Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.

Volkshochschul-Verband

Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.

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Die Volkshochschulen halten es für unerlässlich, dass der Bund seine nationalen Entscheidungsspielräume nutzt, um die gesamte allgemeine Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems dauerhaft von der Umsatzsteuer zu befreien. Inwiefern unterstützen Sie diese Position?
Wir sprechen uns klar gegen Bildungsschranken aus. Auch in Zukunft muss sichergestellt werden, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über allgemeine Weiterbildungsangebote und damit Teilhabe am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleiben. Wir sind daher u.a. dafür, § 4 Nr. 21 UStG großzügig auszulegen, weil man in der Regel nicht um eine Einzelfallprüfung herumkommt. Daher lehnen wir hier eine Engführung der steuerlichen Begünstigung auf die ‚beruflich verwertbare‘ (Weiter-)Bildung in Abgrenzung zu ‚reiner Freizeitgestaltung‘ ab: Eine solche Abgrenzung ist extrem interpretations- und streitanfällig. Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote und damit Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.

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Die Nationale Weiterbildungsstrategie muss das gesamte System des lebensbegleitenden Lernens gleichermaßen berücksichtigen. Die allgemeine Weiterbildung - und mit ihr die Volkshochschulen – gehören künftig bei der strategischen Planung mit an den Tisch. Inwiefern unterstützen Sie diese Position?
Volkshochschulen stehen für die allgemeine und kulturelle Bildung. Das Recht auf Weiterbildung bedeutet für uns ein ganzheitliches Bildungsverständnis. Wir wollen den Zugang aller Menschen zu umfassender lebensbegleitender Bildung: selbstbestimmt und freiwillig, individueller Nutzen statt nur berufsbezogene Nützlichkeitskriterien. Ziele sind die gesellschaftliche Teilhabe und Engagement, mündige Bürger:innen, Demokratieverständnis und kritisches Denken. DIE LINKE. teilt die Position, dass auch die allgemeine Weiterbildung und damit die Volkshochschulen künftig bei der strategischen Planung mit an den Tisch gehören. Sie auszuschließen wäre falsch. Schließlich sind die Volkshochschulen einer der großen Anbieter von Weiterbildung außerhalb der beruflichen Bildung. Volkshochschulen sind die wohnortnahen Weiterbildungszentren mit umfangreichen Angeboten und Sicherungssystemen hinsichtlich der Standards und Strukturen und müssen unbedingt auf Augenhöhe berücksichtigt werden.

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Auch und gerade nach Corona muss der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen die öffentliche Weiterbildung absichern. Volkshochschulen brauchen Planungssicherheit für ihren Bildungsauftrag. Die soziale Lage der freiberuflichen Lehrkräfte muss verbessert werden. Inwiefern unterstützen Sie diese Positionen?
Die Volkshochschulen sollen als öffentliche Weiterbildungseinrichtungen ein breites Angebot an allgemeiner Weiterbildung in allen Regionen sicherstellen und allen Menschen einen Zugang zu diesen Angeboten ermöglichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen sie von Ländern und Kommunen deutlich besser ausgestattet werden. Durch viele Jahre Kürzungspolitik ist in diesem Bereich ein hoher Bedarf an Investitionen in Infrastruktur und Gebäude, aber auch in Lehr- und Lernmittel entstanden. Und auch die Dozent:innen an den Volkshochschulen arbeiten häufig für skandalös niedrige Honorare. Lehrkräfte in der Weiterbildung brauchen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der sich am öffentlichen Dienst orientiert, für alle Bereiche der Weiterbildung. Honorarverträge sollen in feste Stellen umgewandelt werden. Honorarverträge, soweit sie noch nötig oder von den Beschäftigten gewollt sind, müssen an den TVÖD angepasst werden. Das gilt auch für Lehrkräfte in den Sprach- und Integrationskursen. Wir brauchen zudem ein Bundestariftreuegesetz für Qualitätsstandards bei der Auftragsvergabe und tarifliche Bezahlung.

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Volkshochschulen fordern eine umfassende Initiative Digitale Weiterbildung. Diese muss ausreichende Mittel vorsehen, um Ausstattung, Infrastruktur, Managementprozesse und Kompetenzentwicklung Lernender, Lehrender und Mitarbeitender zukunftsfähig zu machen. Inwiefern unterstützen Sie diese Position?
Digitale Bildungsinfrastruktur wird zukünftig eine Form von Daseinsvorsorge darstellen. Für die Finanzierung zusätzlicher digitaler Ausstattung soll unter der Vergabebedingung `öffentliche/ gemeinnützige Einrichtung´ der Förderrahmen der einzelnen Bildungsmaßnahme erweitert werden. Dazu gehört auch, dass die IT-Infrastruktur an Volkshochschulen durch Fachpersonal betreut werden muss. Entsprechende Planstellen sollen kurz- und mittelfristig geschaffen werden. Die IT-Infrastruktur aller Volkshochschulen muss mit schnellen und leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, WLAN für alle Lern- und Arbeitsräume und einer zeitgemäßen Hard- und Software-Ausstattung ausgebaut werden. Offene Software und Open Educational Resources (OER) sind auch zu fördern.

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Die Digitalisierung des Bildungswesens muss als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und umgesetzt werden. Die Herausforderungen des Digitalen Wandels in der Weiterbildung sind nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zu meistern. Inwiefern unterstützen Sie diese Position?
Wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen in der Bildung und Weitbildung zusammenarbeiten können. Durch das Kooperationsverbot ist das nur eingeschränkt möglich. Wir wollen das Verbot komplett aufheben und Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern. Nur so können die Herausforderungen des Digitalen Wandels in der Weiterbildung gemeistert werden. Zudem fordern wir die Länder auf, in allen Ländern Weiterbildungsgesetze zu erstellen, die zu einer verlässlichen Förderung von Weiterbildungsangeboten zu gesetzlich festgelegten Konditionen und Qualitätsstandards bei unterschiedlichen Trägern führen – auch im Bereich der digitalen Ausstattung.

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Der Bund muss die Integrations- und Berufssprachkurse finanziell besser ausstatten und die Kostenpauschale zu Gunsten der Träger nachhaltig anheben. Der Bürokratieabbau im Integrations- und Berufssprachkurssystem muss deutlich verstärkt werden. Inwiefern unterstützen Sie diese Positionen?
DIE LINKE. unterstützt den sogenannten „Hamburger Appell“ und die Forderung von 64,-€ Honorar pro Unterrichtseinheit bei allen bundesweiten Berufssprach- und Integrationskursen für nicht festangestellte Lehrkräfte und ein Honorar von 42,- € für alle übrigen staatlich verantworteten Weiterbildungsangebote. Integration kann nur dann gut gelingen, wenn die Weiterbildungsträger in die Lage versetzt werden, menschenwürdige Arbeitsbedingungen anzubieten. Daher setzen wir uns für deutlich längerfristige Finanzierungsstrukturen der Träger ein.

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Der Bund muss die Förderung im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung ausbauen. Allen Betroffenen muss über eine Regelförderung eine vollfinanzierte Teilnahme an Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten ermöglicht werden. Inwiefern unterstützen Sie diese Position?
Die LINKE unterstützt diese Position. Das Recht auf Bildung umfasst für DIE LINKE. eine gute Grundbildung, die allen zugänglich sein muss. Dazu gehören auch Angebote der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Dafür sind bessere finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die öffentlich ausfinanziert werden muss. Zur nachholenden Alphabetisierung und Grundbildung fordert DIE LINKE. zusätzlich ein Zehn- Jahres-Programm und die Bereitstellung von 3,6 Milliarden Euro durch Bund, Länder und Kommunen sowie die Erarbeitung nachhaltiger Finanzierungsmodelle für den dauerhaften Ausbau von Grundbildung und Alphabetisierungskursen in der Erwachsenenbildung und im Bereich der Integrationskurse.

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Um Radikalisierungstendenzen entgegen zu wirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, muss der Bund auch für Erwachsene flächendeckend niedrigschwellige Förderprogramme zur Demokratiebildung aufsetzen. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?
Antifaschismus ist eine Grundlage unserer Politik, die sich nicht zuletzt gegen die Strukturen richtet, die Faschismus hervorbringen: Wir stellen uns allen Formen der Menschenfeindlichkeit entgegen und verteidigen die Demokratie – auf der Straße, im Alltag, im Parlament. Wir wollen die Kräfte in der Zivilgesellschaft mit einem Demokratiefördergesetz stärken, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Neonazis engagieren. Protest und Aufklärung gegen Rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr kriminalisiert werden. Projekte der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten Demokratiefördergesetz stärker und langfristig finanziell unterstützt werden. Dabei darf es kein strukturelles Misstrauen und keinen Kooperationszwang mit Polizei und Inlandsgeheimdienst geben. Zivilgesellschaftliche Vereine, wie die Change.org, Campact und Attac, müssen durch eine Reform der Abgabenordnung wieder als gemeinnützig gelten. Wir setzen uns für eine antifaschistische Erinnerungskultur ein, um das Gedenken an die Opfer von damals und heute zu bewahren. Der 8. Mai soll als Tag der Befreiung vom Faschismus endlich ein bundeseinheitlicher Feiertag werden. Die politische Bildung an den Schulen sowie kritische Sozialwissenschaften an den Hochschulen wollen wir stärken. Niedrigschwellige Angebote für Erwachsene zur Demokratiebildung begrüßen wir und sollten flächendeckend angeboten werden.