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Deutscher Schwerhörigenbund e.V.

Schwerhörigenbund

Deutscher Schwerhörigenbund e.V.

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Hörstörungen finden in den Aus-, Fort-und Weiterbildungscurricula von Pflegekräften kaum Berücksichtigung, mit erheblichen Folgen, nicht nur für die betroffenen zu Pflegenden. Wie werden Sie sich für die Anpassung der Curricula bzgl. der speziellen kommunikativen Bedürfnisse Hörbehinderter einsetzen?
Damit das medizinische und pflegerische Fachpersonal mehr Sicherheit im bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen erreichen kann, unterstützt DIE LINKE die Implementierung spezieller Module sowohl in der Ausbildung als auch besonders in der Fort- und Weiterbildung. Diese Module sollen von fachkundigen Peerkräften – also von Expertinnen und Experten in eigener Sache – konzipiert und auch durchgeführt werden können. Fort- und Weiterbildungsangebote sollen gebührenfrei sein.

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Seit dem Jahr 2000 gelten Expertenstandards der Garant für ein evidenzbasiertes Pflegefachwissen. Welche Handlungsoptionen sehen Sie in Bezug auf die Entwicklung eines Expertenstandard Hörstörung und dem notwendigen Engagement des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege?
Ein Expertenstandard Hörbeeinträchtigung kann insbesondere in der Pflegebegutachtung, aber auch in Aus-, Fort- und Weiterbildung die Kompetenz fördern, Hörbeeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und adäquat zu handeln. Darüber hinaus schafft er eine Grundlage, im Versorgungsprozess insgesamt spezifische Mehraufwände abzubilden und für die Leistungsbewilligung zu bemessen. Daher befürwortet DIE LINKE Entwicklung und Umsetzung eines solchen Instruments. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege kann dazu die Initiative ergreifen.

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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der zeitliche Mehraufwand für hörbeeinträchtigte Patienten und Pflegebedürftige in den Pflegesätzen und Leistungsvergütungen der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen explizit zusätzlich berücksichtigt werden?
Ja, das Konzept der LINKE zur Krankenhausfinanzierung schließt solche Regelungen ein. Wir wollen in der Vergütung zum Kostendeckungsprinzip zurückkehren und dafür die DRG abschaffen. Diagnose- und Schweregrad einer Erkrankung sowie Mehraufwände für behindertengerechte, barrierefreie Behandlungen müssen im Vergütungssystem adäquat abgebildet werden. Das gilt auch für die Kosten erforderlicher persönlicher Assistenz, die nicht über das Arbeitgebermodell finanziert wird, ein. Deren Mitnahme fordern wir auch für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sowohl in der stationären als auch mobilen Pflege ein interdisziplinäres Team aus Akustikern, HNO-Ärzten, Audiologen eingerichtet wird? Dazu zählt auch der Austausch mit den Selbsthilfeverbänden/-gruppen vor Ort.
Die Gesundheitsversorgung wollen wir konsequent von Barrieren befreien. Das bedeutet nicht nur, Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu beseitigen. Auch Diagnostik und Kommunikation sind den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und von älteren Patient*innen anzupassen. Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung, verständliche Patienteninformationen sowie zugehende Beratungsleistungen müssen selbstverständlich werden. Die Mitnahme persönlicher Assistenz zu medizinischen Untersuchungen, bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, schließt auch Gebärdensprachdolmetschung ein.

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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Pflegeeinrichtungen inklusiv und bedarfsgerecht für hörbeeinträchtigte Patienten und Pflegende durch technische Kommunikationsanlagen gestaltet werden?
DIE LINKE setzt sich für barrierefreie Kommunikationsausstattungen in allen Versorgungsbereichen ein. Alle Lösungen, auch die für hörbeeinträchtigte Bewohnerinnen, und müssen inklusiv ausgestaltet werden und die Versorgungssituation, aber auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte verbessern. Spezialisierte Angebote wollen wir auch in der ambulanten Versorgung. Erforderliche Investitionen in Pflegeeinrichtungen sollen nicht die zu pflegenden Menschen durch höhere Investitionskostenanteile belasten. DIE LINKE will sämtliche Zuzahlungen, auch die für Hilfsmittel hörbeeinträchtigter Menschen, abschaffen und sicherstellen, dass alle notwendigen Versorgungen in hoher Qualität aufzahlungsfrei zur Verfügung stehen.

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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Pflegekräfteausbildung „inklusive“ Lehreinheiten durch selbstbetroffene Hörbeeinträchtigte ein Pflichtbestandteil werden?
Ganz allgemein werden im Studium sowie in Aus-, Fort- und Weiterbildung der meisten Gesundheitsberufe zu wenig Fachkenntnisse für die Behandlung von Menschen mit Behinderungen vermittelt. Das betrifft kognitive oder schwere motorische Einschränkungen, Mehrfach-behinderungen, altersbedingte Beeinträchtigung oder auch Pflegebedürftigkeit. Es betrifft aber auch das menschenrechtliche Gesamtverständnis von Selbstbestimmung und Teilhabe entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir setzen uns in diesem Sinne für „inklusive“ Lehreinheiten durch selbst Betroffene, auch durch hörbeeinträchtige Menschen, ein.