Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutsches Nationalkomitee Blue Shield (Blue Shield Deutschland) e.V.
Blue Shield Deutschland
Deutsches Nationalkomitee Blue Shield (Blue Shield Deutschland) e.V.
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Der Kulturgutschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder; eine koordinierende Stelle existiert nicht, was zu heterogener und teils mangelhafter Umsetzung führt. Wie plant Ihre Partei, den Kulturgutschutz länderübergreifend zu stärken und deutschlandweit einheitlichere Standards zu etablieren?
Kultur – einschließlich Kulturgutschutz - muss zur Pflichtaufgabe werden und als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen verstanden werden. Dazu gehört für uns auch ein*e Bundeskulturminister*in mit Kabinettsrang und ein Kulturministerium, um die Belange der Kultur gegenüber anderen Ressorts sowie auf europäischer Ebene wirksamer vertreten zu können. Darüber hinaus streiten wir für eine Verankerung des "Staatsziels Kultur" im Grundgesetz, denn es ist Aufgabe des Staates, das kulturelle Erbe zu pflegen und zu sichern. Die Vernetzung und der Ausbau von Initiativen zur Rettung von Kulturgut stellen Notwendigkeiten dar, um das kulturelle Erbe für nachfolgende Generationen zu sichern.
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Wird Ihre Partei im Benehmen mit den Ländern und Kommunen eine gesetzliche Regelung des Kulturgutschutzes zur Risikominimierung von Schäden und zur Optimierung von Schutzmaßnahmen für Not- und Katastrophenfälle erarbeiten?
Ja, angesichts zunehmender Extremwetterphänomene und anderer Großschadensereignisse sind koordinierte Handlungsansätze und eine zentrale Stelle mit Fachkräften, die kontinuierlich Arbeiten enorm wichtig, um Kulturgüter auch präventiv zu schützen. Wie eine solche Koordinierungsstelle gestaltet werden kann und welche konkreten Aufgaben ihr zukommen, muss in einem dialogischen Prozess mit allen entscheidenden Stakeholdern entwickelte werden. Zudem soll Kulturgutschutz in den Verordnungen und der Ausbildung von Behörden und Zivil- und Katastrophenschutzorganisation besser verankert werden.
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Die zumeist auf kommunaler Ebene organisierten Notfallverbünde bündeln fachliche Kapazitäten für den Kulturgutschutz im Krisenfall. Wie sollen die Notfallverbünde nach Ansicht Ihrer Partei gefördert werden? (finanziell, logistisch, organisatorisch, beratend, gesetzgebend etc.)
Wir begrüßen das Zusammenschließen von regionalen Kultur- und Forschungseinrichtungen zu Notfallverbünden auf lokaler und regionaler Ebene. Um die wichtige Arbeit der Notfallverbünde besser zu fördern, wollen wir mit den kommunalen Akteur:innen ins Gespräch kommen, um diese bedarfsgerecht zu unterstützen. Dazu gehört für uns auch, die fachlichen Netzwerke auszubauen und zu stärken. Ziel muss sein, ein möglichst flächendeckendes Netz von Notfallverbünden zu schaffen und die Teilnahme von Vertreter:innen der Notfallverbünde in möglichst allen örtlichen Krisenstäben zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund möchte DIE LINKE. die Gründung von weiteren Initiativen und deren Engagement unterstützen, sei dies in Hinblick auf Notfallübungen, fachspezifische Konferenzen und Fortbildungen, präventiven Maßnahmen usw. Logistik und Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes müssen kontinuierlich auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden.
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Wie ist die Position Ihrer Partei in Bezug auf den militärischen Kulturgutschutz gemäß Haager Konvention von 1954 und ihren Zusatzprotokollen und wie bewertet Ihre Partei den aktuellen Stand der Umsetzung des militärischen Kulturgutschutzes im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr?
DIE LINKE teilt den Leitgedanken der Konvention, demnach die Schädigung von Kulturgut, unabhängig von ihrem Ort, einen Schaden des kulturellen Erbes aller Menschen bedeutet. Es ergibt sich, dass der Einsatz für Dialog, Abrüstung und das Engagement für zivile Konfliktlösungsmechanismen auch der wirksamste Schutz für Kulturgüter vor den Folgen von Kriegen weltweit ist. Um Kulturgüter vor Angriffen zu schützen, müssen präventive Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die LINKE besteht auf der umfassenden und gründlichen Information aller Soldaten der Bundeswehr über die Regelungen des humanitären Völkerrechts (deren Teil die Haager Konvention von 1954 bildet). Verstöße dagegen sind disziplinarrechtlich oder strafrechtlich zu ahnenden. Gemäß dem Protokoll von 1999 sollen kulturwissenschaftliche Fachkräfte beratend in Konfliktregionen helfen, um mit zivilen Behörden vor Ort zusammenzuarbeiten und Kulturgüter zu identifizieren sowie proaktiv zu sichern. Demzufolge sieht DIE LINKE die Priorität der Arbeit zur Einhaltung der Grundsätze des Kulturgutschutzes im Rahmen des humanitären Völkerrechts bei diesen zivilen Trägern.
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Wie wird sich Ihre Partei zukünftig für die bessere Verbreitung des Wortlautes der Haager Konvention von 1954 und der Schaffung von Dienststellen für den militärischen Kulturgutschutz in den Streitkräften gemäß Artikels 7 der Haager Konvention und des Bundesgesetzes zu dieser von 1967 §4 einsetzen?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist hierbei federführend und übernimmt in Verbindung mit den einzelnen Bundesländern die entscheidenden Initiativen. Wichtig wäre aber auch über die Akteur:innen hinaus, das Wissen um Kulturgutschutz zu vermitteln. Folglich sollte der Zugang zu Informationen über die Haager Konventionen von 1954 möglichst barrierefrei und niederschwellig sein.
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Die Zerstörung von Kulturgütern während bewaffneter Konflikte steht oftmals in engem Zusammenhang mit der Verfolgung oder Ermordung ihrer Trägergemeinschaften. Wie wird sich Ihre Partei in Zukunft für den Schutz von Kulturgütern während bewaffneter Konflikte einsetzen?
Um Krieg und Gewalt zu beenden, allen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen und global Kulturgüter zu schützen, müssen in erster Linie friedliche und kooperative Lösungen gefunden werden. Das geht nur, wenn Konflikte friedlich gelöst werden, wenn konsequent abgerüstet und die Weltwirtschaftsordnung gerecht organisiert wird. Bewaffnete Konflikte müssen durch solidarische Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und der Stärkung von internationalem Recht verhindert werden. In diesem Kontext muss auch der Schutz von Kulturgütern erfolgen.
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Der Europarat beschloss 2017 das „Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut“, um Standards bei Strafrechtsvorschriften in Bezug auf die Zerstörung, Plünderung und den illegalen Handel mit Kulturgut zu schaffen. Wird sich Ihre Partei für die Ratifizierung durch die BRD einsetzen?
Ja, wir begrüßen das Übereinkommen der EU, das eine gute Ergänzung zum 2016 beschlossenen Kulturgutschutzgesetz in Deutschland darstellt. Auch dieses hat als einen Schwerpunkt den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden.
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Raubgrabungen und Plünderungen von Kulturgut sind häufiger Nebeneffekt bewaffneter Konflikte oder Katastrophen, die zu massiven Verlusten an Kulturerbe führen. Wie wird sich Ihre Partei für wirksamere Kontrollen des Kulturguthandels in Deutschland einsetzen?
Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu steigern, braucht es eine stärkere Schulung des Personals bei Polizei und Zoll. Zwar gibt es die Möglichkeit, eine Einfuhr an Grenze zu stoppen, wenn keine Ausfuhrpapiere vorgewiesen werden, doch Kontrollen und Sicherstellungen finden kaum statt. Ein effektiver Schritt zur Unterbindung des illegalen Handels mit archäologischen Kulturgütern ist eine gesetzliche Nachjustierung, nach der nur mit Objekten gehandelt werden dürfe, deren legale Herkunft "zweifelsfrei" nachgewiesen ist.