Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Netzwerk Immovielien e.V.
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Wie stehen Sie zur Privatisierung von öffentlichem Immobilieneigentum, insbesondere gegen Höchstgebot und ist dies aus Ihrer Sicht mit dem Gemeinwohl vereinbar?
Die massive, anhaltende Privatisierung öffentlicher Grundstücke und Immobilien seit den 1990er Jahren war und ist ein großer Fehler. Sie hat dazu beigetragen, dass die öffentliche Hand angesichts vollkommen überhitzter Bodenpreise entscheidend an Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten verloren hat. DIE LINKE will die Privatisierung mit einem Bodensicherungsgesetz stoppen. Bundeseigene Grundstücke sollen nur noch verbilligt oder kostenlos an landeseigene, kommunale oder gemeinnützige Wohnungsgesellschaften oder im Erbbaurecht abgegeben werden. Für die öffentliche Bodenbevorratung wollen wir ein Ankaufprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr auflegen, aus dem Bund, Länder und Kommunen Mittel für den Bodenerwerb erhalten. Außerdem wollen wir das kommunale Vorkaufsrecht stärken. Es soll flächendeckend, innerhalb einer Frist von sechs Monaten und zu einem sozialverträglichen Ertragswert ausgeübt werden können, um Grundstücke und Wohnungen für die öffentliche Hand zurückzugewinnen.
Themen:
Mietendeckel, Wohnen und Bauen
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Was spricht aus Ihrer Sicht dafür, bei der Vergabe von Nutzungsrechten (z.B. Erbbaurecht) oder beim Verkauf staatlicher oder kommunaler Grundstücke in der Regel Konzeptausschreibungen anzuwenden?
Ein gemeinwohlorientierte, soziale und ökologische Stadtentwicklung darf bei der Grundstücksvergabe nicht auf die Höhe des Verkaufspreises oder Erbbauzinses setzen. Konzeptverfahren, mit denen Kommunen Kriterien für die Entwicklung von Grundstücken aufstellen, sind eine in vielen Städten erprobte Alternative. Mit ihrer Hilfe können Kommunen ihre städtebaulichen Ziele effektiv umsetzen, die Bodenpreise dämpfen, und die besonderen Bedürfnisse beispielsweise von Genossenschaften oder gemeinwohlorientierten Trägern und Initiativen besser berücksichtigen. Deshalb setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass öffentliche Grundstücke grundsätzlich im Erbbaurecht und mit Konzeptausschreibungen vergeben werden.
Themen:
Mietendeckel, Wohnen und Bauen
3
Mit welchen bestehenden oder neuen Instrumenten könnte der Bund solche Verfahren (z.B. Konzeptausschreibungen) und die Leistungsfähigkeit gemeinwohlorientierter Akteure besser unterstützen?
Zukünftig müssen Gemeinwohl- und Nachhaltigkeitsziele im Zentrum der Liegenschaftspolitik von Bund, Ländern und Kommunen stehen, und nicht wie bisher die Erzielung hoher Erlöse zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung. Durch eine Reform der Bundeshaushaltsordnung sowie des BImA-Gesetzes wollen wir das auf Bundesebene sicherstellen. Konzeptverfahren und allgemein eine gemeinwohlorientierte Immobilienentwicklung können administrativ aufwändiger und mit beihilfe- und vergaberechtlichen Hürden konfrontiert sein. Um sowohl die Kommunen als auch Genossenschaften, gemeinnützige Träger und Initiativen beim damit verbundenen Aufwand zu unterstützen, sollen sie Mittel aus der Städtebauförderung bekommen können.
Themen:
Mietendeckel, Wohnen und Bauen
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Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass der Bund für staatliche Zwecke nicht mehr benötigte Grundstücke unentgeltlich in (inter)kommunale Bodenfonds für gemeinwohlorientierte Nutzungen einlegt?
DIE LINKE will die Bundesliegenschaftspolitik grundsätzlich neu ausrichten und dafür die Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), des Bundeseisenbahnvermögens sowie anderer Bundesbehörden und -unternehmen in einem Bundesbodenfonds zusammenführen. Der Bundesbodenfonds soll nicht benötigte Grundstücke verbilligt oder kostenfrei an Länder, Kommunen oder gemeinwohlorientierte Träger abgeben. Zur Frage, ob ein zusätzlicher (inter)kommunaler Bodenfonds ein geeignetes Instrument dafür ist, haben wir uns noch keine abschließende Meinung gebildet.
Themen:
Mietendeckel, Wohnen und Bauen