Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Arbeitskreis Berufsgesetz c/o Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)

Bundesverband für Logopädie

Arbeitskreis Berufsgesetz c/o Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)

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Werden Sie das „Gesetz über den Beruf des Logopäden“ (1980) durch ein neues Berufsgesetz für alle 12 in der Logopädie/Sprachtherapie tätigen Berufe bis Ende 2024 ersetzen, um die Heterogenität der Berufslandschaft zu beenden und Patient*innen Sicherheit bei der Therapeut*innenwahl zu ermöglichen?
Nach 41 Jahren ist es nach unserer Auffassung durchaus an der Zeit, dieses Gesetz zu reformieren. Damals war die Logopädie noch recht frisch in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen worden. In der Zwischenzeit gibt es viele neue Entwicklungen, der Beruf ist unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung geworden und in anderen Staaten wird den Logopädinnen und Logopäden teils deutlich mehr Versorgungsverantwortung gegeben – mit Erfolg. Es spricht aus unserer Sicht also Vieles dafür, das Berufsgesetz eben genau in die Richtung von mehr Verantwortung und mehr Unabhängigkeit von ärztlichen Entscheidungen weiterzuentwickeln.

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Wie stehen Sie zu unserer Forderung nach einer hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung für alle Berufstätigen im Bereich Logopädie/Sprachtherapie, um den Anforderungen an eine angemessene evidenzbasierte Patient*innenversorgung zu entsprechen? (s. Deutscher Bundestag 2016)
DIE LINKE befürwortet die Akademisierung von Berufsfeldern, in denen eine wissenschaftliche Ausbildung für eine qualitative Ausübung des Berufs notwendig ist oder in den letzten Jahren aufgrund gestiegener Anforderungen notwendig wurde. Die seit 2009 laufenden Modellprojekte zur Akademisierung von Gesundheitsberufen zeigen aus unserer Sicht positive Effekte für die Patientenversorgung und legen eine Akademisierung daher nahe. Für DIE LINKE ist es allerdings wichtig, dass die Akademisierung von Berufsfeldern wie der Logopädie/Sprachtherapie nicht zum Ausschluss von Menschen ohne Hochschulzugangsberechtigung führt. Um mehr Menschen den Zugang zur Hochschule zu ermöglichen, fordern wir daher ein Hochschulzugangsgesetz. Insbesondere für Menschen mit Berufsabschluss soll ein solches Gesetz die Hürden zur Hochschulbildung senken.

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Wie stehen Sie zu unserer Forderung nach einer primärqualifizierenden Ausbildung im Sinne der Definition des Wissenschaftsrates (2020), die sowohl die klinisch-praktische Qualifikation (AK 2018) als auch die Etablierung einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin (HRK 2019) garantiert?
DIE LINKE unterstützt Forderung nach einer primärqualifizierenden Ausbildung und der Etablierung einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin. Eine solche Ausbildung darf zum einen aber nicht dazu führen, dass ein Zwei-Klassensystem in der logopädischen Ausbildung etabliert wird und zum anderen, dass Studierende in ihrer klinisch-praktischen Phase als kostenlose Arbeitskräfte missbraucht werden, weil sie nicht wie in der dualen Ausbildung gleichzeitig entlohnt werden. Hier müssen Regelungen gefunden werden, die eine angemessene Vergütung auch im Rahmen einer BAföG-Förderung vorsieht.