Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutscher Gerichtsvollzieherbund Landesverband NRW e. V.

Gerichtsvollzieherbund LV NRW

Deutscher Gerichtsvollzieherbund Landesverband NRW e. V.

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Zu einer effektiven Zwangsvollstreckung würde im erheblichen Maße die Übertragung der Zuständigkeit für den Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher führen. Hierdurch würde die Zwangsvollstreckung im erheblichen Maße beschleunigt. Wie stehen Sie zu einer Übertragung dieser Zuständigkeit?
DIE LINKE befürwortet die Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, wenn sie mit einer Verbesserung der Ausbildung, z.B. der Einführung eines (Fach-)Hochschulstudiums einhergeht. Die Übertragung der Zuständigkeit für Forderungspfändungen auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher würde zu Arbeitserleichterungen beim Vollstreckungsgericht führen, da in der Geschäftsstelle ein Arbeitsschritt wegfallen würde. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung würden von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geprüft werden und wurden in der Regel von ihnen auch schon geprüft. Die Arbeitserleichterung würde auch zu einer Zeitersparnis und so zu einer Verfahrensbeschleunigung führen.

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Ein zentrales nationales Titelregister würde die Zwangsvollstreckung ebenfalls effektiver machen. Darüber hinaus würden die Schuldnerinnen und Schuldner vor der Beitreibung von (nicht mehr) berechtigten Forderungen geschützt, da jede durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher beigetriebene Summe hier auch ‚abgeschrieben‘ werden könnte. In einigen europäischen Ländern ist dies Standard. Ist die Einführung eines Titelregisters aus Ihrer Sicht sinnvoll und werden Sie dies anstreben?
Die Einführung eines Titelregisters ist aus Sicht DER LINKEN sinnvoll. Während die Gläubigerinnen und Gläubiger früher immer auch die volltreckbare Ausfertigung im Original vorlegen mussten, reicht es heute gemäß § 754a ZPO bei der elektronischen Übersendung des Titels, dass Gläubiger oder die Gläubigerin versichert, dass ihm oder ihr eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides und eine Zustellungsbescheinigung vorliegt und die Forderung in Höhe des Vollstreckungsauftrags noch besteht. Dies bietet Raum für Missbrauch. In diesen Fällen, aber auch sonst würde die Einführung eines Titelregisters zu einem besseren Schutz der Schuldnerinnen und Schuldner vor der Beitreibung von (nicht mehr) berechtigten Forderungen führen.

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Das Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hat sich in den letzten Jahren immer weiter ausgedehnt. In unseren europäischen Nachbarländern sind Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zumeist Volljuristen. Zumindest werden die Kolleginnen und Kollegen in einem (Fach)Hochschulstudium ausgebildet. In der Bundesrepublik hat nur Baden-Württemberg die Ausbildung in einem solchen Studium eingeführt. Wie stehen Sie dazu, alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Deutsch-land in einem (Fach)Hochschulstudium ausbilden zu lassen und kann der DGVB damit rechnen, dass Sie uns bei diesem Ziel unterstützen?
DIE LINKE unterstützt den DGVB in seinem Anliegen, alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Deutschland zukünftig in einem (Fach)Hochschulstudium ausbilden zu lassen. Die Ausbildung in einem in der Regel dreijährigen Studium würde im Vergleich zur bisherigen zweijährigen Ausbildung der Vermittlung der neu dazugekommenen Aufgaben (Vermögensauskunft, Drittstellenauskunft) und in Zukunft voraussichtlich noch hinzukommenden Aufgaben (z.b. Übertragung der Forderungspfändung auf GV) besser gerecht werden und einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in diesem Berufsfeld leisten.

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Die Schuldnerinnen und Schuldner beklagen zunehmend, dass sie von Aussendienstmitarbeiterinnen und Aussendienstmitarbeitern privater Inkassodienstleister bedrängt und drangsaliert werden. Was gedenken Sie zu tun, um diese ausufernde ‚Unterdrucksetzung‘ zu unterbinden und die staatliche Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wieder zu stärken?
DIE LINKE hat bereits in der Vergangenheit, so zuletzt in ihrem Antrag "Inkassounwesen beenden – Gesetzliche Maximalkosten einführen" vom 30.06.2020, BT-Drs. 19/20547, gesetzliche Regelungen gefordert, um die ausufernde ‚Unterdrucksetzung‘ von Aussendienstmitarbeiterinnen und Aussendienstmitarbeitern privater Inkassodienstleister zu unterbinden. So soll Inkassounternehmen und -rechtsanwält*Innen verboten werden, die Schuldnerinnen und Schuldner durch Hausbesuche oder durch Telefonanrufe unter Druck zu setzen. Inkassodienstleister und Inkassorechtsanwälte sollen verpflichtet werden, die geltend gemachte Hauptforderung auf ihre Schlüssigkeit zu prüfen. Die Eintreibung offensichtlich unberechtigter Forderungen soll entsprechend sanktioniert werden. Weiterhin soll die Aufsicht der Inkassobranche wird auf Bundesebene in einer geeigneten, personell und finanziell gut ausgestatteten Bundesbehörde wie zum Beispiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) oder dem Bundesamt für Justiz (BfJ) zentralisiert werden. Die Bundesbehörde soll die Aufsicht proaktiv ausführen, indem es Rechtsverstöße aktiv aufdeckt und effektiv bekämpft. Unabhängig davon sollten die Angebote der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher attraktiver gemacht werden. So wäre es von zeitlichem und organisatorisch-logistischem Vorteil, wenn die Zwangsvollstreckung in einer Hand bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gebündelt wird, also neben der Sachpfändung, Vermögensauskunft und Drittstellenauskunft auch die komplette Forderungspfändung auf sie übertragen werden würde.