Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

TERRE DES FEMMES e.V.

Terre des Femmes

TERRE DES FEMMES e.V.

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Wird sich Ihre Partei für einen Aktionsplan zur Prävention und Abschaffung von weiblicher Genitalverstümmelung einsetzen, der Fachkräfteschulung, Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit, flächendeckende Fachberatungsstellen und die kassenleistende medizinisch/psychologische Nachbehandlung umfasst?
DIE LINKE. im Bundestag hat hierzu bereits in den vergangenen Wahlperioden einen Antrag (16/4152) in den Bundestag eingebracht. Darin fordert DIE LINKE auf Bundeseben u.a.: - eine zentrale Stelle zur Koordination und Vernetzung der Initiativen gegen Genitalverstümmelung zu schaffen und diese sachlich und personell gut auszustatten - deutschlandweite Aufklärungskampagnen über Gewalt an Kindern und Frauen – insbesondere in Form der Genitalverstümmelung – zu organisieren, in denen über die medizinischen (physischen und psychischen) Folgen, die Strafbarkeit derartiger Handlungen und über die Hilfsangebote staatlicher und nichtstaatlicher Stellen und die asylrechtlichen Bedingungen informiert wird. Dabei sind Multiplikator*innen besonders zu adressieren. - insbesondere bei Asylantragsteller*innen aus Ländern, bei denen bekannt ist, dass in ihnen FGM verbreitet ist, für besonders sensible Anhörungen durch entsprechend qualifizierte weibliche Mitarbeiterinnen des Asyl- Bundesamtes (inklusive weiblicher Sprachmittlerinnen) zu sorgen. In Zusammenarbeit mit den Ländern will DIE LINKE u.a.: - sich in geeigneter Weise gegenüber den Bundesländern für die Schulung und Information aller professionell Betroffenen einsetzen - mehrsprachige Informationen für Asylsuchende und Migrantinnen, insbesondere bei Polizei und Ausländerbehörden und bei geeigneten Multiplikatoren bzw. Multiplikatorinnen, hinsichtlich des besonderen Asylgrunds der geschlechtsspezifischen Verfolgung zur Verfügung zu stellen und diese Informationen auch nichtstaatlichen Stellen wie z. B. Ärztekammern und Beratungsstellen für Migrantinnen zur Verfügung stellen und in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer, den Berufsverbänden und medizinischen Fachgesellschaften auf eine umfangreiche Information der Ärztinnen und Ärzte zum Thema Genitalverstümmelung hinwirken. Eine Übernahme der Kosten von med. und psychologischer Nachbehandlung durch die Kassen muss dabei gesichert sein.

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Wird sich Ihre Partei für die Einführung des Sexkaufverbots gem. Nordischem Modell, für die Finanzierung von Ausstiegsprogrammen und Unterstützungseinrichtungen für Prostituierte und für ein gesichertes Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer Zeugenaussage einsetzen?
In der LINKEN werden unterschiedliche Wege diskutiert, mit Prostitution politisch umzugehen. Einig sind wir uns darin, dass wir die Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen ablehnen. Wir fordern, einen Anspruch auf Sozialleistungen und sozialversicherte Beschäftigung, auf Umschulung, Weiterbildung und Fortbildung sowie freien Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und das Recht, sich selbst zu organisieren. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft müssen bekämpft werden, ohne die Betroffenen zu kriminalisieren und zu stigmatisieren! Solange die Betroffenen keinen sicheren und eigenständigen Aufenthaltsstatus erhalten, sind die Täter durch die Angst der Opfer geschützt. Aufenthaltstitel, Schutz und Entschädigung müssen unabhängig von der Bereitschaft der Opfer, als Zeug*in in einem Strafverfahren auszusagen, gewährt werden! Für die Betroffenen fordern wir Therapiemittel, medizinische sowie psychologische Betreuung, Rechtsbeistand und Rechtshilfe, Zugang zu sozialen Leistungen und Bildungsangeboten.

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Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, das religiöse und soziale Zwangsverheiratung nach StGB §237 strafbar wird? Werden Sie sich für ein Verbot der religiösen Voraustrauung auch für Volljährige sowie eine strafrechtliche Verfolgung einer Zuwiderhandlung stark machen?
DIE LINKE stand der Einführung des §237 StGB von Beginn an kritisch gegenüber, da er die Opfer von Zwangsverheiratung nicht wirksamer schützt als dies der mit demselben Strafmaß geahndete Tatbestand der schweren Nötigung bereits vorher tat. Die Ahndung von schweren Nötigungen zu religiösen Ehen begrüßen wir. DIE LINKE setzt sich hier vor allem für ein wirksames Rückkehrrecht und eine Stärkung der Opfer von Zwangsverheiratungen ein. So wollen wir, dass Zwangsverheiratete oder von Zwangsverheiratung bedrohte und gegen ihren Willen ins Ausland verschleppte Personen ein unbeschränktes Recht auf Wiederkehr bekommen. Das soll für Menschen gelten, die rechtmäßig in Deutschland leben und an einer Rückkehr gehindert werden. DIE LINKE will, dass alle von Zwangsheirat betroffenen Personen ein Aufenthaltsrecht erhalten und somit humanitären Schutz bekommen.

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Wird sich Ihre Partei für die ersatzlose Streichung der Paragrafen 218/219 aus dem Strafgesetzbuch und des Paragrafen 12 aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) einsetzen?
DIE LINKE setzte sich für einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein. Die Paragrafen 218 und 219 Strafgesetzbuch (StGB) wollen wir streichen. Öffentliche Krankenhäuser müssen in ihrer Planung dafür sorgen, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gesichert ist. Wir setzen uns für ein breites Netz ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung und müssen wie andere medizinische Leistungen geregelt werden.

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Werden Sie sich für eine bundesweite gesetzliche Regelung des „Kinderkopftuchs“ an allen öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie für die bundesweite Ausdehnung des Neutralitätsgesetzes und für die Einführung von „Ethik“ als Pflichtfach an öffentlichen Schulen einsetzen?
Ein Verbot von Kopftüchern wäre genauso wie der Zwang dazu eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen wie auch Mädchen. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung, wie sie sich kleiden, nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben – weder in die eine noch die andere Richtung. Wir wollen einen Ethikunterricht, in dem alle Schüler*innen mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können. Im Rahmen des Bildungsauftrages sollen Schulen auch weiterhin Wissen über Religionen vermitteln. Soweit bekenntnisorientierter Religionsunterricht an Schulen als Wahlfach angeboten wird, sollten sich alle Religionsgemeinschaften beteiligen können.

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Wird Ihre Partei einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt unabhängig von Wohnort, Gesundheitszustand, Herkunft oder Aufenthaltstitel Betroffener umsetzen? Mehr als 100.000 Frauen sind jährlich von häuslicher Gewalt betroffen. Es fehlen jährlich 14.600 Schutzplätze in Frauenhäusern.
DIE LINKE. will Strukturen des Gewaltschutzes und Hilfesysteme ausbauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein, es bedarf einer pauschalen und einzelfallunabhängigen Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Die LINKE. will eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung, an der sich der Bund beteiligt, eine bundesgesetzliche Regelung für die Finanzierung des gesamten Hilfesystems, eine verbindliche dauerhafte und sachgerechte Aufteilung der finanziellen Mittel zw. Bund, Ländern und Kommunen, eine Aufstockung der Frauenhausplätze gemäß den Vorgaben des Europarats, eine Aufstockung der Personalstellen mit tarifgebundener Bezahlung der Mitarbeiterinnen. Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, muss konsequent und vollständig umgesetzt werden. Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Vorbehalte wollen wir zurücknehmen, damit zahlreichen geflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird.

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Wird sich Ihre Partei für die Datenerhebung und Forschung von Femiziden, für eine Strafverschärfung der Täter sowie für Fortbildungen und verbindliche Protokolle bei Polizei und Gerichtswesen einsetzen? Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner umgebracht.
DIE LINKE. im Bundestag hat in der laufenden Wahlperiode den Antrag „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ (19/23999) eingebracht. Darin fordert die Bundestagsfraktion DIE LINKE: Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses begangen werden, als Femizide anzuerkennen, eine unabhängige „Femicide Watch“-Beobachtungsstelle einzurichten, die jegliche Tötung, jeglichen tödlichen Unfall und vermeintlichen Suizid einer Frau in Deutschland erfasst, die Daten tagesaktuell veröffentlicht, jährlich einen Lagebericht zu „Femiziden in Deutschland“ erstellt und umfassend Forschung zu Femiziden, den Ursachen und der Bedeutung von Risikofaktoren betreibt. Das Lagebild „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik muss hierzu erweitert werden. Das Hilfesystem bei Gewalt an Frauen wollen wir entsprechend der Istanbul-Konvention barrierefrei ausbauen und so ausstatten, dass alle Betroffenen Beratung und Unterstützung erhalten und ihnen kurzfristig Schutzräume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wollen wir ein Bundesprogramm aufsetzen, das den Frauen, die sich aus Gewaltsituationen befreien wollen, finanzielle Starthilfen zur Verfügung stellt und gezielte Unterstützung in der Arbeitsvermittlung anbietet. Bei den Ländern wollen wir uns dafür einsetzen, dass verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz zu den Themen geschlechtsspezifische Gewalt und Istanbul-Konvention etabliert werden.

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Wird sich Ihre Partei im Rahmen von bilateralen Verhandlungen in der Internationalen Zusammenarbeit (IZ) einbringen, um Menschenrechtsstandards einzufordern, insbesondere Frauenrechtsverletzungen anzuprangern sowie die Sichtbarkeit von Frauenorganisationen zu stärken?
Frauenrechte sind Menschenrechte. DIE LINKE. setzt sich in allen Ländern und auf allen Ebenen politisch und in der Zivilgesellschaft für die Umsetzung der Menschenrechte ein. Alle Menschenrechte – einschließlich der sozialen, kulturellen und ökologischen – müssen uneingeschränkt und weltweit für alle Menschen gelten. DIE LINKE ist die Partei des Völkerrechts. Wir wollen, dass sich Deutschland an das Völkerrecht und die universellen Menschenrechte in ihrer Gesamtheit der bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte hält. Weltweit gehen Frauen für ihre Rechte auf die Straße. Sie prangen Gewalt gegen Frauen und streiten für ihr Recht auf Abtreibung und gegen Rassismus. Frauen sind dabei nicht nur Opfer, sondern auch wichtige klimapolitische Akteurinnen und kämpfen gegen Ausbeutung von Mensch und Natur. Die LINKE will, dass Deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik weltweit Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit voranbringt. Dazu gehört, die UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ vollständig umzusetzen und die Partizipation und deren Sichtbarkeit von Frauenorganisationen bei allen Entscheidungsprozessen zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 gleichberechtigt zu garantieren und dieser ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.