Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bündnis Lebensmittelrettung

Bündnis Lebensmittelrettung

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Lebensmittel werden im Handel und von den Verbraucher:innen oft aufgrund der Überschreitung ihres Mindesthaltbarkeitsdatums weggeworfen, obwohl sie in der Regel noch länger genießbar sind. Wie schätzt Ihre Partei das Problem ein, und welche Maßnahmen wollen Sie unternehmen, um ihm entgegenzuwirken?
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) haben wir eine differenzierte Meinung. Bereits jetzt ist es möglich, dass MHD für bestimmte Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig wegzulassen. Bei anderen Produkten wie Nudeln ist das jedoch nicht mehr ganz so einfach, da dort die Haltbarkeit aufgrund unterschiedlicher Herstellungsverfahren und Inhaltsstoffe unterschiedlich sein kann. Das MHD ist für Verbraucher*innen ein wichtiger Anhaltspunkt wie alt ein Lebensmittel tatsächlich ist. Nach einer Untersuchung des Max-Rubner-Institutes prüfen 88 Prozent der Verbraucher*innen nach Ablauf des MHD, ob das Lebensmittel noch verwendbar ist. Nur 7 Prozent werfen es ohne Prüfung weg. Das MHD bietet Potential für intelligente Verpackungen, die z.B. Verderbnis anzeigen. Wir halten die Vorschläge für ein Verpackungsdatum oder eine Ergänzung des MHD durch ein „Oft länger gut“-Label, für sinnvoll. Supermärkte müssen verpflichtet werden, aussortierte, aber noch genießbare Lebensmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Lebensmittelsicherheit muss dabei immer gewährleistet sein.

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Wie plant Die Linke die Wertschätzung von Lebensmitteln innerhalb der Bevölkerung zu erhöhen und mehr Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln (wie z.B. Lagerung) zu vermitteln? Welche Rolle spielt dabei die Schulbildung?
DIE LINKE spricht sich für eine anwendungsorientierte Ernährungsbildung in Schulen und Kitas aus: Neben einer kostenfreien und gesunden Kita- und Schulverpflegung in ganz Deutschland, wie es der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für eine nachhaltige Ernährungspolitik fordert, wollen wir Frischküchen mit regionalen, saisonalen und ökologischen Lebensmitteln. In den Kitas und Schulen soll gemeinsam gekocht, Mahlzeiten zubereitet und Nahrungsmittel in Schulgärten angebaut und geerntet werden. Verbraucherinformationen müssen bei der Bevölkerung ankommen, hier sind weitere Anstrengungen möglich, damit sie alle Verbrauchergruppen erreichen.

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In anderen Ländern gibt es bereits gesetzliche Vorgaben zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Inwiefern wird sich die Linke in Deutschland für die Einführung gesetzlicher Regelungen, wie beispielsweise einen Wegwerfstopp wie dem französischen Modell einsetzen?
Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung dürfen sich nicht nur auf die Verwertung von Lebensmittelresten beschränken. Vielmehr ist die Vermeidung von Lebensmittelabfällen in der Produktionskette besonders wichtig. Um Lebensmittelverschwendung zu verringern, setzen wir uns daher für verbindliche Reduktionsziele entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein (vgl. Antwort auf Frage 5). Handelsnormen müssen hinterfragt und rein optische Qualitätsanforderungen für Nahrungsmittel abgeschafft werden. Die Optik von Obst und Gemüse darf kein Abnahmekriterium im Handel sein. DIE LINKE vertritt zudem die Auffassung, dass Nahrungsmittel, die nicht mehr verkäuflich, aber noch genießbar sind, vom Lebensmitteleinzelhandel und den Lebensmittelherstellern den Einrichtungen zur kostenfreien Abgabe zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Kosten hierfür haben sie zu tragen.

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Sowohl Lebensmittel spendende Unternehmen als auch rettende Organisationen klagen über Rechtsunsicherheit bei der Weitergabe von Lebensmitteln. Wie wird die Linke sich für die Klärung von Haftungsfragen einsetzen?
DIE LINKE wird sich für eine Klärung von Haftungsfragen bei der Weitergabe von Lebensmitteln einsetzen. Wir fordern zudem für die Entkriminalisierung der Lebensmittelrettung. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat dazu den Antrag „Containern von Lebensmitteln entkriminalisieren“ (Bundestagsdrucksache 19/9345) in den Bundestag eingebracht, zu dem im November 2020 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung stattfand. Diese Forderung ist auch Inhalt des Wahlprogrammes. DIE LINKE wird sich nicht damit abfinden, dass sozialwidriges Verhalten der Verschwendung von Lebensmitteln strafrechtlich geschützt, aber sozialethischen Verhalten wie die Rettung von Lebensmitteln strafrechtlich sanktioniert wird.

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Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Inwiefern halten Sie zur Erreichung dieses Ziels konkrete und verbindliche Reduktionsvorgaben für sinnvoll – bzw. für welche Sektoren?
DIE LINKE setzt sich seit längerem für verbindliche Zielmarken und gesetzliche Rahmenbedingungen für alle Wertschöpfungsstufen der Lebensmittelherstellung (Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung) ein. Die von der Bundesregierung eingerichteten freiwilligen Dialogforen kommen zu spät, um die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Großbritannien hatte sie bereits vor 15 Jahren eingerichtet, um heute Erfolge vorweisen zu können. Wir sind der Meinung, dass Verschwendung und Vernichtung von Lebensmitteln finanziell weh tun muss. Wesentliche Ursache für Lebensmittelverschwendung ist der niedrige Preis und ständige Überproduktion, Lebensmittelverluste fallen ökonomisch kaum ins Gewicht, sind beim Warenwert und Preis bereits einkalkuliert, Verschwendung zahlen am Ende die Verbraucher:innen ohne es zu merken.

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Sieht die Linke zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung weitere Maßnahmen vor, die in diesem Frage- und Antwortkatalog bisher noch keine Nennung gefunden haben? Wenn ja, welche?
Lebensmittelverschwendung ist in einer Marktwirtschaft systemimmanent. Um eine wirksame Reduzierung auf allen Ebenen zu erreichen, müssen Änderungen erfolgen zum Beispiel bei Lockangeboten „Kaufe 2 zahle 1“, globalisierten Lieferketten bei Lebensmitteln, der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels und einiger Verarbeitungskonzerne sowie beim Wettbewerb- und Kostendruck bei der Erzeugung von Lebensmitteln. Wir wollen die Regional- und Direktvermarktung und Aufbau regionaler Ernährungssysteme fördern. Ferner muss das Lieferkettengesetz in einer Form überarbeitet werden, dass die Unternehmen auf die Einhaltung von ökologischen und sozialen Standards in der gesamten Lieferkette, also auch im Ausland, verpflichtet werden und bei Verstößen dagegen auch haftbar sind. Wir wollen außerdem eine Berichtspflicht für Unternehmen über ihre Lebensmittelabfälle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.