Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Initiativkreis Migration Rosenheim
Initiativkreis Migration Rosenheim
Initiativkreis Migration Rosenheim
1
Welche Schwerpunkte setzen Sie als Bundestagsabgeordnete*r bzw. als Partei in der Flüchtlingspolitik?
Für uns bedarf es einer grundlegenden Änderung der Flüchtlingspolitik, wir treten ein für Humanität und einen wirksamen Flüchtlingsschutz statt Abschottung und Abschreckung. Dabei gibt es viel zu tun, einige Schwerpunkte sind:
Auf der EU-Ebene müssen die schändlichen Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen und illegale pushbacks sofort wirksam unterbunden und unmenschliche Aufnahmelager („Hotspots“) geschlossen werden. Wir sprechen uns gegen Pläne zu rechtsstaatswidrigen Asylprüfungen im Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen aus. Die längst gescheiterte Dublin-Verordnung muss ersetzt werden durch ein System der solidarischen Verantwortungsteilung, bei dem die berechtigten Wünsche und Interessen der Schutzsuchenden in Bezug auf das Aufnahmeland (familiäre oder sonstige Bindungen, vorherige Aufenthalte, Sprachkenntnisse usw.) maßgeblich berücksichtigt werden. Statt die humanitäre Flüchtlingshilfe und zivile Seenotrettung zu kriminalisieren und zu behindern, muss es eine von der EU organisierte Seenotrettung und legale und sichere Fluchtwege für Schutzsuchende geben.
In Deutschland setzen wir uns für eine Auflösung der Anker-Zentren und ähnlicher Massenunterkünfte ein, die eine abschreckende Wirkung haben und mit den grundlegenden Prinzipien der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und mit dem Kindeswohl unvereinbar sind. Wir sind für eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, möglichst in Wohnungen, und für frühe Integrations- und Sprachkursangebote für alle. Subsidiär Schutzberechtigte sollen wieder ein subjektives Recht auf Familiennachzug erhalten.
Bundesweit muss es eine unabhängige individuelle Asylverfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände oder andere freie Träger geben, um faire Asylverfahren für alle zu garantieren. Die Qualität der Asylverfahren muss verbessert werden. Werden ablehnende Asylbescheide bei bestimmten Herkunftsländern von den Gerichten überdurchschnittlich häufig aufgehoben, muss das Asyl-Bundesamt diese Bescheide überprüfen und gegebenenfalls Schutz gewähren.
Wir lehnen pauschale Widerrufsprüfungen, die Flüchtlinge unnötig verängstigen und zu einem völlig falschen Personaleinsatz im Bundesamt führen, ab. Hier genügen Prüfungen im Einzelfall bei konkreten Anlässen, wie es in anderen EU-Ländern üblich ist.
Wir sind gegen Abschiebungen, insbesondere lehnen wir Abschiebungen in Kriegs- und Bürgerkriegsländer wie Afghanistan kategorisch ab. Es braucht eine effektive und vor allem humanitären Kriterien folgende Bleiberechtsregelung, die es langjährig Geduldeten ermöglicht, ihren Aufenthalt in Deutschland zu legalisieren und endlich anzukommen. Kommunale Gremien sollen Härtefallerlaubnisse im Einzelfall anordnen können, solidarische Städte sollen ein Recht zur Aufnahme von Geflüchteten erhalten.
2
Aktuell werden bei vielen Geflüchteten Grundrechte verletzt, wie sie u.a. niedergelegt sind in der bayerischen Verfassung (z.B. Art. 105: Verbot der Ausweisung von Geflohenen, die unter Missachtung ihrer Grundrechte im Ausland verfolgt werden) oder im Grundgesetz (z.B. Art. 1: Menschenwürde; Art. 19: Rechtsschutzgarantie). Was werden Sie tun, um diesen Grundrechten wieder Geltung für jeden Menschen in Deutschland zu verschaffen?
Wie dargelegt fordern wir eine Abkehr von einer Abschreckungspolitik, die mit dem Prinzip der Menschenwürde unvereinbar ist. Das erfordert unter anderem eine Beendigung der inhumanen Politik der „Lager“ (isolierte Massenunterbringung, Fremd- statt Selbstversorgung), aber auch eine Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes. Dieses ist schlicht verfassungswidrig, weil es für Geflüchtete eine „Menschenwürde zweiter Klasse“ vorsieht, indem willkürlich Leistungen für das menschenwürdige Existenzminimum gekürzt werden.
Auch in der herrschenden Abschiebungspolitik sehen wir die Menschenwürde und rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, etwa wenn Familien auseinandergerissen, kranke Geflüchtete aus Krankenhäusern zur Abschiebung festgenommen oder Menschen abgeschoben werden, die schon seit langem in Deutschland leben oder sogar hier geboren und aufgewachsen sind. Berichte aus der Praxis über solche unverhältnismäßigen und unmenschlichen Abschiebungen häufen sich. Dies ist die Folge von zahlreichen Gesetzesverschärfungen (etwa im Umgang mit kranken Geflüchteten oder das Verbot der Ankündigung von Abschiebungen auch nach jahrelangem Aufenthalt) und von politischen Vorgaben zu verschärften Abschiebungen (Merkel: „nationale Kraftanstrengung“). Hier wollen wir eine radikale Umkehr nach dem Motto „Humanität statt Abschiebung“.
3
Der Umgang der EU mit Flüchtlingen ist in vielen Mitgliedsstaaten und an den EU-Außengrenzen oft inhuman (Push-back , Moria, Übergabe Schiffsbrüchiger an Folterstaat Libyen, behinderte Seenotrettung, Arbeitsverbot u.v.m.). EU-weite Regeln einer Flüchtlingspolitik im Einklang mit Moral und Völkerrecht werden von einigen Mitgliedsstaaten bisher blockiert. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland in dieser Lage eine Vorreiterrolle zum humanen Umgang mit Flüchtlingen übernimmt? Wenn ja, was werden Sie konkret tun?
Ja, für eine solche humanitäre Flüchtlingspolitik auf EU-Ebene setzen wir uns ein. Das Thema ist komplex, unsere konkreten Forderungen im Detail sind mehreren Anträgen zu entnehmen, die DIE LINKE. in den Bundestag eingebracht hat, etwa: „Für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik der Europäischen Union“ (Bundestagsdrucksache 19/577), „Seenotrettung im Mittelmeer sicherstellen – Keine Unterstützung der libyschen Milizen“ (Bundestagsdrucksache 19/4616), „Konsequenzen aus dem Brand in Moria ziehen – Lager auf den griechischen Inseln auflösen und Geflüchtete in Deutschland aufnehmen“ (Bundestagsdrucksache 19/22264) und „Faire Asylprüfungen in der Europäischen Union sicherstellen – Keine Asylverfahren und Lagersysteme an den Außengrenzen“ (Bundestagsdrucksache 19/27831).
4
Hunderte von deutschen Kommunen/Landkreisen zeigten ihre Solidarität mit der Städte-Initiative „Sichere Häfen“ und könnten sich somit bereit erklären, über die zugewiesenen Asylbewerber hinaus nach ihren jeweiligen Möglichkeiten weitere aus Seenot gerettete Flüchtlinge aufzunehmen. Dies zu tun wird bisher von der Bundesregierung untersagt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein solcher Akt der Menschlichkeit und Solidarität in Deutschland in Zukunft gefördert anstatt verboten wird? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen?
Wir haben die Bundesregierung in unserem Antrag: „Solidarische Städte und kommunale Initiativen zur Flüchtlingsaufnahme unterstützen“ aufgefordert, kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten umfassend zu unterstützen, indem sie insbesondere ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erklärt, sowie einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen.
Weiter fordern wir, dass besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell unterstützt werden und sich auf der EU-Ebene für einen Asyl-Solidaritäts-Fonds eingesetzt wird, dessen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen. Diese Initiative werden wir auch weiterhin verfolgen.
5
Familiennachzug: Die besondere Schutzwürdigkeit von Ehe und Familie ist im Artikel 6 Grundgesetz verankert. Dieses Grundrecht wird aber Geflüchteten in der deutschen Praxis oft verweigert. Besonders hart trifft es die „subsidiär Geschützten“ (geschützt wegen anerkannter ernsthafter Gefahr im Herkunftsland). Durch einen bürokratischen Dschungel (Auslandsvertretungen, IOM, Ausländerbehörden, Bundesverwaltungsamt) dauert es oft Monate bis Jahre, bis Familien zusammengeführt werden. So wird nicht einmal das zugestandene Kontingent von 1000 Nachzügen / Monat annähernd ausgeschöpft. Mit welchen Schritten werden Sie sich dafür stark machen, dass dieser Artikel 6 des Grundgesetzes auch für Flüchtlinge wieder umfassend respektiert wird?
Mit konkreten Gesetzesentwürfen hat sich DIE LINKE im Bundestag für eine Wiederherstellung des Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte eingesetzt (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/241 und 19/2515) – und dies werden wir auch weiterhin tun.
Durch zahlreiche kritische Anfragen an die Bundesregierung hat DIE LINKE auf die von Ihnen geschilderten Probleme aufmerksam gemacht, die völlig unzureichenden Visaerteilungen offengelegt und eine Beendigung der strengen Prüfpraxis eingefordert. Die Visa-Verfahren müssen deutlich beschleunigt werden, durch Personalaufstockungen und elektronische Bearbeitungen, von unzumutbaren bürokratischen Nachweisen muss abgesehen werden. Es kann nicht sein, dass Familienangehörige mit einem Recht auf Nachzug infolge erhöhter bürokratischer Anforderungen für Monate und Jahre voneinander getrennt werden!
Welch geringen Stellwert die Bundesregierung dem Menschenrecht auf Familie für Geflüchtete beimisst, zeigt sich etwa daran, dass Fachkräften innerhalb von drei Woche eine Vorsprache in der Botschaft zur Visumsbeantragung ermöglicht werden soll, während Familienangehörige von Flüchtlingen oft über ein Jahr warten müssen, bevor sie auch nur einen Visumsantrag stellen können. Das ist inakzeptabel! In einem Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas beklagte die linke Abgeordnete Ulla Jelpke jüngst die auch von Ihnen geschilderten Probleme beim Familiennachzug und forderte unter anderem die Einsetzung eines/r Sonderbeauftragten zur praxisorientierten Lösung der bürokratischen Probleme insbesondere in Bezug auf bestimmte Herkunftsstaaten von Flüchtlingen, etwa Eritrea (https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2021/06/Jelpke_Offener-Brief_Familiennachzug.pdf).
6
In seinem Global Peace Index hat das Institute for Economics & Peace Afghanistan 2020 das zweite Jahr in Folge als das „unfriedlichste Land der Erde“ eingestuft. Z.B. zählte die BBC im August 2020 74 Todesopfer in Afghanistan - pro Tag. Nach Erkenntnissen einer Langzeitrecherche sind aus Deutschland abgeschobene Afghanen einer erneuten Verfolgung durch die Taliban und sogar durch ihre eigenen Familien ausgesetzt und der Verelendung preisgegeben. Ihnen wird wegen der Flucht nach Europa beispielsweise Verrat, Verwestlichung, unmoralisches Verhalten oder die Abkehr vom Islam vorgeworfen. 2021 sind laut UN 50% aller Afghanen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, von Corona ganz zu schweigen. Nach Abzug der NATO wird sich die Lage in Afghanistan mit hoher Wahrscheinlichkeit noch verschlechtern. Sind Abschiebungen trotz alledem gerechtfertigt?
Selbstverständlich sind Abschiebungen nach Afghanistan nicht gerechtfertigt. Wir betrachten Abschiebungen nach Afghanistan als absolut unverantwortlich. In unserem Antrag "Afghanistan-Einsatz umfassend aufarbeiten und außenpolitische Konsequenzen ziehen" (19/30934) haben wir deshalb in der letzten Sitzungswoche die Bundesregierung aufgefordert, sich gegenüber den Bundesländern für einen Abschiebungsstopp und eine Bleiberechtsregelung für afghanische Geflüchtete einzusetzen und unverzüglich eine aktuelle Lageeinschätzung zu Afghanistan durch das Auswärtige Amt vorzunehmen, die der gesteigerten Gefahrenlage Rechnung trägt. Dass diese katastrophal ist und sich täglich weiter verschlimmert, darauf deutet nicht nur die aktuelle Nachrichtenlage hin, sondern das ist, wie Sie in Ihrer Frage richtig anführen, durch Zahlen der UN hinreichend dokumentiert. Diese Zahlen legen ein verheerendes Zeugnis über den NATO-Einsatz in Afghanistan ab. Die Bundesregierung muss diesen Einsatz politische aufarbeiten und Verantwortung übernehmen - auch für die Menschen, die vor dem Krieg hierher geflohen sind.
7
Abschiebungen nach Syrien werden wieder diskutiert. Welche Haltung haben Sie bezüglich der Abschiebung syrischer Flüchtlinge?
Menschen, die vor dem Krieg in Syrien zu uns geflohen sind, dürfen nicht abgeschoben werden. Solange der Krieg dort nicht endgültig vorüber ist und sich die politische Lage insgesamt entspannt hat, verbietet es sich, über Abschiebungen dorthin zu diskutieren. Die Bevölkerung ist dort nach wie vor erheblichen Spannungen ausgesetzt, zu denen die Bundesregierung durch ihre Unterstützung für die EU- und US-Wirtschaftssanktionen erheblich beiträgt. Dazu kommen die Kämpfe im Norden um die Provinz Idlib, die von islamistischen Terrorgruppen beherrscht wird, die prekäre Menschenrechtslage im gesamten Land, der ins Stocken geratene politische Prozess, der ausbleibende Wiederaufbau und damit verbunden die Perspektivlosigkeit vieler Menschen. In ein solches Land abzuschieben, kann für die Betroffenen lebensgefährlich sein. Das können wir nicht verantworten. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich gegenüber den Bundesländern für einen Abschiebestopp und eine Bleiberechtsregelung für syrische Flüchtlinge einzusetzen.
8
Seit 1. August 2018 bestehen nun ANKER-Einrichtungen - hauptsächlich in Bayern – und Gemeinschaftsunterkünfte unter Leitung der Landesregierungen. Hier leben Menschen oft jahrelang. Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsküchen, Bäder und WC werden geteilt, wodurch u.a. Hygieneregeln kaum durchführbar sind. Durch Corona wurden viele Gemeinschaftsunterkünfte, oft über 200 Personen, für mehrere Wochen unter Quarantäne gestellt. Warum bringt man die Menschen nicht dezentral in kleineren Wohneinheiten unter? Haben ANKER-Einrichtungen noch eine Berechtigung? Welche Haltung vertreten Sie?
Die Anker-Zentren sind eines der zentralen Projekte Seehofers in der Asylpolitik und Seehofer hatte zur einjährigen Bilanz der Anker-Zentren im August 2019 noch erklärt, das die enge Zusammenarbeit der Behörden unter einem Dach sich bewährt hätten und zu deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten führen würden. Auf die schriftliche Frage 12/205 von Ulla Jelpke (DIE LINKE.) zur Asylverfahrensdauer kam jedoch heraus: Anker-Zentren arbeiten langsamer als andere BAMF-Außenstellen. Verwunderlich ist das nicht, denn die wahre Funktion dieser Lager ist eine andere, nämlich Abschreckung: Asylsuchende werden auf engstem Raum zusammengepfercht, sie sollen von unabhängigen Beratungsstrukturen und der unterstützenden Zivilgesellschaft abgeschnitten werden. Dieser Lager-Modell ist nicht nur angesichts der Notwendigkeit einer möglichst dezentralen Unterbringung in Zeiten der Pandemie völlig abzulehnen.