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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V

BV Kraft-Wärme-Kopplung

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V

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Zukünftig nehmen die Zeiten positiver Residuallast zu, in denen Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Quellen die schwankende Stromnachfrage nicht allein decken kann. 2018 hat der B.KWK gefordert, den ‚Rest’-Bedarf zu 100 % aus KWK-Anlagen zu decken. Wie stehen Sie dazu?
Wenn Brennstoffe zur Energieversorgung eingesetzt werden, soll das nach Möglichkeit in KWK-Anlagen geschehen, da diese die höchste Effizienz bieten. Wir unterstützen insbesondere dezentrale KWK-Anlagen, weil sie Wärmetransporte verringern sowie als effiziente und flexible Partner der Erneuerbaren agieren können. Wir gehen aber davon aus, dass perspektivisch eine Vollversorgung aus erneuerbaren Quellen möglich und innerhalb der kommenden 15 Jahre zu erreichen ist. Deshalb wird auch die dann in Betrieb stehende KWK bis 2035 auf Biogas oder Biomasse umgestellt sein.

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Welche Änderungen werden Sie vornehmen, um den gesamten erzeugten erneuerbaren Strom zu nutzen und nicht abzuregeln?
Die Stromnetze müssen für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien optimiert und Flexibilitätsoptionen beim Verbrauch voll genutzt werden. Speicher und flexible Technologien wie Wärmepumpen mit Speicher und PtG sorgen zusätzlich dafür, dass möglichst der gesamte erzeugte Strom abgenommen wird. Wir wollen die Stromnetze möglichst in die öffentliche Hand zurückführen, volle Transparenz bei den dann bundesweit einheitlichen Netzentgelten und die Netzplanung strikt an den Erfordernissen der Energiewende ausrichten. Sinnvoll ist zudem die Nutzung der 3-Prozent Strom aus erneuerbaren Energien in anderen Anwendungen, die ansonsten abgeregelt werden müssten. Auch sollten vorausschauend KWK-Anlagen mit vergrößerten Wärmespeichern und integrierten Heizspiralen ausgestattet werden, damit sie bei Bedarf stromgeführt gefahren werden können.

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Wie schaffen Sie einen regulatorischen Rahmen für die Energiewirtschaft, der für langfristige Investitionssicherheit sorgt?
Wir wollen einen möglichst schnellen, direkten und vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Zu diesem Zweck sehen wir feste Ausbauziele vor, die bis 2035 erreichen. Parallel müssen die Netze fit für die Energiewende werden (siehe Antwort auf Frage 2). Wir gehen davon aus, dass klare ordnungsrechtliche Vorgaben mehr Planungssicherheit schaffen als rein marktbasierte Instrumente, bei denen Preisschocks oder andere kurzfristige Entwicklungen Investitionen gefährden können. Deshalb setzen wir auch im Sinne der Investitionssicherheit auf verbindliche Ausbaupfade, damit die Entwicklung des Energiesystems der Zukunft für alle Akteure vorausschaubar und transparent gestaltet wird.

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Wird die Politik auf Bundesebene die Umsetzung der Wärmewende auf kommunaler Ebene verpflichtend machen? Wie werden Bundesziele bis auf die kommunale Ebene durchgereicht und verpflichtend eingefordert? Welche Instrumente der Vollzugskontrolle schlagen Sie vor?
Wir sehen zunächst die Bundesebene in der Pflicht, die Wärmewende zu beschleunigen. Wir wollen einen bundesweiten Klima-Check aller Gebäude bis 2025. Mit verbindlichen gebäudescharfen Stufenplänen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt flexibel zu erreichende Energieeffizienzniveaus zum Inhalt haben, wollen wir bis 2035 einen klimaneutralen Gebäudebestand garantieren und viele neue Arbeitsplätze schaffen. Dieses Ziel gilt selbstverständlich auch für Gebäude in kommunalem Besitz oder in kommunaler Nutzung. Im Rahmen dieser Stufenpläne wird auch der künftige Heizbedarf bestimmt. Er ist schrittweise – aber mit deutlich höherem Tempo – durch regenerative Energie zu decken. An diese Anforderungen müssen sich kommunale Fern- und Nahwärmenetze anpassen. Hier wird abzuwägen sein, in welchen Gebieten Groß-KWK und Fernwärme zukunftsträchtig sind und in welchen eher viele kleine dezentrale Heizsysteme zum Einsatz kommen sollten. Schließlich verringert sich der Wärmebedarf infolge energetischer Sanierungen. Die Kommunen müssen durch eine grundlegende Verbesserung der Kommunalfinanzen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben auch in der Vollzugskontrolle erfüllen zu können. DIE LINKE fordert eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen. Laufende Bundesprogramme müssen verstetigt und dem Bedarf entsprechend angepasst werden. Auch die Förderkriterien müssen auf den Prüfstand. Sollen finanzschwache Kommunen von Bundesprogrammen profitieren, müssen die Eigenanteile für sie gestrichen werden. Um die Kommunalfinanzen auch langfristig auf solide Beine zu stellen, muss u. a. der kommunale Einnahmeanteil am Gesamtsteueraufkommen angehoben werden. Wir wollen zudem die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln, um die Einnahmeseite der Kommunen zu verbessern. Darüber hinaus muss die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen durch eine Gemeindefinanzreform sichergestellt werden.

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Wie stellen Sie die Zukunft der Gasnetzinfrastruktur sicher, die heute als Leitungsmedium für fossile Energieträger dient und vermutlich zukünftig abgeschrieben werden muss?
Das Gasnetz wird sicherlich kleiner werden, weil weniger kleinteilige Versorgung von Haushalten erforderlich sein wird. Größere Übertragungsleitungen und Versorgungsnetze für die Industrie etwa mit erneuerbaren Gasen und Wasserstoff werden aber weiter benötigt. Wir fordern ein Erdgasausstiegsgesetz, das einen verbindlichen Plan auch für die Gasnetze aufstellt und so Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. Die Netzentwicklungspläne müssen konsequent auf die Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Auf dieser Basis kann dann auch die Finanzierung der künftig noch notwendigen Infrastruktur unter allen Beteiligten geklärt werden. Insbesondere die Beschäftigten der Branche brauchen eine soziale Absicherung und gute berufliche Perspektiven, das muss garantiert sein.

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Wird die Politik die Rahmenbedingungen ändern, um die Ungleichbehandlung zwischen Eigenerzeugern und Effizienzdienstleistern abzuschaffen?
Grundsätzlich sollten sich für eine solidarische Finanzierung alle Endverbraucher an den Kosten von Energiewende und Infrastruktur beteiligen. Dies gilt insbesondere für den Eigenverbrauch von Strom aus konventionellen Kraftwerken, sowohl im Bestand als auch bei Neuanlagen, aber auch (jenseits von Bagatellgrenzen) für die sonstige Erzeugung. Deshalb wollen wir die Privilegien für den Eigenverbrauch von Strom, die bei netzbezogenen Umlagen und Abgaben wirken, einschränken. Die Befreiung von der EEG-Umlage ist zu streichen. Werden durch Regelungen zum Eigenverbrauch Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) unwirtschaftlich, so soll ihre Wirtschaftlichkeit über eine erhöhte EEG-Einspeisevergütung oder einen erhöhten KWK-Bonus ausgeglichen werden. Notwendig ist ferner eine Bagatellgrenze für kleine Anlagen, da bei diesen die bürokratischen Kosten und der fiskalische Nutzen bei der Erfassung und Abrechnung des Eigenstromverbrauches in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.

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Wie nehmen Sie Einfluss, damit das restriktive EU-Beihilferecht in der jetzigen Form die Klimaschutzziele nicht mehr behindert?
Ihre Richtlinien für Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie will die Europäische Kommission in diesem Jahr überarbeiten – mit dem Ziel, sie in Einklang mit den Zielen des Green Deal zu bringen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die EU muss ihre Beihilfepolitik am 1,5-Grad-Ziel ausrichten. Sie muss den gerechten Übergang zu einer politischen Strategie machen und darf ihn nicht nur auf einen Fonds (just transition fund) reduzieren. Deshalb fordern wir einen ambitionierteren European Green Deal, der den Klimawandel wirklich aufhält und dabei gleichzeitig soziale Sicherheit garantiert. Für Deutschland fordern wir ein zusätzliches Investitionsprogramm von 120 Mrd. Euro pro Jahr, aktuell etwa 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, für den sozial-ökologischen Umbau. Das EU-Beihilferecht muss solche Programme in allen Mitgliedsstaaten unterstützen.

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Da die jetzige Förderung für iKWK erst ab 1 MW einsetzt, aber ein Großteil der Wärmeversorgung im Bereich bis 1 MW liegt, wird dessen Potential bislang nicht genutzt. Wie stehen Sie zu einer Förderung für iKWK im Leistungsbereich für KWK-Anlagen unter 1 MWel für die Objekt- und Quartiersversorgung?
Der stromgeführte energiewendedienliche Betrieb von KWK-Anlagen muss auch bei kleineren Anlagen stärker angereizt werden. Daher kann eine Förderung von kleiner iKWK dort, wo ein regenerativ betriebenes Heizsystem nicht den gesamten Heizbedarf decken kann oder ein besonderer Bedarf an netzdienlicher Stromproduktion besteht, sinnvoll sein. Grundsätzlich geben wir aber der Reduzierung des Wärmebedarfs und komplett emissionsfreien Heizsystemen möglichst mit Wärmepumpe den Vorrang, weil das die energieeffizienteste Lösung darstellt.