Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

Taxi und Mietwagen

Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

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Planen Sie im Rahmen der neuen Legislaturperiode Nachbesserungen beim reformierten Personenbeförderungsgesetz (z.B. bessere Abgrenzung Taxi- und Mietwagenverkehr in Ballungsgebieten) durchzuführen?
Ja, unbedingt. Die kürzlich erfolgte Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes haben wir wegen der viel zu laschen Auflagen für Mietwagen abgelehnt. In einem parallel zum Gesetz beratenen Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE „Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulieren“ (Drucksache 19/26173; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926173.pdf) haben wir dies deutlich gemacht und Alternative aufgezeigt. Leider ist die Koalition unserem Ansinnen nicht gefolgt. Die durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingefügte Möglichkeit der nachträglichen Regulierung von Mietwagen halten wir für unausgegoren und nicht wirkungsvoll genug, zumal sie erst greift, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Zudem braucht es dafür viele Daten, deren Auswertung dauert und sicher verzögert stattfindet. Vielleicht liegt dann der Marktanteil des Mietwagenverkehrs schon bei 50 Prozent - und wer hat in dem Fall den Mut, den Bürger*innen, die ja gleichzeitig die Kund*innen sind, zu sagen, dass diese Branche jetzt neu reguliert und von den Betreibern evtl. eingestellt wird?

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Planen Sie weitere Reformen, wie beispielsweise die der Freistellungsverordnung, die das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffen?
Eine Reform der Freistellungsverordnung können wir uns vorstellen, um tatsächlich ehrenamtliche Angebote wie Bürger*innenbusse oder solche der Nachbarschaftshilfe zu erleichtern. Diese Angebote dürfen aber nicht dazu führen dürfen, dass bestehende öffentliche Angebote dadurch entfallen, entbehrlich werden, um so letztlich nur öffentliche Mittel einzusparen. Bedenken, dass die vom Bundesrat geforderte Überarbeitung dieser Verordnung dazu führen kann, dass damit Krankenfahrten künftig nicht mehr der Regulierung des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen, nehmen wir sehr ernst. Keinesfalls darf die Überarbeitung der Freistellungsverordnung dazu führen, dass die Krankenkassen die Versicherten noch billiger befördern können. Bereits bestehende Vorgaben, dass einige Kassen diese Fahrten nur mit Mietwagen erlauben – worauf der Sozialverband VdK in der Anhörung zum Personenbeförderungsgesetz hinwies – lehnen wir ab.

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Planen Sie, konkrete Förderinstrumente zur Elektrifizierung der Taxiflotten als Teil des ÖPNV einzuführen?
Ja. Die Kaufprämie für Elektroautos für private Pkw haben wir von Anfang an konsequent abgelehnt. Sie ist angesichts von 45 Millionen privater Pkw nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, begünstigt wohlhabende Menschen und fördert (private) Pkw, die etwa 23 Stunden am Tag herumstehen. Deswegen haben wir immer gefordert, die Förderung der Anschaffung von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb auf die Fahrzeuge zu begrenzen und zu fokussieren, die viel fahren müssen, weil es ihre originäre Zweckbestimmung ist. Dies gilt neben öffentlichen Bussen und Lieferfahrzeugen sowie Fahrzeugen von Handwerkern insbesondere auch für Taxen, die allesamt eine hohe Fahrleistung haben.

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Welche Rolle schreiben Sie dem Taxi bei der Verkehrswende zu?
Wir sehen die Entwicklung bei den Mietwagen und die gesetzlich neu geschaffene Kategorie des – privaten – gebündelten Bedarfsverkehrs sehr kritisch und lehnen diese ab. Für den Linienbedarfsverkehr, der als Teil des klassischen ÖPNV angeboten werden soll, sehen wir hingegen sehr wohl einen Bedarf, insbesondere in städtischen Randlagen, zu Randzeiten und im ländlichen Raum. Wir hätten uns gewünscht, dass dem Taxi als etabliertem Teil des ÖPNV dabei eine größere Bedeutung zugewiesen worden wäre, anstatt neue Kategorien von Verkehrsangeboten zu schaffen. Taxen können, vor allem im ländlichen Raum, einen Teil dieser Funktion übernehmen und dazu beitragen, die von uns geforderte Mobilitätsgarantie zu gewährleisten. Eine öffentliche Bezuschussung von Taxen sieht das im Zuge der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes geänderte Regionalisierungsgesetz ja sogar explizit vor – das wollen wir nutzen.