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FragDenStaat.de - Sehr geehrte Damen und Herren, als zivilgesellschaftliche Organisation setzen wir uns seit zehn Jahren für Informationsfreiheit in Deutschland ein. Wir sind davon überzeugt, dass eine starke Demokratie eine informierte und aktive Zivilgesellschaft braucht, die auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung sprechen kann. Es soll gesellschaftlich etabliert und selbstverständlich sein, amtliche Informationen leicht zu erhalten und nutzen zu können. Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie das Recht der Bürger:innen, amtliche Informationen zu erhalten, gesetzlich garantieren. Auf Bundesebene gibt es ein solches Informationsfreiheitsgesetz, nach dem Informationen auf Antrag herausgegeben werden müssen, aber nicht aktiv veröffentlicht.

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Planen Sie eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu einem Transparenzgesetz (TG), nach dem behördliche Informationen nicht nur auf Anfrage, sondern proaktiv veröffentlicht werden?
Ja, DIE LINKE setzt sich für ein Transparenzgesetz ein, mit dem alle in Behörden zur Verfügung stehenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

2

Welche Bereiche sollen Ihrer Auffassung nach unter ein IFG oder TG fallen und welche nicht?
Von einem Transparenzgesetz sollte kein Bereich pauschal ausgenommen werden. Im Informationsfreiheitsgesetz derzeit vorgesehene Ausnahmetatbestände müssen geprüft und in der Praxis in Einzelfallentscheidungen restriktiv, also im Sinne der Informationsanliegen, ausgelegt werden.

3

Wie bewerten Sie die Erhebung von Gebühren im Rahmen eines IFG oder TG?
Die Erhebung von Gebühren im Bereich des IFG erfolgt derzeit vollkommen uneinheitlich und zum Teil mit dem erkennbaren Ziel, Bürgerinnen und Bürger abzuschrecken. Sie sollten deshalb deutlich reduziert und auf Fälle eines klar erkennbaren Mehraufwands beschränkt werden. Bei einem Transparenzgesetz sollten ohnehin keine Gebühren anfallen, weil die Veröffentlichung dann Aufgabe der Behörde ist. Zu diskutieren wäre, wie mit der kommerziellen Nutzung solcher Daten (over-the-top-Dienste) umgegangen werden sollte.

4

Welche Rechte benötigt Ihrer Auffassung nach die:der BfDI, um die Durchsetzung eines IFG oder TG zu gewährleisten (insbesondere hinsichtlich einer Weisungsbefugnis gegenüber anderer Behörden, Informationen zu veröffentlichen)?
Der bzw. die BfDI muss dafür mit Anordnungsbefugnissen ausgestattet werden, wie es sie im Bereich der Datenschutzaufsicht zumindest teilweise schon gibt (auch diese müssen allerdings erweitert werden).

5

Befürworten Sie ein “Open Data-Prinzip” in den Verwaltungen, nach dem erhobene Daten maschinenlesbar und frei nachnutzbar veröffentlicht werden? Wie soll dieses ausgestaltet sein und welche Maßnahmen erachten Sie dafür als notwendig?
Ja, wir befürworten ein open-data-Prinzip im Rahmen eines Transparenzgesetzes. Wir angemerkt, müsste hinsichtlich der Ausgestaltung vor allem die kommerzielle Nutzung solcher Daten, insbesondere wenn sie in aufbereiteter Form kostenpflichtig (ob gegen Geld oder Daten) zur Verfügung gestellt werden. Um Daten maschinenlesbar zur Verfügung stellen zu können, müssen aber auch verwaltungsintern erst die notwendigen Bedingungen (einheitliche Datenstandards etc.) geschaffen werden.

6

Befürworten Sie die Unterzeichnung der Tromsö-Konvention durch die Bundesregierung?
Ja, die Unterzeichnung der Tromsö-Konvention wird von uns befürwortet.