Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Gemeinschaftsprojekt Caritas Erding, AWO Ebersberg, Lebenshilfe Freising

GP Caritas Erding, AWO Ebersberg, Lebenshilfe Freising

Gemeinschaftsprojekt Caritas Erding, AWO Ebersberg, Lebenshilfe Freising

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Wie würden Sie Menschen mit Behinderung bei der Kommunikation besser unterstützen?
Grundvoraussetzung für die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit – in baulicher, kommunikativer und struktureller Hinsicht. Barrierefreiheit nützt allen Menschen. Sie muss deshalb sowohl für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich als bindende Verpflichtung gelten. Barrieren müssen abgebaut werden – auch in den Köpfen und in der digitalen Welt. Wir wollen dazu verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufnehmen. Dabei will DIE LINKE die unterschiedlichen Kommunikationsbedarfe aller Menschen mit Behinderungen verpflichtend berücksichtigen. Beratungs- und Informationsangebote der Politik, von Behörden und anderen öffentlichen (aber auch privaten) Einrichtungen sind barrierefrei zur Verfügung zu stellen, damit sie für alle Menschen mit Behinderungen nutzbar und zugänglich sind. Auf Wunsch muss auch eine bedarfsdeckende Kommunikationsassistenz finanziert werden.

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Was halten Sie davon, dass Menschen mit Behinderung ihre Werkstatt frei wählen dürfen und mehr Geld verdienen würden?
DIE LINKE will gute Arbeit und Einkommen, von dem man leben kann, auch für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Das schließt die Beschäftigten in Werkstätten ein. Werkstätten wollen wir Schritt für Schritt überflüssig machen – mithilfe von sofort durchsetzbaren Ausstiegsstrategien und Zeitplänen sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten geknüpft sind. Als einen Zwischenschritt für die Werkstattbeschäftigten betrachten wir die sofortige Einführung des Tarif- bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes. Auch muss die Vermittlung von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Dafür muss z.B. das Budget für Arbeit ohne die Deckelung der Lohnzuschüsse und mit Arbeitslosenversicherungsschutz ausgestaltet werden.

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Was tun Sie dafür, dass Menschen mit Behinderung im Alter gut versorgt sind?
Wie oben beschrieben will DIE LINKE bei der Weiterentwicklung der Werkstätten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten geknüpft sind. Das Rentensystem wollen wir stärken durch die Wiederanhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und durch zahlreiche andere Maßnahmen wie die Verbesserung der von der Koalition eingeführten, aber viel zu schwachen „Grundrente“. Schließlich wollen wir als letzte Sicherungsmaßnahme vor Altersarmut, die einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente einführen. Wer im Alter ein niedriges Einkommen und kein sehr großes Vermögen hat, dessen Alterseinkommen wird auf 1.200 Euro netto im Monat erhöht.

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Was tun Sie dafür, dass Menschen mit Behinderung, die im Rollstuhl sitzen, mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen?
Menschen mit Behinderungen sind wegen fehlender Barrierefreiheit und anderer Diskriminierungen überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen. DIE LINKE fordert einen inklusiven Arbeitsmarkt und langfristige und bedarfsdeckende Förderungen. Die gesetzliche Beschäftigungspflicht muss wieder auf sechs Prozent erhöht werden. Die Ausgleichsabgabe wollen wir deutlich anheben. Alle Regelungen sollen beseitigt werden, die es Unternehmen ermöglichen, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu reduzieren und so die Beschäftigungspflicht faktisch auszuhebeln. Wir stellen sicher, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht für institutionelle Förderungen verwendet werden. Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit müssen gezielt auch Menschen mit Behinderungen einschließen. Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wollen wir deutlich stärker fördern und ausweiten.