Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Zeitschrift "Rettungsdienst"
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Zeitschrift "Rettungsdienst"
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Das deutsche Rettungswesen zählt im internationalen Vergleich ohne Zweifel zu den besten der Welt. Dennoch sehen zahlreiche Experten noch Verbesserungs-, bzw. Nachholbedarf in medizinischer und technischer Hinsicht. Wo würde Ihre Partei mit Veränderungen ansetzen?
Wir brauchen eine Reform, die drei Sektoren – also Rettungsdienst, Notaufnahmen und den kassenärztlichen Notdienst – näher zusammenbringt. Es ist für uns enttäuschend, dass die Koalition das in dieser Wahlperiode nicht geschafft hat. Zweitens müssen wir dabei auch berücksichtigen, dass der Rettungsdienst ein eigenständiger Leistungsbereich ist, der nicht mehr einfach unter „Fahrkosten“ laufen kann. Konsequenz ist, dass die Hilfeleistungen selbst und nicht nur einfach die Fahrt vergütet werden müssen. Drittens müssen wir evaluieren, welche Voraussetzungen im Rettungswesen geschaffen werden müssen, um für zukünftige Pandemien gerüstet zu sein.
Themen:
Bund und Länder,
Gesundheit und Pflege
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In der vergangenen Legislaturperiode wurde das Notfallsanitätergesetz novelliert. Speziell ging es dabei um eine Neufassung des § 2a NotSanG über die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher, auch invasiver Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Sie sollen bis zum Eintreffen des Notarztes bzw. Eingreifen des Telenotarztes solche Maßnahmen durchführen dürfen, wenn sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und diese Maßnahmen notwendig sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von den Patienten abzuwenden. Schafft diese Neuregelung in den Augen Ihrer Partei nun absolute Rechtssicherheit für das Rettungsdienstpersonal oder besteht noch weiter Klärungsbedarf?
Unsere Fraktion im Bundestag hat schon seit Langem in dieser Angelegenheit Druck gemacht. In der vergangenen und in der zu Ende gehenden Wahlperiode haben wir hierzu jeweils einen Änderungsantrag eingebracht und hoffen, so auch mitgeholfen zu haben, dass die Koalition sich dieses Themas endlich angenommen hat. Die letztlich noch im Gesundheitsausschuss kurzfristig verbesserte Regelung, die jetzt in Kraft ist, scheint uns grundsätzlich brauchbar, weil sie zur Ausübung heilkundlicher Maßnahmen im Fall einer schweren Gefahr für die Gesundheit des/der Patient*in nur noch voraussetzt, dass kein*e Notärzt*in eingetroffen ist und die Maßnahmen beherrscht werden. Sollte sich herausstellen, dass diese Regelung wider Erwarten doch zu Problemen führt, sind wir gerne bereit, wieder aktiv zu werden.
Themen:
Bund und Länder,
Gesundheit und Pflege
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Der Rettungsdienst fällt in Deutschland unter die Kompetenz der Bundesländer. Unter dem Eindruck der Corona-Krise sind Zweifel an dieser Zuständigkeitsregelung laut geworden. Würden Sie nun eine Erweiterung der Bundeskompetenzen auf diesem Gebiet befürworten?
Die Diskussion ist ein wenig hypothetisch, weil dafür eine nicht absehbare Mehrheit der Länder einer Grundgesetzänderung zustimmen müsste. Aber es scheint uns dennoch überlegenswert, ein Stück weit für mehr Zentralisierung zu sorgen. Ähnlich wie bei den Krankenhäusern könnte die organisatorische Verantwortung bei den Ländern liegen und grundsätzliche Vorgaben sowie die Finanzierung beim Bund. Sinnvoll wäre es, im Rahmen der sicher nach der Wahl bald stattfindenden Reform der Notfallversorgung insgesamt, auch dies zu besprechen.
Themen:
Bund und Länder,
Gesundheit und Pflege
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In einigen Bundesländern werden derzeit die Rettungsdienstgesetze geändert, so wie jüngst in Bayern und Niedersachsen. Auffallend dabei ist, dass dabei wieder vermehrt die sogenannte Bereichsausnahme verankert wird, die es den kommunalen Gebietskörperschaften, die meist für den Rettungsdienst zuständig sind, den Auftrag zur Durchführung des Rettungsdienstes in ihrem Gebiet direkt an eine Hilfsorganisation oder eine gemeinnützige Organisation zu vergeben. Die ansonsten vorgeschriebene europaweite Ausschreibung kann damit ausgehebelt werden. Sprechen Sie sich für diese Praxis aus oder befürworten Sie eher eine Vergabe nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten?
DIE LINKE sieht europaweite Ausschreibungen im Rettungsdienst kritisch. Der Rettungsdienst ist für uns ein integraler Bereich des Gesundheitssystems. Privatisierungen in anderen Bereichen zeigen, dass sie sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Patientinnen und Patienten Nachteile bergen. Ökonomischer Wettbewerb und Kommerzialisierung fügen dem Gesundheitssystem Schaden zu. Insbesondere lehnen wir auch eine Gewinnentnahme zugunsten der Eigentümer des Unternehmens – letztlich aus Beitragsmitteln – ab.
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Bund und Länder,
Gesundheit und Pflege
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Schon längere Zeit wird über strukturelle Reformen in Rettungsdienst und Katastrophenschutz gesprochen. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob beide Einrichtungen enger miteinander verzahnt werden müssen, und ob die bisherige Zuständigkeitsregelung im Katastrophenschutz noch zeitgemäß ist. Sie sieht eine Bundeszuständigkeit nur im Verteidigungsfall vor, bei Katastrophen durch Naturgewalten oder technische Unfälle obliegt die Verantwortung bei den Bundesländern, obwohl die Vergangenheit gezeigt hat, dass die meisten dieser Katastrophen sich über mehrere Bundesländer hinweg auswirken.
Die föderal strukturierte Gefahrenabwehr hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings sind die Kommunikationskanäle zwischen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und den Katastrophenschutzeinrichtungen der Länder und Kommunen äußerst mangelhaft ausgestaltet. Das hat der missglückte Warntag 2019 gezeigt.
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Bund und Länder,
Gesundheit und Pflege
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Gerade in der Corona-Krise in diesem und dem vergangenen Jahr hat sich wieder einmal herausgestellt, dass in den medizinischen Assistenzberufen Personal fehlt. Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder betont, dass diese Berufe besser bezahlt werden müssten und mehr Nachwuchs gewonnen werden müsste. Was kann hier nach Ihrer Meinung getan werden?
Diese Feststellung teilen wir. Wenn die Berufe nicht attraktiv sind, werden sie nicht mit dem generell steigenden Bedarf mithalten können. Das gilt für Krankenpflege, erst recht Altenpflege, aber auch Heilmittelberufe, Medizinisch-technische Berufe, nicht zuletzt auch für Notfallsanitäter*innen und andere. Ohne Attraktivität und ausreichend Personal wird die Arbeit noch dichter, die Attraktivität sinkt weiter. Ein Teufelskreis kommt in Gang. Daher fordern wir neben Gehaltssteigerungen auch immer eine wissenschaftlich fundierte, gesetzliche und bundesweite Personalbemessung. Grundlage für Gehaltssteigerungen ist eine solide Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu schlagen wir unser Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung vor. Alle, auch die bisher Privatversicherten zahlen von allen Einkommen, auch von Kapitaleinkommen und hohen Einkommen ein, nicht nur von Löhnen und Renten. Das würde Entlastung für 90 % und mehr Stabilität bringen.
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Bund und Länder,
Gesundheit und Pflege