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Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)
BV Ärzte Schmerz- und Palliativmedizin
Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)
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In Deutschland existiert kein Facharzt für Schmerzmedizin und keine schmerzmedizinische Bedarfsplanung. Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach der Einführung einer schmerzmedizinischen Bedarfsplanung, und wenn ja, wie kann diese aus Ihrer Sicht umgesetzt werden?
Schmerzen gehören zu den quälendsten und beängstigendsten Symptomen. Ihre Bekämpfung ist zur Förderung von Selbstbestimmung und Lebensqualität der Patient*innen essentiell und sollte ein wesentliches Ziel der Medizin sein. DIE LINKE unterstützt die Einführung einer fachärztlichen Spezialisierung Schmerzmedizin, auch wenn diese Entscheidung in der ärztlichen Selbstverwaltung liegt. Wir betonen aber, dass die Schmerzbehandlung trotzdem zum Handwerkszeug jeder Disziplin, insbesondere auch der Allgemeinmedizin gehören und in der Aus- und Weiterbildung deutlich aufgewertet werden muss.
Schmerzambulanzen leisten schon heute eine besonders wichtige Arbeit. Leider sind sie in zu vielen Teilen Deutschlands nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Wir unterstützen die Einbeziehung der Schmerzmedizin in die Bedarfsplanung. Zugleich müssen mehr qualifizierte Ärzt*innen ausgebildet werden, damit eine flächendeckende auch real gewährleistet werden kann.
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Inwieweit wird sich Ihre Partei für die Einführung einer spezialisierten ambulanten schmerzmedizinischen Versorgung (SASV), im Sinne einer multimodalen Komplexbehandlung im Team, einsetzen, um damit die Schmerzversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern? KBV-Info: https://www.kbv.de/html/39527.php
DIE LINKE setzt sich in vielen Bereichen für eine interdisziplinäre und interprofessionelle Behandlungen ein. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, aber teilweise auch Disease-Management-Programme sind gute Schritte in diese Richtung. Sofern nach fachlich-wissenschaftlicher Einschätzung auch in der Schmerzmedizin die Einrichtung solcher standardisierten Teams die Behandlungsqualität verbessern, wird DIE LINKE diese Initiative unterstützen. Entscheidend wäre dann, dass dieses Angebot auch allen Versicherten zur Verfügung steht. Daher braucht es auch hier eine Bedarfsplanung und Erfassung des tatsächlichen Versorgungsgeschehens.
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Welche Maßnahmen sind geboten, um den Defiziten in der schmerzmedizinischen Versorgung (Unter- u. Fehlversorgung, kein Facharzt Schmerzmed., keine Bedarfsplanung, Nachwuchsproblematik) wirksam entgegenzuwirken, um den Sicherstellungsauftrag für SchmerzpatientInnen nach § 75 SGB V zu gewährleisten?
Wie oben ausgeführt sehen wir ungeachtet einer möglichen eigenen Fachrichtung die Schmerzbehandlung als immanenten Bestandteil jeder Behandlung, in der Schmerzen eine Rolle spielen. Der erste Schritt wäre daher, die medizinische Versorgung insbesondere mit Allgemeinmediziner*innen zu gewährleisten und die bestehende Bedarfsplanung grundlegend zu überarbeiten. Generell muss in der Aus- und Weiterbildung mehr Wert auf die Steigerung der subjektiven Lebensqualität der Patient*innen liegen und die Schmerzmedizin einen erheblich größeren Raum einnehmen. Wir wollen Schmerzambulanzen möglichst flächendeckend verfügbar machen und hier auch auf eine intensive Kooperation mit niedergelassenen Ärzt*innen fast aller Fachrichtungen hinwirken. Generell wollen wir die sogenannte sprechende Medizin aufwerten, was automatisch auch der Schmerzmedizin zugutekommen dürfte.
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Wie stehen Sie zu einer Aufnahme eines neuen EBM-Kapitels für schmerzpsychotherapeutische Leistungen in Anlehnung an die Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gem. § 135 Abs. 2 SGB V?
DIE LINKE begrüßt Qualitätssicherungsvereinbarungen wie die zur Schmerztherapie ebenso wie die Erarbeitung des DMP zu chronischem Rückenschmerz. Die Festlegung des EBM-Katalogs obliegt der gemeinsamen Selbstverwaltung. Wenn sich hier ein eigenständiger Fachbereich entwickelt, wäre die Vereinbarung eines eigenständigen EBM-Kapitels unseres Erachtens folgerichtig.