Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

BV der Deutschen Chirurgen

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

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Wie stehen Sie zur Einführung einer Bürgerversicherung?
Wir befürworten sie konsequent. Wir haben hierzu unser Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung nicht nur detailliert aufgestellt, sondern auch von Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Uni Bremen durchrechnen lassen. Das Ergebnis: In der Krankenversicherung könnten wir die Beitragssätze bei gleichen Einnahmen um 3,5 Prozentpunkte reduzieren, etwa 90 Prozent der Bevölkerung würden entlastet, die 10 Prozent mit dem höchsten Einkommen belastet. In der Pflegeversicherung würden wir bei gleichen Beitragssätzen rund 16 Mrd. Euro Mehreinnahmen zur Verbesserung der Versorgung generieren. Dazu müssten Alle, auch die derzeit Privatversicherten, von allen Einkommen, auch von hohen Einkommen und Kapitaleinkünften, denselben Prozentsatz entrichten. Durch diese deutlich bessere Einnahmesituation der Krankenkassen erweiterten sich die Verteilungsmöglichkeiten. Unter diesen Voraussetzungen könnte auch über einen Ausgleich für die wegfallenden Privathonorare geredet werden.

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An welchen Stellen würden Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiterentwickeln?
DIE LINKE fordert eine Gebührenordnung, die die Weiterentwicklung des Wissens abbildet und insbesondere die zuwendungsorientierte, „sprechende“ Medizin aufwertet. Der zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband ausgehandelte Entwurf enthielt dafür interessante Ansätze.

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Wo sehen Sie die freiberufliche Ärzteschaft in Zukunft?
Medizinische Entscheidung von Ärzt*innen müssen frei von wirtschaftlichen Zwängen zum Nutzen der Patient*innen getroffen werden können. DIE LINKE will eine Vergütungsform für die ambulante Vergütung, die ökonomische Erwägungen möglichst von den medizinischen Entscheidungen trennt. Weder ökonomische Zielgrößen/Budgets, noch diagnose- oder zeitabhängige Pauschalen erfüllen diesen Zweck gut. DIE LINKE fordert, dass nach der angekündigten Reform der Krankenhausfinanzierung die erwünschten und unerwünschten Auswirkungen des ambulanten Vergütungsmodells in der GKV auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen dabei erreichen, dass medizinische Entscheidungen unter Qualitätsgesichtspunkten frei getroffen werden können. Dabei sind wir uns bewusst, dass Qualität nicht wirksam allein aufgrund von Honorierungsanreizen hergestellt werden kann. Pay4Performance-Modelle lehnen wir daher ab.

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Welche Optimierungen an der Grenze der ambulanten zur stationären Versorgung halten Sie für erforderlich?
Es ist äußerst ärgerlich, dass die Koalition entgegen ihrer Ankündigung in dieser Wahlperiode keine Reform der Notfallversorgung mehr zustande gebracht hat. Denn in diesem Bereich ist es dringend nötig, die drei unterschiedlichen Leistungsbereiche – also Rettungsdienst, Notaufnahmen und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst – näher zusammenzubringen. Wir brauchen Strukturen an den Krankenhäusern am besten gemeinsam mit den KVen, die auch Nicht-Notfall-Patient*innen auffangen und adäquat behandeln können. Hierfür sind die Voraussetzungen zu schaffen. Die Versorgung durch ambulante oder stationäre Reha, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen muss nahtlos erfolgen. Patient*innen dürfen nicht einfach nach Hause entlassen werden, wenn ihre Versorgung zuhause nicht geklärt ist. Die von uns gewünschte größere Rolle der Kliniken in der ambulanten Versorgung sollte einhergehen mit einer besseren Kooperation der ambulanten und stationären Leistungserbringenden.

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Wo sehen Sie weiteren Umstrukturierungsbedarf in der Krankenhauslandschaft?
Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhausplanung ausreichend finanziert ist. Wir fordern seit über 10 Jahren jedes Jahr in den Haushaltsberatungen des Bundestags und auch sonst bei jeder Gelegenheit ein Engagement des Bundes Teils wurde unsere Forderung ja auch durch den Krankenhausstruktur- und den Krankenhauszukunftsfonds aufgriffen, leider verengt auf bestimmte Zwecke und in der Dauer(haftigkeit) und Höhe der Förderung alles andere als ausreichend. Unsere Forderung ist: 10 Jahre lang legt der Bund bei der Investitionsfinanzierung der Länder auf jeden zusätzlichen Euro einen Euro drauf – bis zu einer Gesamtsumme von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. So könnten pro Jahr 5 Mrd. Euro zusätzlich investiert werden, was wir als dringend notwendig erachten. Einerseits für zukunftsfähige Strukturen in den Krankenhäusern und andererseits auch um den Druck von den Trägern zu nehmen, Erlösüberschüsse aus der Betriebskostenfinanzierung zu erzielen, um die nötigen Investitionen zu bezahlen.

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Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern?
DIE LINKE will durch die Einführung von regionalen Gesundheitszentren die wohnortnahe Gesundheitsversorgung auf eine neue Säule stellen. Hier sollen sowohl ambulante, als auch akutstationäre, geburtshelferische und notfallmedizinische Leistungen wohnortnah erbracht werden. Durch den Betrieb von Zweig- und Rotationspraxen sowie Patientenshuttles soll auch die Versorgung in entlegenen und strukturschwachen Regionen gesichert werden. So kann eine moderne interdisziplinäre und interprofessionelle Kooperation und patientenorientiertes Fallmanagement gewährleistet werden. Zudem kommen größere Strukturen den Wünschen vieler jüngerer Ärzt*innen nach familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und kollegialem Austausch entgegen. Wir wollen die Bedarfsplanung an den realen Praxiserfahrungen der Menschen ausrichten und eine gemeinsame Planung von Kliniken und Praxen/Versorgungszentren einführen.

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Worauf legen Sie bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders wert?
Die Digitalisierung birgt nach Ansicht der LINKEN wie jede Technologie oder neue Therapieverfahren sowohl Chancen als auch Risiken. Die Anwendungen innerhalb der TI, vor allem die Patientenakte, können helfen, das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten zu verwirklichen. Patientennahe Anwendungen können die Therapie verbessern und die Adhärenz erhöhen. Voraussetzung ist eine gute Evidenz dafür, dass die Anwendungen mehr Nutzen als Risiko für die Patient*innen bieten. Leider wurde die 15 Jahre währende Lähmung nun durch unkritischen Aktionismus ersetzt. So wurden unfertige Anwendungen online gebracht, Datenschutzpannen provoziert und hohe Kosten verursacht. DIE LINKE kritisiert scharf, dass mit der Einführung der elektronischen Patientenakte das Versprechen für volle Datensouveränität für die Patient*innen nicht eingehalten wurde. Unsichere Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) kamen in die Versorgung, ihr Nutzen für die Patient*innen wird kaum überprüft.

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Was muss sich im Gesundheitswesen unbedingt ändern, um für weitere Pandemien besser gerüstet zu sein?
Es ist offensichtlich geworden, dass die Stimmen für eine pauschale Reduzierung von Krankenhausbetten falsch lagen. Ein Gesundheitssystem muss für besondere Belastungen wie eine Pandemie gerüstet sein. Die gesundheitsökonomische Kalkulation „auf Kante“ soll die Lohnnebenkosten senken, gefährdet im Ernstfall aber Menschenleben. Stattdessen muss der öffentliche Gesundheitsdienst erheblich ausgebaut und in seinen Kompetenzen gestärkt werden. Vorhaltekosten für Pandemie- oder Katastrophenfälle müssen rechtsicher außerhalb der Kassenfinanzierung übernommen und Querfinanzierung anderer Bereiche ausgeschlossen werden. Die Versorgung mit Schutzmaterial und Arzneimitteln muss im Pandemiefall Priorität haben, daher müssen die Interessen von Unternehmen, etwa gehaltene Patente, hinten an stehen, wenn die Unternehmen eine Versorgung im öffentlichen Interesse behindern.