien ersetzen. Der off-label-Gebrauch von Arzneimitteln ist im gesamten kindermedizinischen Bereich ein Problem. DIE LINKE fordert, dass für Arzneimittel, die regelhaft bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden, entsprechende Studien von den Herstellern nachgefordert werden können müssen. Diese Forschungslücke ist eines von vielen Beispielen, dass die kommerzielle Arzneimittelforschung in vielen Bereichen nicht bedarfsorientiert ist. Langfristig ist die Erforschung von diagnostischen und therapeutischen Methoden inkl. Entwicklung entsprechender Produkte wie Arzneimittel als öffentliche Aufgabe zu begreifen. Nur so kann dem öffentlichen Interesse an bestimmten Therapien, auch solchen, die sich nicht patentieren lassen oder keinen große Gewinne abwerfen, entsprochen werden. Die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV2 zeigt das Dilemma deutlich. Hier kämpfen wir für einen internationalen Paradigmenwechsel.

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Welche Initiativen im Bildungswesen für die Aufhebung von Benachteiligungen – auch die Aufhebung der Benachteiligung des Faches Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im Medizinstudium, plant Ihre Partei?

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Wie stehen Sie zur „inklusiven Lösung“, die seit Jahren diskutiert wird?
Die LINKE setzt sich seit langem für eine inklusive Lösung und Ausgestaltung des SGB VIII ein. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt allerdings zentrale Fragen unbeantwortet und geht uns nicht weit genug. Insbesondere bei der rechtskreisübergreifenden Hilfeplanung muss die sozialpädagogische Diagnostik Vorrang haben bzw. darf nicht durch die medizinische Diagnostik ersetzt werden. Ebenso muss eine Überwältigung von Betroffenen bspw. durch zu große Hilfeplankonferenzen ausgeschlossen werden .

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Wie soll Forschung und Verbünde jenseits der DZ Ihrer Meinung nach gefördert werden?
DIE LINKE setzt sich für eine andere politische Schwerpunktsetzung in der Gesundheitsforschung ein. Präventions-, Pflege- und die Versorgungsforschung sollen Grundlage für eine gemeinwohlorientierte und nichtkommerzielle motivierte Gesundheitsversorgung werden. Wir wollen daher gezielt Gelder bereitstellen, um die Gesundheitswissenschaften („Public Health“) und die nichtkommerzielle klinische Forschung zu stärken. Entscheidend ist dafür, dass die jahrelangen Investitionsstaus und die strukturelle Unterfinanzierung der Universitätsklinika endlich beseitigt werden und eine freie Forschung an Klinika überhaupt wieder stattfinden kann. Deshalb fordert DIE LINKE, dass in den kommenden Bundeshaushalten die nichtkommerzielle klinische Forschung an den Universitätsklinika gestärkt wird. DIE LINKE unterstützt weiterhin die Position der DGKJP bezüglich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an großen Kohortenstudien, dem Vorsehen eines adäquaten Anteils der Forschungsförderung für Forschung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie zusätzliche Fördermittel für Registerstudien. Die Forschungspolitik muss sich im Gesundheitsbereich Feldern wie der Antibiotikaforschung zuwenden, die gesellschaftlich wichtig, aber für Privatunternehmen nicht profitabel sind, und soll darüber hinaus sozialen Innovationen wie der Versorgungsforschung widmen. Um Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse allen zur Verfügung zu stellen, setzt sich die Linke für umfangreiche Open-Access-Strategien zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und zum Zugang von Daten ein.

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Ist Forschung zu psychischen Störungen, der neuen Morbidität in Industrienationen und deren Behandlung bei Kindern und Jugendlichen in der Zukunft eine Aufgabe, die an medizinischen Fakultäten jenseits von einzelnen DZ eine Rolle spielen soll? Welche Forschungsschwerpunkte für den Bereich der psychisch kranken Kinder wollen Sie setzen - auch für die Versorgungsforschung?
Gesundheit und gerade die psychische Gesundheit entsteht aus vielfältigen gesellschaftlichen, biologischen und sozialen Faktoren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Forschung zur Salutogenese stärker gewichtet wird. Forschung zu psychischer Gesundheit muss daher stärker als public health-Forschung betrachtet werden, die in den Blick nimmt, welche Faktoren zu Gesundheit beitragen und insbesondere welche davon gesellschaftlich gestaltbar sind. In diesem Sinne sollte es mehr wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Förderung psychischen Wohlbefinden gehen – auch, aber nicht nur um der Entwicklung von psychischen Erkrankungen vorbeugen zu können. hier fehlt nach wie vor Evidenz: Welche public health-Maßnahmen sind wirksam? Welche sind geeignet, insbesondere gefährdete Kinder und Jugendliche zu erreichen und psychisches Wohlergehen zu fördern? Das zu erforschen ist kommerziell nicht interessant und entsprechend .