Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

AKG e.V.

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Wie stehen Sie zu den Fragen des Patientenschutzes, z.B. durch die Beibehaltung der bestehenden Regelungen zur Apothekenpflicht insb. für Arzneimittel der Selbstmedikation oder etwa zurzeit bestehende, nicht geahndete, irreführende Produktaussagen und mangelnde Qualität bei pflanzlichen NEMs?
Für DIE LINKE hat die Apothekenpflicht von Arzneimitteln vor allem die Funktion, Patient*innen vor falschen Versprechungen, Geschäftemacherei und fehlerhaftem Gebrauch von Arzneimitteln zu schützen. Menschen, die unter Erkrankungen leiden, sind eine besonders vulnerable Gruppe, die schon immer Zielscheibe unseriöser Geschäftspraktiken geworden ist. Den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Apotheken sehen wir als Privileg und Anspruch zugleich und sehen die Apotheken in der Pflicht, eine evidenzbasierte Beratung und Versorgung auch in der Selbstmedikation voranzutreiben. Der immanente Widerspruch zwischen kaufmännischem und heilberuflichem Handeln muss dabei zugunsten der Patienteninteressen aufgelöst werden. Es ist zu prüfen, inwieweit neue Honorierungsmodelle bei der RX- wie bei der OTC-Abgabe sowie neuer pharmazeutischer Dienstleistungen hierbei förderlich sein können.

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Wie werden Sie dazu beitragen, dass homöopathische, anthroposophische Arzneimittel weiterhin über das etablierte System für Patienten, Ärzte, Apotheker als Bestandteil Therapiefreiheit und -vielfalt zur Verfügung stehen u. wollen Sie Forschung zu den bes. Therapierichtungen öffentlich fördern?
DIE LINKE sieht die Aufhebung der Apothekenpflicht für Arzneimittel der sogenannten besonderen Therapierichtungen kritisch. Die Apotheke ist der Ort, in dem die Menschen sich über nachgewiesene Wirkungen, aber auch Risiken von Therapien ohne Nachweis einer Wirksamkeit erkundigen können. Apotheker*innen obliegt es auch, bei Verdacht auf eine schwerere Erkrankung auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung hinzuweisen. Hier erfüllt die Apotheke auch die wichtige Funktion eines Door-Openers ins Gesundheitssystem. Selbstverständlich steht es den Menschen in der Selbstmedikation frei, sich auch mit diesen Informationen für solche Arzneimittel und gegen eine anerkannte Behandlungsmethode zu entscheiden. Der Rat des Fachmenschen sollte jedoch wissenschaftlich Hand und Fuß haben.

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Aufgrund des Genehmigungsvorbehalts durch die GKV erhalten viele bedürftige Patienten die benötigte u. ärztlich verordnete Cannabis-Therapie nicht. Wie wollen Sie diese Probleme angehen u. welche Auswirkungen auf die Therapie hätte die „Legalisierung“ von Cannabis als Konsumdroge?
DIE LINKE hat bereits im Gesetzgebungsprozess auf diesen Konstruktionsfehler hingewiesen. Die Praxis zeigt, dass die Krankenkassen selbst mit der geltenden, enger gefassten Gesetzesformulierung viele Verordnungen nicht erstatten. Wir fordern, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für Cannabis-Verordnungen abzuschaffen. Leider wurde der entsprechende Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 19/6196) von keiner der anderen Fraktionen unterstützt.

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Inwieweit erscheint es Ihnen sinnvoll und würden Sie es entsprechend politisch unterstützen, dass auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) der Risikoklasse IIb in die Regelversorgung der GKV aufgenommen werden?
Alle therapeutischen Anwendungen sollten nach Ansicht der LINKEN valide auf Nutzen und Risiken für die Patient*innen untersucht werden. Bei Arzneimitteln brauchte es den Conterganskandal, um eine solche Überprüfung einzuführen. Dieser Fehler sollte bei digitalen Anwendungen nicht wiederholt werden, auch wenn sich die Risiken qualitativ unterscheiden. DIE LINKE fordert, dass mit Bundesmitteln eine Methodik für eine evidenzbasierte Untersuchung der Patienteneffekte entwickelt und dabei auf internationale Erfahrungen aufgebaut wird. Das Ziel ist nicht, möglichst viele Anwendungen, sondern möglichst wirksame und sichere Anwendungen in die Versorgung zu bringen. Da der Nutzen weder aus der subjektiven Erfahrung noch aus big data-Analysen valide einzuschätzen ist, braucht es eine angepasste Studienmethodik, die insbesondere eine echte Randomisierung der Studienarme gewährleistet. Unter diesen Voraussetzungen können auch risikoreichere Medizinprodukte aufgenommen werden.

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Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig ein sicherer und vertrauensvoller Austausch von Gesundheitsdaten ist und welche Vorteile dieser bietet. Wie stehen Sie zu der Schaffung von deutschen und europäischen Gesundheitsdatenräumen, wie würden Sie die Kohärenz der Datenräume gewährleisten?
Die Analyse von gesundheitsbezogenen Daten kann die Versorgung verbessern. Zugleich gehören personenbezogene Daten den Patientinnen und Patienten und genießen zurecht laut Datenschutzgrundverordnung einen besonderen Schutz. Hier müssen also berechtigte öffentliche und individuelle Interessen gegeneinander abgewogen werden. Gesundheitsdaten sind zu einer begehrten Ware geworden, sind stark missbrauchsgeeignet und können nicht „zurückgeholt“ oder für die Weiterverwendung ausgeschlossen werden, was den Umgang mit personenbezogenen Daten zusätzlich sensibel macht. Damit sinnvoll Forschung im öffentlichen Interesse betrieben werden kann, müssen daher weiterhin besondere Schutzmechanismen greifen, insbesondere möglichst weitgehende Anonymisierung, Privacy by design bei Gesundheitsanwendungen, Beschränkung der Zugriffsrechte mit Blick auf kommerzielle Interessen und sorgfältige Auswahl sinnvoller Forschungsvorhaben (Digital-Ethikkommissionen).

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Die geplante automatische Substitution von Biopharmazeutika in der Apotheke ab 2022 schränkt die Therapiefreiheit des Arztes ein, die unabdingbar für die Therapietreue ist. Wie stehen Sie zum Verbot dieser autom. Substitution auf Apothekerebene u. zur Streichung des Passus im GSAV?
DIE LINKE lehnt jede Zwangs-Substitution ab, erst recht bei Biosimilars. Wir wollen daher kassenindividuelle Rabattverträge abschaffen und stattdessen die kollektivvertragliche Preisregulation stärken. Dafür soll etwa das Festbetragssystem geschärft und so justiert werden, dass bei fairen Preisen eine sehr gute Versorgungssicherheit gewährleistet wird.

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Die von der EU geschaffenen Anreize, um die Medikamentenversorgung von Kindern zu verbessern, laufen bislang ins Leere, weil vielfach regulatorische Rahmenbedingungen oder Bestimmungen auf nationaler Ebene die Idee konterkarieren. Sehen Sie hier Möglichkeiten, Änderungen herbeizuführen?
Es ist ein Grundproblem der kommerziellen Arzneimittelentwicklung, dass weniger lukrative Erkrankungen oder kleine Patientenkollektive systematisch unterrepräsentiert sind. Vielfach sind daher gerade in der Kinderheilkunde keine evidenzbasierten Verordnungen möglich und gerade Kinder müssen durch häufig notwendigen off label-Gebrauch mit einer geringeren Arzneimittelsicherheit leben und unbekannte Arzneimittelrisiken in Kauf nehmen. Zulassungen für neue Arzneimittel sollten daher bei Bedarf an die Bedingung geknüpft werden, valide Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit bei bestimmten Patientengruppen nachzureichen. Das betrifft insbesondere Kinder, aber auch je nach Indikation weitere Gruppen, die häufig den Bedarf nach den Arzneimitteln haben, aber nicht ausreichend in die Zulassungsstudien einbezogen wurden.