Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
BV körper- und mehrfachbehinderte Menschen
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
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Der bvkm begrüßt die personenzentrierte Ausrichtung der neuen Eingliederungshilfe, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Kostenvorbehalt beim Wunsch- und Wahlrecht abgeschafft wird und Eingliederungshilfe unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird?
Das Bundesteilhabegesetz hat einen Flickenteppich an verschiedenen Verfahren in Ländern und Kommunen geschaffen. DIE LINKE fordert auf Bundesebene, dass Ansprüche und Bedarfe der Leistungsberechtigten nach bundesweit einheitlichen Kriterien auf Grundlage der ICF festgestellt werden müssen. Regelungen zur Regionalisierung von Teilhabeleistungen und zur abweichenden Leistungsausgestaltung für Länder und Kommunen sind aufzuheben. Alle Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und vollständig einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltet werden. Dazu zählen auch Assistenzleistungen, die für alle Lebensbereiche garantiert werden müssen – so auch für ehrenamtliche Tätigkeiten. DIE LINKE möchte das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Daher fordern wir Mehrkostenvorbehalte wie in § 104 SGB IX und die gemeinschaftliche Leistungserbringung gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen (Zwangspooling) zu streichen.
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Das Kriterium des Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung schließt Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen von der Teilhabe am Arbeitsleben aus. Werden Sie die Zugangsvoraussetzungen zur WfbM neu fassen, um allen Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen?
DIE LINKE fordert die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt, langfristige und bedarfsdeckende Förderungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe, die wirksame Verbesserung von Beratung und Vermittlung einheitlich durch die Bundesagentur für Arbeit, mindestens Mindestlohn und reguläre Arbeitsverhältnisse für Werkstattbeschäftigte. Die Unterscheidung zwischen werkstattfähigen und nicht werkstattfähigen Menschen ist aufzuheben. Damit entfällt auch die Zugangsbedingung in eine Werkstatt: das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung. Die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss stärker gefördert werden. Dafür ist z.B. das Budget für Arbeit auszuweiten und ohne die Deckelung der Lohnzuschüsse und mit Arbeitslosenversicherungsschutz auszugestalten. Auch wollen wir Inklusionsunternehmen deutlich stärker fördern und ausweiten.
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Die Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson ist bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Voraussetzung für einen gelingenden Krankenhausaufenthalt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für diesen Personenkreis ein Anspruch auf Assistenz im Krankenhaus eingeführt wird?
DIE LINKE fordert für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf, die Assistenz benötigen und diese nicht über das Arbeitgebermodell organisieren: Bei notwendigen Aufenthalten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Hospizen muss die Mitnahme von Assistenz-/Pflegekräften gewährleistet werden. Die Finanzierung sollte wie bei anderen Assistenzleistungen über die Eingliederungshilfeträger des SGB IX erfolgen. Endlich wurden nach über zehn Jahren regierungsinternen Zuständigkeitshickhack noch Regelungen verabschiedet. Diese bleiben jedoch unzureichend, da sie sich nur auf die Eingliederungshilfe beziehen. Damit fallen Menschen mit Pflegebedarf raus, etwa Menschen mit Demenz. Auch wird die Mitnahme von Assistenz nicht in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ermöglicht. Abzulehnen ist ausdrücklich, dass die Regelungen erst nach einem Jahr in Kraft treten sollen.
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Häufig lehnen Krankenkassen Anträge auf Heil- oder Hilfsmittel systematisch ab. Streitigkeiten binden wichtige zeitliche Ressourcen und kosten Eltern von Menschen mit Behinderungen viel Kraft und Energie. Welche Maßnahmen planen Sie, damit berechtigte Ansprüche zeitnah und positiv beschieden werden?
DIE LINKE will die Pflicht zur Genehmigung des Hilfsmittels durch die Krankenkassen abschaffen. Das verkürzt auch Bearbeitungszeiten. Grundlage dafür ist eine Neukonzeption des Hilfsmittelverzeichnisses, und zwar durch den G-BA unter wirksamer Patientenbeteiligung. Ziel ist die Erstellung einer Positivliste für eine Versorgung mit hochwertigen Hilfsmitteln, die von den Krankenkassen zügig und vollumfänglich finanziert werden.
Bei der Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen muss auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden, insbesondere für eine barrierefreie Mobilität. Eine bedarfsdeckende Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln ist sicherzustellen.
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Durch § 43a SGB XI werden Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, auf 266 € im Monat begrenzt. Werden Sie § 43a SGB XI abschaffen, damit die Bewohner:innen den vollen Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten?
DIE LINKE wird Teilhabeleistungen nach SGB IX und teilhabeorientierte Pflegeleistungen (SGB XI) gleichrangig ausgestalten. Im Gesamtplanverfahren zur Bedarfsfeststellung im neu zu gestaltenden SGB IX sind Teilhabeleistungen gegenüber der Hilfe zur Pflege im SGB XII vorrangig zu garantieren. Die Einschränkung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI für Menschen mit Behinderungen ist aufzuheben Grundsätzlich will DIE LINKE, dass alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege von der Krankenversicherung finanziert werden. Deshalb soll der § 43 a SGB XI entfallen.
Die Teilhabeorientierung in der Pflegebegutachtung nach SGB XI wollen wir stärken und die Begutachtungsmodule 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) anders in die Leistungsbemessung einbeziehen. . Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe werden dabei wie bisher nebeneinander gewährt.
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Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Eltern von Kindern mit Behinderung zu verbessern, müssen Betreuungsangebote deutlich ausgebaut und auskömmlich finanziert werden. Auch bedarf es einer besseren Altersabsicherung bei Pflege. Werden Sie sich für die Belange pflegender Eltern einsetzen?
Die größte Entlastung sowohl für Menschen mit Pflegebedarf als auch für ihre pflegenden Angehörigen ist wohnortnahe, nichtkommerzielle und von einer Solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckte professionelle Tages- und Kurzzeitpflege sowie unbürokratisch zugängliche Entlastungsangebote. Diese wollen wir ausbauen und zu einem Entlastungsbudget zusammenführen. Gegen indirekte Leistungskürzungen sollen alle Leistungsbeträge über die Inflationsrate hinaus jährlich verbindlich dynamisiert werden. Gegen Armut durch Pflege wollen wir auch eine echte Lohnersatzleistung und höhere Rentenansprüche aus Pflege für alle Pflegepersonen, auch wenn sie schon Rente beziehen. Die Schwellenwerte im Pflege- und Familienpflegegesetz schaffen wir ab. Wir wollen einen bundesweiten Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen, eingeschlossen ein Rückkehrrecht auf den eigenen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
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Im Bereich der Eingliederungshilfe fehlen insbesondere Heilerziehungspfleger:innen und Heilpädagog:innen. Es müssen deshalb dringend weitere Fachkräfte gewonnen und die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Welche Maßnahmen planen Sie hierzu?
DIE LINKE setzt sich für mehr hochwertige Qualifizierungsangebote und für eine bessere Bezahlung der Gesundheits- und Heilberufe ein. Aus- und Fortbildung in Gesundheitsberufen muss gebührenfrei sein und Arbeitsleistungen während der Ausbildung müssen vergütet werden. Bei der Weiterbildung sollen die Beschäftigten nach ihrem Grundberuf bezahlt werden. DIE LINKE unterstützt das gewerkschaftliche Engagement für bundesweite Ausbildungsverordnungen und Ausbildungsvergütungen in der Gesundheitsbranche. Wir fordern bundeseinheitliche Regelungen für die Anerkennung von Heilerziehungspflegern*innen als Fachkräfte in der Behindertenhilfe.
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Für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine barrierefreie Umwelt unabdingbar. Anreize, Förderprogramme und die Einführung von Standards sind wichtig, um Barrierefreiheit umzusetzen. Was planen Sie, um die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicherzustellen?
Barrierefreiheit ist Grundlage für gleiche Teilhabe und fördert den solidarischen Zusammenhalt. DIE LINKE fordert Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen – auch in den Köpfen und in der digitalen Welt. Hierfür brachte DIE LINKE auf Bundesebene zehn Anträge ein. Auch die Privatwirtschaft muss umfassende Barrierefreiheit ermöglichen. Wir wollen dazu verbindliche und wirksame Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie in alle ebenfalls betroffenen Gesetze aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet werden. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, damit Antidiskriminierungsverbände Klage erheben können. Öffentliche Investitionen, Fördergelder und Vergaben müssen an Barrierefreiheit gebunden werden.