Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Wahlkompass Antidiskriminierung (Bündnis aus 27 Organisationen)
Wahlkompass Antidiskriminierung
Wahlkompass Antidiskriminierung (Bündnis aus 27 Organisationen)
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In der Rechtsprechung wird der Aspekt der Abschreckung regelmäßig zu wenig beachtet und es kommt zu sehr geringen Entschädigungszahlungen bei Diskriminierung. Werden Sie die entsprechenden Vorschriften im AGG ändern und ergänzen, um eine tatsächlich abschreckende Wirkung der Sanktionen zu erzielen?
Um das AGG wirksamer zu machen, müssen in erster Linie Erleichterungen für den Beweis diskriminierender Handlungen geschaffen werden. Die Erhöhung der Bußgelder kann in diesem Sinne ein Element sein, die Wirkung des AGG zu erhöhen und insbesondere gegen Diskriminierung am Wohnungs- und Arbeitsmarkt vorzugehen.
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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorgaben der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verabschiedet und umgesetzt werden?
Ja, DIE LINKE setzt sich für die Verabschiedung und Umsetzung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie ein. Die Bundesländer mit LINKEr Regierungsbeteiligung haben im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht, die dort leider abgelehnt wurde. Die Verabschiedung dieser Richtlinie ist aus unserer Sicht lange überfällig.
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Wie werden Sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in der kommenden Legislatur strukturell, personell und finanziell aufstellen?
Wir wollen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes personell deutlich stärken, um der deutlich gestiegenen Zahl von Beschwerden besser nachkommen zu können. Zudem müssen die digitalen Informations- und Beratungsangebote ausgebaut werden und so gestaltet werden, dass sie für möglichst viele Betroffene erreichbar sind. Hierfür müssen zusätzlich zu den Personalmitteln weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Unabhängige Initiativen und Beratungsstrukturen sollen darüber hinaus stärker gefördert werden.
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Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?
Wir sehen dies als Aufgabe des Parlaments und der Fraktionen selbst, die Zusammenarbeit mit den Selbstorganisationen und Interessengruppen marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu suchen und zu einem selbstverständlichen Bestandteil bei der Erarbeitung von Gesetzesinitiativen zu machen. Öffentliche Anhörungen der Fachausschüsse des Bundestages müssen ebenfalls stärker genutzt werden, nicht nur mit Expert*innen über die betroffenen Gruppen zu sprechen, sondern ihnen selbst Gehör zu verschaffen. Die Verbändebeteiligung der Ministerien muss ebenfalls gestärkt und für weitere Gruppen geöffnet werden. Dabei sind insbesondere ausreichende Fristen zur Stellungnahme einzuräumen. Dass den Verbänden immer häufiger nur wenige Tage zur Stellungnahme eingeräumt wird, selbst wenn es um komplexe Gesetzesvorhaben geht, ist aus unserer Sicht ein Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft.
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In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen und was sind deren zentrale Eckpunkte?
***Wird vom KLH beantwortet.***
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Wie werden Sie Antidiskriminierungsberatungsstellen und Betroffene in die staatliche Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung einbinden und gibt es Pläne für Fördermaßnahmen zur Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen und Betroffenenselbstorganisationen?
Beratungsstellen und Betroffenenselbstorganisationen müssen finanziell stärker gefördert und unterstützt werden. Dazu gehören auch Bildungsangebote, damit haupt- und ehrenamtliche Kräfte eigene Kompetenzen in der komplexer werdenden Medien- und Öffentlichkeitsarbeit aufbauen können. Dabei ist uns besonders wichtig, eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen und zu unterstützen, um die Unabhängigkeit nicht-staatlicher Stellen zu erhalten.
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Wie stellen Sie parteiintern in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
***Wird vom KLH beantwortet.***
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Wo nehmen Sie noch Lücken in Bezug auf die Beteiligung marginalisierter Gruppen in der parteiinternen Partizipation wahr und welche Personengruppen rücken Sie beim Bestreben, diese Lücken zu schließen, ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
***Wird vom KLH beantwortet.***